Ich bin Deutscher und meine Frau ist aus Russland.
Wir haben geheiratet und meine Frau hat leider meinen Namen angenommen.
Nun gehen die Pobleme los.
Meine Frau hatte eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr bekommen, weil dann ihr internationaler Pass ablief.
Sie hat einen neuen beantragt, aber auf ihren alten Namen.
Zuerst sollte das alles auch lt. Ausländerbehörde kein Problem sein.
Man sagte, das mit der Namensänderung könnte sie auch noch später machen.
Als wir mit dem neuen Pass bei der Ausländerbehörde waren, sagten die, da meine Frau in Deutschland lebt, muss sie sich in Russland abmelden. Außerdem braucht sie wieder einen neuen internationalen Pass, aber auf den neuen Nachnamen.
Wir besorgten einige Papiere beim rusischen Konsulat in Bonn, schickten diese mit dem nationalen Pass und einer übersetzten
Anmledebescheinigung aus Deutschland zu ihrer Mutter nach Balakovo.
Man hatte gesagt, das jemand mit einer Vollmacht und entsprechenden Papieren meine Frau auch in Russland abmelden kann.
Es gibt wohl ein neues Gesetz, wonach meine Frau dafür nicht selbst nach Russland einreisen muss.
Nun war die Mutter bei der Behörde in Balakovo wegen der Abmeldung.
Dort kennt man dieses neue Gestz aber angeblich nicht.
Nun meine Frage:
kennt jemnand dieses Gesetz oder hat jemand Erfahrung darüber, wie meine Frau sich dort abmelden kann, ohne
nach Russland zu fliegen.
Wichtig wäre, wenn ich einen Paragraphen wüsste, unter dem dieses Gesetz registriert ist.
Abmelden in Russland
Re: Abmelden in Russland
Hallo,
Wir haben gerade das gleiche Problem. Wie habt ihr das gelöst. lieber Gruß Michael
Wir haben gerade das gleiche Problem. Wie habt ihr das gelöst. lieber Gruß Michael
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Magdeburg-Moskva
- Zar/iza

- Beiträge: 1612
- Registriert: 30 Aug 2004, 00:30
Re: Abmelden in Russland
Ist der Inlandspass schon auf einen evtl. neuen Namen ausgestellt?
Hat sie einen neuen Reisepass?
Ansonsten ist hier eine Info des russ GK Bonn in russischer Sprache http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index. ... uchet.html, hier ein Textbeispiel http://www.rus.rusemb.org.uk/data/doc_r ... _v_rf.docx, hier die Verwaltungsvorschrift http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 21185094#1, leider nicht ganz aktuell für Euren Fall.
Wie ich die ganze Geschichte verstehe, sollte ein schriftlicher Antrag, beglaubigt im Konsulat, Inlandspass beigefügt (???), weiter per Post an den Migrationsdienst am letzten gemeldeten Wohnort ausreichen.
Ihr müsstet als Antwort ein адресный листок убытия bekommen und einen Eintrag im Inlandspass bekommen. Irgendwie so habe ich das verstanden.
Hat sie einen neuen Reisepass?
Ansonsten ist hier eine Info des russ GK Bonn in russischer Sprache http://www.ruskonsulatbonn.de/ru/index. ... uchet.html, hier ein Textbeispiel http://www.rus.rusemb.org.uk/data/doc_r ... _v_rf.docx, hier die Verwaltungsvorschrift http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... 21185094#1, leider nicht ganz aktuell für Euren Fall.
Wie ich die ganze Geschichte verstehe, sollte ein schriftlicher Antrag, beglaubigt im Konsulat, Inlandspass beigefügt (???), weiter per Post an den Migrationsdienst am letzten gemeldeten Wohnort ausreichen.
Ihr müsstet als Antwort ein адресный листок убытия bekommen und einen Eintrag im Inlandspass bekommen. Irgendwie so habe ich das verstanden.