Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

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Magdeburg-Moskva
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Naja, nehmen wir mal an, jemand, der wie Zejtnot schon Ewigkeiten in Russland lebt, fährt innerhalb des Landes mit der russ. StAng. in jedem Fall besser. Vor allem kann man ihm nicht wegen zwei Blitzerfotos die Wiedereinreise verweigern.

Die Vorteile des Beibehaltens der deut. StAng. liegen auf der Hand: Reise, Reise, Seelenreise, jeder tut's auf seine Weise, und der ... dann, stellt sich nicht für Visa an [Frei nach Rammstein]. Mit einem deutschen Pass sind einfach viel mehr Länder visafrei zu bereisen als mit dem russischen.

Ansonsten könnte man nur noch eine deu. Aufenthaltsgenehmigung erhalten bzw. Visa als ehemalige Deutsche und selbstverständlich bleiben auch für ehemalige Deutsche alle erworbenen zivil- und sozialrechtlichen Ansprüche erhalten (Erbe, (Wohn-)eigentum, Rente, soweit eingezahlt). Und die problemlose (von deutscher Seite aus) Rückkehr nach Deutschland wäre mit Pass im schlimmsten Fall immer noch möglich; ebenso dürfte eine Übersiedlung von Familienangehörigen leichter sein, wenn der Kandidat eben noch Deutscher ist. Aber an die deutsche Beibehaltungsgenehmigung sind harte Bandagen geknüpft.

Soweit meine Sichtweise.

@Zejtnot; ich bitte Dich um Nachsicht, dass Du für das Beispiel herhalten musst. Eben nur als Beispiel.
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

M-M, danke für das Abnehmen der Tipperei. Du stellst es genau so dar.

Angesichts der sich weiter verschärfenden diplomatischen Töne wäre es angesichts meiner familiären und beruflichen Lage durchaus vorteilhaft, die Staatsangehörigkeit beider Länder zu besitzen.

Und ich werde auch versuchen, dies legal zu erreichen. Wobei ich definitiv nur mit offenen Karten spielen möchte - meine deutsche Staatsangehörigkeit werde ich also keinesfalls verschweigen. Das wäre Dummheit.
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zimdriver
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von zimdriver »

Zejtnot hat geschrieben:M-M, danke für das Abnehmen der Tipperei. Du stellst es genau so dar.

Angesichts der sich weiter verschärfenden diplomatischen Töne wäre es angesichts meiner familiären und beruflichen Lage durchaus vorteilhaft, die Staatsangehörigkeit beider Länder zu besitzen.

Und ich werde auch versuchen, dies legal zu erreichen. Wobei ich definitiv nur mit offenen Karten spielen möchte - meine deutsche Staatsangehörigkeit werde ich also keinesfalls verschweigen. Das wäre Dummheit.
... das geht wohl den meisten so. Mit ex- Sowjetländern ist man ja auch recht großzügig, wenn es um das Erteilen der zweiten (russischen) Staatsbürgerschaft geht.
Magdeburg-Moskva
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Zumindest soll die Beibehaltung nicht mehr so schwierig sein, wie befürchtet:
Auswärtiges Amt [url]http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Staatsangehoerigkeitsrecht_node.html[/url] hat geschrieben:Deutsche, die eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, können jedoch seit dem 01.01.2000 unter erleichterten Voraussetzungen ihre deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten. Dabei sind nach § 25 Abs. 2 StAG bei der Entscheidung über eine Beibehaltungsgenehmigung öffentliche und private Belange abzuwägen. Bei Deutschen im Ausland ist insbesondere zu berücksichtigen, ob diese fortbestehende Bindungen an Deutschland haben. Diese Bindungen können etwa nahe Verwandte in Deutschland oder aber auch Eigentum etwa an Immobilien sein. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit erhalten worden sein muss.
Mal ganz brutal ausgedrückt. Lieber jetzt als morgen anfangen, solange es die Eltern als enge Verwandte gibt. Oder auch, wer besser begütert ist, eine Eigentumswohnung in DE kaufen und z.B. vermieten.

Aber hier die Revision meiner vorherigen Aussage: Laut BVA http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/ ... _node.html müsste Russland auch die Mehrstaatigkeit offiziell zulassen. Das tut Russland offiziell wohl nicht.
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

@MM
Super Definition, genau solche Punkte habe ich bei meinem Antrag zur Beibehaltungsgenehmigung auch angebracht und das wurde auch bestens akzeptiert. Woran es noch hängt(ganz kleine Sache, hatte ich auch schon einmal erwähnt), daß ich vom russischen UFMS ein Schreiben bekomme wo drin steht, daß man einverstanden ist meine Deutsche Staatsbürgerschaft beizubehalten. Das Schreiben bekomme ich aber bei der derzeitigen Rechtslage nicht, so die Auskunft der Juristen dort. Mein Verfahren zur Erteilung einer BBG ist jetzt auf Eis gelegt und wir warten, ob sich da mal etwas ändert.

Gruß
Silvio
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

Silvio, wurde für die Beibehaltungsgenehmigung explizit ein solches Schreiben gefordert oder reicht die Nennung eines Paragraphen, auf denen man sich später beziehen möchte?
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bella_b33
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

Hi Zejtnot,
Ich muss mal in meinen Akten wühlen
Die Beibehaltungsgenehmigung könnte nur erteilt werden, wenn Herrn bella_b33 von der russischen Einbürgerungsbehörde ausdrücklich bescheinigt würde, das seine Einbürgerung in den russischen Staatsverband entgegen den gesetzlichen Vorgaben ausdrücklich unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit – hier Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit – vollzogen werden könnte. Sofern mir diese Bescheinigung im Original mit amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt wird, kann ich die Beibehaltungsgenehmigung erteilen.
Vielleicht könnte man da noch mit diesem Sonderregelungsparagraphen etwas erreichen? Ich denke aber eher, daß man schon ein wirkliches Schreiben vom UFMS will....und das bekomme ich nicht.

Gruß
Silvio
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Nikolaus
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Nikolaus »

bella_b33 hat geschrieben:Vielleicht könnte man da noch mit diesem Sonderregelungsparagraphen etwas erreichen?
Welchen meinst Du da?

Uebrigens: Wenn man im Zweifel ist, wie die Vorschriften des russischen bzw. des deutschen Staatsangehoerigkeitsgesetzes von den Beamten auszulegen sind, hilft manchmal ein Blick in die jeweiligen Verwaltungsvorschriften
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 400513.htm
http://pravo.gov.ru/proxy/ips/?docbody= ... .+%B9+1325
m1009

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von m1009 »

Interessantes Thema... Danke...
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bella_b33
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

Nikolaus hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Vielleicht könnte man da noch mit diesem Sonderregelungsparagraphen etwas erreichen?
Welchen meinst Du da?
Eigentlich schon die Ausnahmen, die Zejtnot im Eröffnungsposting genannt hatte....aber die sind ja wohl hinfällig, richtig?

Gruß
Silvio
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