Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

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m1009

Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von m1009 »

aber dafuer gibt es doch reichlich andere Orte im Russlandforum
Sicher, Nikolaus... Bedenke jedoch... Viele der in Russland lebenden Schreiber kennen sich persoenlich, haben neben dem Forum Kontakt, treffen sich etc. Daher kommt es vielleicht eher zum Abschweifen, weil man die Person hinter dem Beitrag kennt, weiss wie Der/Die tickt.
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bella_b33
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

Nikolaus hat geschrieben:Ich fand das Thema eigentlich wirklich interessant und wollte mich da auch weiter beteiligen.
Ja, es ist auch interessant. Nur leider müssen irgendwelche dahergelaufenen Dummschwätzer mit Ihrem nicht vorhandenen Wissen den Thread zu müllen....Schade sowas.

Okay, wir haben ja Moderatoren, die auch mal ein paar Spam-Einträge ohne wirkichen Wahrheitsgehalt rauslöschen können

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

leonidas hat geschrieben:Nö, mein Hinweis auf Artikel 16 GG bezog sich auf Deine Behauptung, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte, und das ist nun einmal falsch. Entziehen bedeutet nun einmal Zwang.
Also nochmals:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben: Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit gegen den Willen ("Zwang"!) des Betroffenen darf eintreten, auch nach Grundgesetz! Und zwar, wenn dies ein anderes Gesetz vorsieht. Dieses Gesetz gibt es:
Staatsangehörigkeitsgesetz hat geschrieben: § 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Dies ist eine sehr eindeutige Regelung, dass die Staatsbürgerschaft im Einklang mit dem Grundgesetz entzogen werden kann. Was ist daran falsch?

Es gibt auch in der Praxis etliche Beispiele.
leonidas
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von leonidas »

Zejtnot hat geschrieben:
leonidas hat geschrieben:Nö, mein Hinweis auf Artikel 16 GG bezog sich auf Deine Behauptung, dass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden könnte, und das ist nun einmal falsch. Entziehen bedeutet nun einmal Zwang.
Also nochmals:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland hat geschrieben: Artikel 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit gegen den Willen ("Zwang"!) des Betroffenen darf eintreten, auch nach Grundgesetz! Und zwar, wenn dies ein anderes Gesetz vorsieht. Dieses Gesetz gibt es:
Staatsangehörigkeitsgesetz hat geschrieben: § 25
(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen Antrag [...] erfolgt, der Vertretene jedoch nur, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen nach § 19 die Entlassung beantragt werden könnte. Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat.
Dies ist eine sehr eindeutige Regelung, dass die Staatsbürgerschaft im Einklang mit dem Grundgesetz entzogen werden kann. Was ist daran falsch?

Es gibt auch in der Praxis etliche Beispiele.

Ist es nicht langsam genug , Verehrtester ?
Irgendwie bewahrheitet sich wohl doch meine Meinung von der Penetranz rechthaberischer user, denn. Du meinst, dass die Staatsbürgerschaft GEGEN DEN WILLEN !!! entzogen werden könnte, (siehe oben markiert) aber in § 25 ausdrücklich zum Ausdruck kommt, dass der Antragsteller diesen Entzug will. weil er eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat.

Mann, so schwer kann das doch nicht sein.

Du hattest mir die besondere Situation Eurer Schicksalsgemeinschaft geschildert, Ihr, die ihr zwischen den beiden Welten, Deutschland und Russland wandelt.
Diese Solidargemeinschaft war mir in dieser Form hier nicht bekannt, ich folglich Eure besonderen Themen als für Jedermann gültig und nicht nur für euren besonderen Kreis ansah.
Nun verstehe ich Eure Situation.
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von m5bere2 »

leonidas hat geschrieben:aber in § 25 ausdrücklich zum Ausdruck kommt, dass der Antragsteller diesen Entzug will. weil er eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat.
Naja, das würde ja voraussetzen, dass jeder, der eine zusätzliche Staatsbürgerschaft annimt, den Paragraphen kennt. Internetforen sind voll von Fällen, wo z.B. ein Deutscher in den USA lebt und ohne nachzudenken die USA-Staatsbürgerschaft angenommen hat. Die haben die deutsche Staatsbürgerschaft dann natürlich verloren. Sie gingen davon aus, das die Deutsche bestehen bliebe. Das war dann zwar gefährlicher Leichtsinn, Leichtgläubigkeit, vielleicht auch Dummheit, aber sicher nicht ihr Wille.

Ich würde auch sofort die russische Staatsbürgerschaft annehmen, wenn ich die Deutsche behalten könnte, denn meine Frau, Tochter, Wohnung, unsere Arbeit, alles ist hier (davon abgesehen, dass das Klima hier angenehmer ist als in D ;-) ). Ohne die russische Staatsbürgerschaft besteht nach den russischen Migrationsgesetzen die Möglichkeit, mich nach zweimaligem über die rote Ampel Latschen des Landes zu verweisen.

Die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben, wenn alle anderen Angehörigen und Kollegen in Deutschland wohnen, würde ich dafür allerdings nicht. Zumal man als Wissenschaftler auch viel reist und man keine Visa-Unannehmlichkeiten haben will...
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Zejtnot
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Zejtnot »

leonidas hat geschrieben:Irgendwie bewahrheitet sich wohl doch meine Meinung von der Penetranz rechthaberischer user, denn. Du meinst, dass die Staatsbürgerschaft GEGEN DEN WILLEN !!! entzogen werden könnte, (siehe oben markiert) aber in § 25 ausdrücklich zum Ausdruck kommt, dass der Antragsteller diesen Entzug will. weil er eine andere Staatsbürgerschaft beantragt hat.
Halt, bitte höre auf, hier Sachen zu verdrehen. Wir hatten folgende Diskussion:
leonidas hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben:Natürlich droht, wenn man keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt und genehmigt bekommen hat, ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft - aber darauf wurde im Thread mehrfach hingewiesen.
Du weisst z.B. auch nicht, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden darf, wie Du hier uninformiert einstellst..lies nur einmal zur Auffrischung Deines Wissens den Art. 16 des GG, wonach die Deutsche Staatsbürgerschaft nicht gegen den Willen eines Betroffenen entzogen werden darf.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass ohne Beibehaltungsgenehmigung bei Beantragung einer zweiten Staatsbürgerschaft der Entzug der deutschen droht. Auf diesen Satz hast Du geantwortet, dass dies laut Grundgesetz nicht möglich wäre.

Es ging also explizit um diesen konkreten Fall, den Du nun nach Deinen Worten logischer Weise niemals gemeint hättest! Mir in diesem Zusammenhang dann auch die "Penetranz rechthaberischer User" zu unterstellen, zeugt in meinen Augen von mangelndem Vermögen zur Selbstreflexion.

Ich beende an dieser Stelle die Kommunikation mit Dir - da Du ganz offensichtlich kein Interesse an einem menschlich fairen Gedankenaustausch mit mir hast. Du darfst mich nun gern noch mit Beschimpfungen traktieren, wenn Du der Meinung bist, dass dies Deiner weiteren Selbstdarstellung und Deinem Wohlbefinden förderlich ist. (Ganz subjektive Meinung: Armer Schlucker ... so viel grundlose Aggression gegen alle und jeden.)
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Wladimir30
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von Wladimir30 »

Zejtnot hat geschrieben: Du darfst mich nun gern noch mit Beschimpfungen traktieren
Nein!
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
leonidas
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von leonidas »

Wladimir30 hat geschrieben:
Zejtnot hat geschrieben: Du darfst mich nun gern noch mit Beschimpfungen traktieren
Nein!
Richtig, trotz Angebot und Aufforderung ein klares Nein.
Auch habe ich hier noch nie jemanden beschimpft, charakterisiert sicher, auch ironisch, aber nie beschimpft.
Dieser Unterschied sollte aber doch eigentlich klar sein, auch bei Mimosen ?

Sieh einmal Wladimir, ohne mich direkt anzusprechen, bezeichnet mich der gute Bela als dahergelaufenen Dummschwätzer. Bist Du es nicht, der zurecht einen besonderen Wert auf Nettiquette legt, vermeindlichen Verstoß ahndet ?
Zuletzt geändert von leonidas am 26 Nov 2015, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
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bella_b33
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von bella_b33 »

leonidas hat geschrieben: Sieh einmal Wlasimir, ohne mich direkt anzusprechen, bezeichnet mich der gute Bela als dahergelaufenen Dummschwätzer.
Stimmt....es war extra NIEMAND damit angesprochen. Egal, wen ich damit gemeint hab. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an :lol:

Wobei das für Dich im mathematischen Sinne schon stark abgerundet wäre. Oder wie man in Deinen Kreisen so zu sagen pflegt: "Husch, Husch ab zu den anderen Trollen" :lol:
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: Beantragung der russischen Staatsangehörigkeit

Beitrag von leonidas »

bella_b33 hat geschrieben:
leonidas hat geschrieben: Sieh einmal Wlasimir, ohne mich direkt anzusprechen, bezeichnet mich der gute Bela als dahergelaufenen Dummschwätzer.
Stimmt....es war extra NIEMAND damit angesprochen. Egal, wen ich damit gemeint hab. Wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an :lol:

Wobei das für Dich im mathematischen Sinne schon stark abgerundet wäre. Oder wie man in Deinen Kreisen so zu sagen pflegt: "Husch, Husch ab zu den anderen Trollen" :lol:
Aber das mit dem "husch, husch" hat gewirkt, gell
Andererseits muss ich Verständis dafür haben, dass Du meine Beiträge nicht verstehst, wenn Du diese als Geschwätz bezeichnest, also darum tue ich Dir Abbitte und nun sind wir wieder Freunde ?
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