Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
SuzyVanPelt
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Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von SuzyVanPelt »

Liebe Forumsmitglieder, :)


heute war großer Abgabe-Tag der Dokumente um offiziell die Eheschließung anzumelden und alles gesammelt zum OLG zu senden.

Naja, so einfach war es dann doch nicht - OBWOHL ich mittlerweile jegliche Gesetzestexte auswendig kann und ich mich dadurch wohl zu sicher gefühlt habe... Was das Thema "Kompetenz" betrifft, will ich mich auch lieber zurückhalten. Dafür habe ich schon ausreichend Nerven verloren. :lol:


Nach eingängigen Diskussionen mit der Standesbeamtin viel zum Schluss plötzlich die Frage, welches Namensrecht denn für eine (eventuelle) Hochzeit von uns gewählt werden würde.


Meine Antwort: "Ich möchte den Namen meines Verlobten tragen, ganz traditionell. Also russisches Namensrecht."

Die gute Frau wollte mir dann erklären, dass dies egal wäre und Sie mir das deutsche Namensrecht empfiehlt. Ich werde so oder so den Namen mit der Endung -ov tragen. Das konnte ich so natürlich nicht akzeptieren und erklärte der Frau, dass ich eine Frau bin und dementsprechend -ova heißen würde.

Nichts da. Sie will für uns nochmals recherchieren, weil ich Sie wohl etwas verunsichert habe. Wozu gibt es denn die Option das russische Namensrecht zu wählen, wenn die grammatisch-geschlechtsspezifischen Form kein Inhalt ist?


Ich habe mich selbstverständlich auch auf die Suche gemacht und konnte das finden:

Quelle: Internetseite "Bundesministerium des Inneren" --> "Namensführung der Ehegatten nach ausländischem Recht"
Russische Föderation
Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten anfügen.

Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname wird der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau.

Nach Auflösung der Ehe durch Tod wird der bisherige Name beibehalten. Nach Auflösung der Ehe durch Scheidung kann der voreheliche Name wieder angenommen werden.
Soll dies bedeuten, dass ich den Namen meines Partners wirklich annehmen muss, wie er ist? Ich kann mich doch so niemals "drüben" blicken lassen ohne ausgelacht zu werden :oops:

Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen machen können? Kennt jemand das russische Namensrecht besser?
Magdeburg-Moskva
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Blödsinn!

Du kannst Petrova heißen, gerade weil ihr russisches Recht wählt. In der DDR hättest du Frau Petrow geheißen.

Ist das mit Petrova auch für dich in Deutschland der Weg schlechthin? Naja, die Zeiten des einheitlichen Nachnamens für alle Familienmitglieder "Brief an 'Familie Juri Petrow'" sind obsolet? Aber, im Beruf usw.?

Jeder kann auch seinen Namen behalten. Nicht sicher bin ich, ob ihr später für einen gemeinsamen Familiennamen nach deutschem oder russischem Recht optieren könnt, gerade, wenn ihr euch jetzt nicht entscheiden könnt.

Als wir unsere Ehe anmeldeten fragte die Standesbeamtin mich als altgedienten Dolmetscher. "Das mit der Namensführung kennt ihr?" - "Ja, beide Schulz, ich Schulz-Wosnessenski, Wosnessenski-Schulz, Wosnessenski, bei deutschem Recht auch Herr Wosnessenskaja, meine Frau Wosnessenskaja, Wosnessenskaja-Schulz, Schulz-Wosnessenskaja.

Das Landesverwaltungsamt in Magdeburg, Ref. HOheitsangelegenheiten - Standesamtsaufsicht hat da sehr viel Ahnung. Vielleicht auch die standesamtsaufsicht in Eurer Nähe.

Alle Namen sind fiktive Beispiele. Transliterationsvorschriften unberücksichtigt.
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Zejtnot
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Zejtnot »

Ich weiß ganz sicher, dass es einer Deutschen hier in Nowosibirsk gelungen war, nach der Hochzeit in Deutschland den Familienname des Mannes + a anzunehmen. Es war aber - verständlicherweise - komplizierter. (Daher kenne ich einige Paare, die darauf verzichtet haben.)

Achtung, klärt auch gleich vorab die Frage eventuell später zur Welt kommender Kinder.
Magdeburg-Moskva
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Achso, bei Euch ist ein Kind unterwegs, ne wahr?
Dann erkundigt euch mal bei der Standesamtsaufsicht wegen des Namensrechts, wenn das örtliche Standesamt zu doof ist. Klar, für das Kind sollte sofort eine Regelung getroffen werden, dann habt ihr den Bürokratieaufwand (neuer Pass, Perso für dich usw.) nur einmal.
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Zejtnot
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Zejtnot »

Ich meinte es grundsätzlich. Denn es gibt beispielsweise eine Regelung nach deutschem Namensrecht, dass Geschwister denselben Familiennamen haben müssen. Dies bezieht sich vor allem auf Eltern mit verschiedenen Familiennamen - die Entscheidung beim ersten Kind gilt für alle weiteren. Ideen, wie "alle Mädels wie Mama, alle Jungs wie Papa" funktionieren nicht. Wenn nun aber der Wunsch besteht, dass Mama "Петрова" heißt und Papa "Петров", dann wäre in diesem Fall gemäss russischem Namensrecht natürlich eine Tochter "Петрова" und ein Sohn "Петров" - dieses Detail widerspräche aber dem deutschen Namensrecht. Dafür gibt es sicher eine Lösung, man sollte es aber prüfen.
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Gunnar
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Gunnar »

Art 10 Abs. 2 EGBGB erlaubt die isolierte Rechtswahl des russischen Namensrecht wenn (mindestens) ein Ehegatte Russe ist.

Also hab ich dort mal nachgeblättert:
Art 19 Zivilgesetzbuch der russischen Föderation vom 30.11.1994 regelt das Namensrecht für Bürger und verweist zugleich auf
Art 58 des russischen Familiengesetzbuches vom 29.12.1995 der das Namensrecht für Kinder behandelt behandelt.
Art 32 des russischen Familiengesetzbuches regelt das Namensrecht bei Heirat.

Ehrlich gesagt finde ich aber nirgends Regelungen dazu, dass die Frau ein A hinten an ihrem Namen angefügt bekommt.

Vielleicht folgt das einfach nur aus der Grammatik? Oder aus allgemeinem Brauchtum? Wer weiß es?
würde mich auch interessieren.
Magdeburg-Moskva
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Nach intensiver Recherche: aufgrund von langjähriger Übung / Brauch
Gunnar
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Gunnar »

Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Nach intensiver Recherche: aufgrund von langjähriger Übung / Brauch
Interessant, danke! Ist erstaunlich, dass das dann so von den deutschen Behörden formal akzeptiert wird. Ich habe z.B. den Namen meiner Frau angenommen, damit wir diese schöne Unterscheidung zwischen weiblich und männlich beibehalten können. Das Standesamt hat das ohne zu zucken übernommen aber über die Rechtsgrundlage hab ich mir nie Gedanken gemacht :)
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Dietrich
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Re: Schock auf dem Standesamt // Namensrecht

Beitrag von Dietrich »

Dieses "Gefühl", dass es sich bei Petrov und Petrova um zwei verschiedene Familiennamen handelt haben ja nur wir Deutsche.
Für Russen ist das ein und dasselbe. Wieso sollte das also irgendwo rechtlich festgelegt sein?
Eine Frau heißt eben nicht Petrov. Ist einfach (grammatisch) falsch.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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