Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

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Zejtnot
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Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

Ich habe mich nun - aus Anlass der Fragen in einem anderen Thread - fix durch die Bedingungen für die russische Staatsbürgerschaft gewälzt. Alles ist ja im Федеральный закон от 31.05.2002 N 62-ФЗ (ред. от 31.12.2014) "О гражданстве Российской Федерации" geregelt.

Ich ging bislang davon aus, dass man die russische Staatsbürgerschaft nur bekommt, wenn man seine bisherige abgibt. Das steht auch so drin:
Статья 13. Прием в гражданство Российской Федерации в общем порядке

1. Иностранные граждане и лица без гражданства, достигшие возраста восемнадцати лет и обладающие дееспособностью, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в общем порядке при условии, если указанные граждане и лица:
[...]
г) обратились в полномочный орган иностранного государства с заявлениями об отказе от имеющегося у них иного гражданства. [...]
Nun zu den Ausnahmen im nächsten Artikel, und die sind spannend:
Статья 14. Прием в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке

2. Иностранные граждане и лица без гражданства, проживающие на территории Российской Федерации, вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации в упрощенном порядке без соблюдения условия о сроке проживания, установленного пунктом "а" части первой статьи 13 настоящего Федерального закона, если указанные граждане и лица:
[...]
б) состоят в браке с гражданином Российской Федерации не менее трех лет;
Mit anderen Worten: Wohnst Du hier und hast Du einen russischen Ehepartner - kein Zwang die bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben. Oder übersehe ich etwas?
Nikolaus
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Mit anderen Worten: Wohnst Du hier und hast Du einen russischen Ehepartner - kein Zwang die bisherige Staatsbürgerschaft abzugeben. Oder übersehe ich etwas?
Das scheint mir nicht so. Die von Dir zitierte Bestimmung im Artikel 14, 2б befreit doch lediglich von der Erfuellung der Forderung des Artikels 13, 1a), d.h. von der Mindestdauer, in der ein Auslaender seinen staendigen Wohnsitz in der RF haben muss. Die Forderung zur Aufgabe der alten Staatsbuergerschaft bleibt hier unberuehrt.
Leider, sorry.
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

Irgendwo musste ja der Haken sein. Danke für das Mitdenken.

Spannend, worauf solche Sonderregelungen wie für Herrn Depardieu basieren.
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Wladimir30
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Wladimir30 »

Hatte der nicht seine franz. ganz demonstrativ und plakativ abgegeben? Damit wäre doch der zentrale Punkt erfüllt?
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bella_b33
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

unser UFMS sagte mir, daß es sie kaum interessiert, ob ich meine deutsche Staatsbürgerschaft abgebe. Schriftlich(für meine Beibehaltungsgenehmigung) hab ich das nicht bekommen können, sonst hätte ich heut schon den russischen Pass.

Gruß
Silvio
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Nikolaus
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Spannend, worauf solche Sonderregelungen wie für Herrn Depardieu basieren.
Vielleicht hat Putin entschieden, dass der Dicke die Voraussetzungen des Artikels 13 Pkt. 3 erfuellt (besondere Verdienste vor der RF). Das liegt ja in der Kompetenz des Praesidenten. (Ich glaube in D auch!?) :)
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

Ich lese nun nochmals im Detail diesen Artikel 14. Mich wundert Folgendes: Unter Punkt 2. wird nicht genannt, dass man die bisherige Staatsbürgerschaft abgeben muss, unter Punkt 2.1 aber explizit. Als müsste man es, wenn man unter 2. fällt, nicht erfüllen. Dagegen spricht natürlich, dass im weiteren Verlauf explizit genannt wird, wenn Punkt г von Artikel 13 Punkt 1 nicht zu erfüllen ist.
Nikolaus
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot, wahrscheinlich hast Du es schon selbst gemerkt, nachdem Du in Ruhe die Formulierungen noch einmal gelesen hast. (Mir faellt es immer schwer, wenn ich durch Telefon oder sonstwie beim Lesen solcher juristischen Texte unterbrochen wurde, den logischen Faden wieder aufzunehmen.)
Sorry, vielleicht habe ich Dich auch nur nicht richtig verstanden, aber Ich finde in den Formulierungen der Punkte 2 bzw. 2.1 des Artikels 14 keine logischen Maengel. Die unterschiedlichen Sachbestaende sind nur auch unterschiedlich formuliert: In Punkt 2 werden die "moeglichen Varianten" aufgezaehlt, durch deren Erfuellung die Mindestaufenthaltsdauer (Pkt. 1a des Artikels 13) entfaellt; im Punkt 2.1 werden dagegen "saemtliche Bedingungen" aufgezaehlt, die ein "Traeger der russischen Sprache" erfuellen muss, um die russische Staatsangehoerigkeit beantragen zu duerfen.
Uebrigens: Kennst Du simple Deutsche (keine Russlanddeutschen,...), die sich als "Traeger der russischen Sprache" anerkennen haben lassen? Ich habe noch keinen kennengelernt.
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fugen
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von fugen »

Wladimir30 hat geschrieben:Hatte der nicht seine franz. ganz demonstrativ und plakativ abgegeben? Damit wäre doch der zentrale Punkt erfüllt?
Er hat 5 oder 6 staatsbürgerschaften ;-)
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werner
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von werner »

Was ist dabei der Gewinn, wenn ich die Russische Staatsbürgerschaft besitze und dabei noch
die Deutsche Staatsbürgerschaft berhalte ? Auf russische Rente kann ich mit 58 wohl nicht hoffen :?
https://www.tripadvisor.de/members/Baranowka

"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
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