"Hochzeitsvisum" wirklich nötig?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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SuzyVanPelt
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"Hochzeitsvisum" wirklich nötig?

Beitrag von SuzyVanPelt »

Hallo zusammen,
mein Name ist Susi (25 Jahre) und ich will erst einmal alle begrüßen! [welcome]


Ich lese regelmäßig und schon seit einiger Zeit fleißig im Forum und möchte kurz meine bisherigen Erfahrungen los werden und letztlich eine wichtige Frage loswerden ;)

Seit geraumer Zeit bin ich mit meinem russischen Partner Dmitry (Jaroslawl, 27 Jahre) liiert und auch wir haben uns vor Monaten entschlossen zu heiraten. Schnell viel die Entscheidung in D zu heiraten, da wir unser gemeinsames Leben auch hier starten möchten.

Mein Liebster hat alle Dokumente zusammen, sind in D übersetzt worden und nach fast ebenso langer Wartezeit sind auch meine Dokumente vollständig :lol: Dima hat außerdem seinen Deutsch A1-Test bestanden (zu 97% richtig - da darf man auch mal stolz sein :D )

Kommenden Dienstag wird dann alles gesammelt von uns beiden beim Standesamt abgegeben.

Auch der Ablauf ist uns wohl bekannt, auch was danach auf uns zukommt. Wir hatten zum Glück beste Unterstützung durch meinen ehemaligen Schulkameraden, welcher im Frühjahr seine russische Partnerin geehelicht hat.


Meine Frage zum Schluss, die bisher von niemanden beantwortet werden konnte:
  1. Dima besitzt ein Schengen-Visum (Tourist), welches noch bis Ende 2016 gültig sein wird. Ist es wirklich notwendig ein Hochzeitsvisum zu beantragen? Wir könnten unseren Termin doch so legen, dass er legal nach D einreisen könnte und wir uns dann trauen lassen.

    Laut FAQ von "zeppelin" wäre ein Hochzeitsvisum nicht nötig, wenn ein anderer AT vorhanden ist.

    Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch und sehe die daraus folgenden Konsequenzen nicht. Ja, er hat dann natürlich nicht sofort einen Daueraufenthalt aber den Ehegattennachzug kann man ja nachträglich noch beantragen.
  2. Dazu kommt, dass ich (ganz unerwartet + frisch) schwanger geworden bin. Wir haben uns gegen einen "Nachzug zum deutschen Kind" entschieden. Wir wollen noch vor der voraussichtlichen Geburt heiraten. Ob das zeitlich überhaupt noch möglich ist... :roll:
  3. Denkt ihr, eine beglaubigte Kopie vom Mutterpass + "Vaterschaftsanerkennung des Vaters" + "Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge" + jeweilige Zustimmung meinerseits könnte sich positiv auf die bevorstehende Entscheidungen das OLG / Botschaft Moskau ausüben?
  4. Oder ist es am Ende doch schneller/unkomplizierter, wenn er den "Nachzug zum deutschen Kind" beantragt und wir mit diesem AT in D heiraten? Wobei ich auch nicht nachvollziehen kann, ob dann ein offizieller "Ehegattennachzug" zusätzlich nötig wäre.
Ich bedanke mich für euer Interesse und freue mich auf viele Antworten und Anreize! :)

Liebste Grüße,
Susi
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Zejtnot
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Re: "Hochzeitsvisum" wirklich nötig?

Beitrag von Zejtnot »

Ich befürchte, wir würden vor allem Mutmaßungen äußern. Stelle dieselben Fragen am Besten nochmals bei http://www.info4alien.de, denn dort sind Leute mit Praxiserfahrung zu diesen Fragen aktiv!

Mein Bauchgefühl (!) sagt: Heiraten mit Touristenvisum, dann bei der Ausländerbehörde auf die kürzlich bekannt gewordenen Umstände der Schwangerschaft hinweisen und hoffen. Wenn man da nicht helfen will, entweder brav ausreisen oder böse werden mit dem Argument "Schutz der Ehe".
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Saboteur
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Re: "Hochzeitsvisum" wirklich nötig?

Beitrag von Saboteur »

Ich würde in der zuständigen Ausländerbehörde vorsprechen. Den Fall schildern und sich beraten lassen. Ich habe gute Erfahrung damit gemacht die Behörde mit einzubeziehen.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
SuzyVanPelt
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Re: "Hochzeitsvisum" wirklich nötig?

Beitrag von SuzyVanPelt »

@ Zejtnot:

Vielen Dank für den Tipp! :) Habe in dem Forum umgehend erfahrene Antworten erhalten!


Kurz zur "Lösung": In meinem Fall wurde tatsächlich ein einfaches "Hochzeitsvisum" empfohlen. Da das A1-Zertifikat vorliegt, sollte dies am unkompliziertesten und schnellsten von statten gehen.

Umwege bedeuten letztlich auch nur eine Ausreise für meinen Partner und erneuter Papierkram. Zumal ich auch noch darauf hingewiesen wurde, dass mein Herzblatt nur mit "Hochzeitsvisum" sofortig eine Arbeitserlaubnis hätte.

Der "Nachzug zum deutschen Kind" wäre wohl auch noch eine Lösung aber man bedenke, dass ohne Hochzeit ebenfalls erneuter Papierkrieg bevorsteht: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht. Eine darauf folgende Hochzeit bedeutet auch nur den Aufwand, den wir jetzt schon haben.



@Saboteur:

Daran habe ich bisher noch nicht gedacht. Ist vielleicht einen Versuch wert. Leider habe ich bisher keine Erfahrungen mit der Ausländerbehörde meiner Heimatstadt machen können...
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