deutsch-russische Scheidung
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Re: deutsch-russische Scheidung
Vielleicht sollte sich unser Dummschwätzer Leonidas erst einmal über Rom III informieren ^^leonidas hat geschrieben:Vielleicht sollte sich unser Klugscheißer Wolf einmal über § 122 Zuständigkeiten der Familiengerichte informierenCSB_Wolf hat geschrieben:Ich will dir noch einmal, aber nur noch einmal, auf deinen unqualifizierten Unsinn den Du hier überall verbreitest Antworten. Ich habe es dir schon mal geschrieben, Du bist ein Troll, schreibst überall und zu jedem Thema dein Mist dazu ohne wirklich Ahnung, oder im Gegensatz zu vielen hier, das nötige Fachwissen zu Haben. Behalte deine Unwissenheit lieber für dich. So das wars für mich was dich anbelangt.leonidas hat geschrieben: Wessen Geistes Kind dieser user CBS.Wolf ist,
Gruss
wolf
Außerdem : Bring erst einmal Deine miserable Interpunktion in Ordnung, bevor Du Dich hier mir gegenüber wieder meldest,
als Deutscher Deine blamable Unkenntnis der Grammatik und Schreibstil lesen zu müssen, empfinde ich als Körperverletzung.
Du bist für mich darüber hinaus ein ziemlich unappetitlicher user, der sich am Krankheitsbild Anderer ergötzt.
Komm für Dich gibt's sogar nen Link http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... recht.html
Kleine Hausaufgabe:
Konstruiere einmal wie viele Ausnahmen es geben könnte
Re: deutsch-russische Scheidung
@ bluewolf: Und ? sage ich etwas anderes ?
siehe hier: Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit
Würdest Du wirklich über die von Dir behaupteten kongnitiven Fähigkeiten verfüge, so wäre es Dir unter Bezug auf das europäische Scheidungsrecht aufgegangen, dass bei einem Lebenmittelpunkt in Deutschland und nichts anderes sagt dieses Recht und nichts anderes schrieb ich, dass erst einmal hierzu dann das deutsche Familiengeri9cht zuständig ist, dass ggf. die Zuständigkeit delegieren kann.
Also, Du kennst doch die Geschichte mit husch, husch.
Ich verstehe übrigens nicht, warum ihr Wanderer zwischen den Welten immer so ein größes Gedöns machen müsst, als wenn Eure Welt die einzig geltende ist.
siehe hier: Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit
Würdest Du wirklich über die von Dir behaupteten kongnitiven Fähigkeiten verfüge, so wäre es Dir unter Bezug auf das europäische Scheidungsrecht aufgegangen, dass bei einem Lebenmittelpunkt in Deutschland und nichts anderes sagt dieses Recht und nichts anderes schrieb ich, dass erst einmal hierzu dann das deutsche Familiengeri9cht zuständig ist, dass ggf. die Zuständigkeit delegieren kann.
Also, Du kennst doch die Geschichte mit husch, husch.
Ich verstehe übrigens nicht, warum ihr Wanderer zwischen den Welten immer so ein größes Gedöns machen müsst, als wenn Eure Welt die einzig geltende ist.
Re: deutsch-russische Scheidung
Hallo,
bitte, bitte, nicht streiten. Ich denke, jeder kannn seine Meinung äußern bzw. seine Erfahrungen schildern. Ich kann eh nur die Meinungen für mich bzw. uns herausfiltern, die mir logisch erscheinen.
Folgender Status: So wie es ausschaut, kann meine Freundin im Februar oder März für 3 Monate nach Deutschland kommen. Sie ist der Meinung, dass ihr Noch-Ehemann dann das Visum verlängern lassen kann.
Ich denke, dies wäre jedoch nur unter dem Aspekt einer FZF möglich, was sich aber mit der Trennung widersprechen würde.
Wie sieht ihr das?
bitte, bitte, nicht streiten. Ich denke, jeder kannn seine Meinung äußern bzw. seine Erfahrungen schildern. Ich kann eh nur die Meinungen für mich bzw. uns herausfiltern, die mir logisch erscheinen.
Folgender Status: So wie es ausschaut, kann meine Freundin im Februar oder März für 3 Monate nach Deutschland kommen. Sie ist der Meinung, dass ihr Noch-Ehemann dann das Visum verlängern lassen kann.
Ich denke, dies wäre jedoch nur unter dem Aspekt einer FZF möglich, was sich aber mit der Trennung widersprechen würde.
Wie sieht ihr das?
- Bluewolf
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Re: deutsch-russische Scheidung
@Leo
Ich habe Dir doch eine Aufgabe gegeben, zu gebildet dazu?
Schon alleine auf der Webseite gibt es einige allgemeine Ausnahmen von
[quote][/Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit
quote]
Zusätzlich gibt es noch x Möglichkeiten spezieller Natur. Und ich hätte gerne von Dir ein bis zwei Beispiele dieser Ausnahmen, nur damit ich stolz auf Dich sein kann. Und Du vielleicht beim Erarbeiten erkennst von was wir anderen hier eigentlich sprechen.
Aber ich fürchte das wird nix.
@mahadd2
Ich möchte mich ausdrücklich entschuldigen und hoffe das einer unserer Spezialisten Dir noch weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Uwe
Ich habe Dir doch eine Aufgabe gegeben, zu gebildet dazu?
Schon alleine auf der Webseite gibt es einige allgemeine Ausnahmen von
[quote][/Dabei wird grundsätzlich an den gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten und nicht mehr primär an ihre Staatsangehörigkeit
quote]
Zusätzlich gibt es noch x Möglichkeiten spezieller Natur. Und ich hätte gerne von Dir ein bis zwei Beispiele dieser Ausnahmen, nur damit ich stolz auf Dich sein kann. Und Du vielleicht beim Erarbeiten erkennst von was wir anderen hier eigentlich sprechen.
Aber ich fürchte das wird nix.
@mahadd2
Ich möchte mich ausdrücklich entschuldigen und hoffe das einer unserer Spezialisten Dir noch weiterhelfen kann.
Liebe Grüße
Uwe
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Re: deutsch-russische Scheidung
Mach Dir mal darum keinen Hals.mahadd2 hat geschrieben:Hallo,
bitte, bitte, nicht streiten. Ich denke, jeder kannn seine Meinung äußern bzw. seine Erfahrungen schildern.
In solchen Foren gibt es immer wieder Streit, weil manche ihre Profilneurose meinem im Internet ausleben zu können.
Das ist m. E. nicht logisch nachvollziehbar.mahadd2 hat geschrieben:Folgender Status: So wie es ausschaut, kann meine Freundin im Februar oder März für 3 Monate nach Deutschland kommen. Sie ist der Meinung, dass ihr Noch-Ehemann dann das Visum verlängern lassen kann.
Ich denke, dies wäre jedoch nur unter dem Aspekt einer FZF möglich, was sich aber mit der Trennung widersprechen würde.
Ein Visum / einen Aufenthaltstitel kann nur sie beantragen. Evtl. muss ihr noch-Ehemann mitwirken. Oder du gehst die sehr hohe Verpflichtung ein und lädst sie zum Besuch nach DE ein und schickst ihr eine Verpflichtungserklärung. Bei der Verpflichtungserklärung haftest du gegenüber dem Staat mit Haus und Hof, wenn sie nicht wie vorgeschrieben ausreist.
Versuch mal dein Glück auch bei der Seite info4alien
Ansonsten, lies dir auch mal die einschlägigen Gesetze: AufenthG AufenthVO Integrationskurs, die Passagen zum Eherecht im BGB (http://www.gesetze-im-internet.de) Gemeinsamer Schengen-Visakodex, Visaerleichterungsabkommen EU-RUS 2006 und DE-RUS 2002 und die vielen Erläuterungen im Internet kritisch durch. Das sollte dir helfen, die ganze Logik von Ausländerrecht und Visafragen zu verstehen. Oder lass dir einen Beratungstermin in der Ausländerbehörde geben, derzeit zugegeben mit Wartezeiten.
Re: deutsch-russische Scheidung
Ein Visum verlängern, da verwechselt sie sicherlich etwas. Was für einen deutschen Aufenthaltsstatus hat sie denn überhaupt?mahadd2 hat geschrieben:Folgender Status: So wie es ausschaut, kann meine Freundin im Februar oder März für 3 Monate nach Deutschland kommen. Sie ist der Meinung, dass ihr Noch-Ehemann dann das Visum verlängern lassen kann.
Ich würde Dir raten, Dich selbst intensiv mit der Materie zu befassen. Uner russischen Frauen gilt oft als richtig, was die Freundin der Schwägerin des Onkels mal irgendwo gehört hat. Oder was irgendwer bei Odnoklasniki gechrieben hat. Wenn es dann darauf ankommt, ist die Enttäuschung groß.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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Re: deutsch-russische Scheidung
Ja, genau das ist der Fall. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als sie ins offene Messer laufen zu lassen.lausi hat geschrieben:
Uner russischen Frauen gilt oft als richtig, was die Freundin der Schwägerin des Onkels mal irgendwo gehört hat.
- zimdriver
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Re: deutsch-russische Scheidung
... hoffentlich bist du dann nicht von der Reaktion deiner russischen Freundin enttäuscht, wenn sie das merkt ...mahadd2 hat geschrieben:Ja, genau das ist der Fall. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als sie ins offene Messer laufen zu lassen.lausi hat geschrieben:
Uner russischen Frauen gilt oft als richtig, was die Freundin der Schwägerin des Onkels mal irgendwo gehört hat.
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Re: deutsch-russische Scheidung
Das macht man doch nicht mit Jemanden, für den man irgendwas in Richtung Liebe empfindet. Ein bisschen Überzeugungsarbeit ist sicher notwendig, bis die Frau das glaubt....aber niemals ins offene Messer laufen lassen und abwarten was passiert.mahadd2 hat geschrieben:Ja, genau das ist der Fall. Ich sehe keine andere Möglichkeit, als sie ins offene Messer laufen zu lassen.lausi hat geschrieben:
Uner russischen Frauen gilt oft als richtig, was die Freundin der Schwägerin des Onkels mal irgendwo gehört hat.
Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
