mein Name ist Susi (25 Jahre) und ich will erst einmal alle begrüßen!
Ich lese regelmäßig und schon seit einiger Zeit fleißig im Forum und möchte kurz meine bisherigen Erfahrungen los werden und letztlich eine wichtige Frage loswerden
Seit geraumer Zeit bin ich mit meinem russischen Partner Dmitry (Jaroslawl, 27 Jahre) liiert und auch wir haben uns vor Monaten entschlossen zu heiraten. Schnell viel die Entscheidung in D zu heiraten, da wir unser gemeinsames Leben auch hier starten möchten.
Mein Liebster hat alle Dokumente zusammen, sind in D übersetzt worden und nach fast ebenso langer Wartezeit sind auch meine Dokumente vollständig
Kommenden Dienstag wird dann alles gesammelt von uns beiden beim Standesamt abgegeben.
Auch der Ablauf ist uns wohl bekannt, auch was danach auf uns zukommt. Wir hatten zum Glück beste Unterstützung durch meinen ehemaligen Schulkameraden, welcher im Frühjahr seine russische Partnerin geehelicht hat.
Meine Frage zum Schluss, die bisher von niemanden beantwortet werden konnte:
- Dima besitzt ein Schengen-Visum (Tourist), welches noch bis Ende 2016 gültig sein wird. Ist es wirklich notwendig ein Hochzeitsvisum zu beantragen? Wir könnten unseren Termin doch so legen, dass er legal nach D einreisen könnte und wir uns dann trauen lassen.
Laut FAQ von "zeppelin" wäre ein Hochzeitsvisum nicht nötig, wenn ein anderer AT vorhanden ist.
Vielleicht stehe ich auch nur auf dem Schlauch und sehe die daraus folgenden Konsequenzen nicht. Ja, er hat dann natürlich nicht sofort einen Daueraufenthalt aber den Ehegattennachzug kann man ja nachträglich noch beantragen. - Dazu kommt, dass ich (ganz unerwartet + frisch) schwanger geworden bin. Wir haben uns gegen einen "Nachzug zum deutschen Kind" entschieden. Wir wollen noch vor der voraussichtlichen Geburt heiraten. Ob das zeitlich überhaupt noch möglich ist...

- Denkt ihr, eine beglaubigte Kopie vom Mutterpass + "Vaterschaftsanerkennung des Vaters" + "Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge" + jeweilige Zustimmung meinerseits könnte sich positiv auf die bevorstehende Entscheidungen das OLG / Botschaft Moskau ausüben?
- Oder ist es am Ende doch schneller/unkomplizierter, wenn er den "Nachzug zum deutschen Kind" beantragt und wir mit diesem AT in D heiraten? Wobei ich auch nicht nachvollziehen kann, ob dann ein offizieller "Ehegattennachzug" zusätzlich nötig wäre.
Liebste Grüße,
Susi
