deutsch-russische Scheidung
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Magdeburg-Moskva
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Re: deutsch-russische Scheidung
Da die Frau Deutsch versteht: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
Über alles andere werde ich hier nicht mehr urteilen oder spekulieren, zur Rechtslage haben sich die Foristen ja geäußert. Zu Gefühlen und Beziehungen ist das zu heiß.
Nur noch eines: An einer Stelle gebe ich Leonidas Recht: Ein Großteil russischer Frauen scheint eine Führungsrolle des Mannes zu erwarten. Das muss aber nicht für alle bzw. "Deine" gelten. Und ein persönlicher Besuch Deinerseits in Russland wäre sicherlich ein Nachweis für Deine Gefühle und Beständigkeit ihr gegenüber. Doch rate ich zur Vorsicht, keine falschen Hoffnungen zu wecken bzw. dazu, die Sache komplett durchzuziehen, d. h. sich klarzumachen, ob ihr zusammenleben wollt und wo. Denn auch, wenn in Russland vieles im Argen liegt, es die Heimat für sie und Deutschland war ein Ort der Enttäuschung für Sie.
Ich habe fertig. Das rechtliche lösen bitte die Anwälte, auch das aufenthaltsrechtliche. Das emotionale könnt nur ihr lösen.
Über alles andere werde ich hier nicht mehr urteilen oder spekulieren, zur Rechtslage haben sich die Foristen ja geäußert. Zu Gefühlen und Beziehungen ist das zu heiß.
Nur noch eines: An einer Stelle gebe ich Leonidas Recht: Ein Großteil russischer Frauen scheint eine Führungsrolle des Mannes zu erwarten. Das muss aber nicht für alle bzw. "Deine" gelten. Und ein persönlicher Besuch Deinerseits in Russland wäre sicherlich ein Nachweis für Deine Gefühle und Beständigkeit ihr gegenüber. Doch rate ich zur Vorsicht, keine falschen Hoffnungen zu wecken bzw. dazu, die Sache komplett durchzuziehen, d. h. sich klarzumachen, ob ihr zusammenleben wollt und wo. Denn auch, wenn in Russland vieles im Argen liegt, es die Heimat für sie und Deutschland war ein Ort der Enttäuschung für Sie.
Ich habe fertig. Das rechtliche lösen bitte die Anwälte, auch das aufenthaltsrechtliche. Das emotionale könnt nur ihr lösen.
- klaupe
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Re: deutsch-russische Scheidung
Oha, gelten Deutsche Gesetze jetzt auch schon in Russland? Ich bin überrascht. Ob damit die Russen leben können/wollen?Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Da die Frau Deutsch versteht: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
Re: deutsch-russische Scheidung
Ich ergänze Klaupes eigene Erfahrung mit dem Zusatz, dass generell das Standesamt beim LKA zur Ehefähigkeit der Zuküftigen nachfragt, kostenlos !!! nicht gegen Bares., wenn die Zukünftige Ausländerin ist.
Was so harmlos klingt - Bestätigung der Ehefähigkeit - ist eine genaue Durchleuchtung der Zukünftigen, ist die Kontrolle, ob die Zukünftige in Deutschland schon einmal straffällig geworden ist, oder sich eines Verstoßes gegen Familienrecht /Scheinehe schuldig gemacht hat.
Danach wäre z.B. eine Russin, die in Deutschland mit Heiratsvisum geheiratet hat, die aber ihren dann saufenden und prügelnden Ehmann verlassen hat, und geschieden worden ist, ein Fall für das LKA, wenn sie noch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Für Deutsche Geschiedene genügt die Vorlage eines Scheidungsurteiles zur Ehefähigkeit beim Standesamt , nicht jedoch für Ausländer, was beredtes Zeugnis für die wirkliche Fremdenfreundlichkeit in Staat und Verwaltung ist. Irgenwo und irgendwie müssen wir da doch Hürden einbauen, um diesen Ausländern den Zuzug in unser Land so zu erschweren, damit es nicht wie Fremdenfeindlichkeit aussieht.
Was nun das eigentliche Heiraten angeht, und mir fällt da explizit als Norddeutscher das Land Dänemark ein. so kann dort jeder nach den dortigen Gesetzen heiraten, der sich legal in einem Schengenstaat aufhält, auch dann, wenn einer der Willigen nicht aus einem Schengenstaat kommt, denn die Legalität des Aufenthaltes ist durch das Visum erfüllt. Jeder der aus einem Schengenstaat kommt, darf in einem anderen Schengestaat heiraten.
So war meine Frau vor ca. 1 Jahr Trauzeugin einer Heirat in Dänemark zwischen einem Portugiesen aus Angola und einer Russin nur mit Aufenthaltsrecht.
Auch ist das Prozedere mit dem gerichtlichen Nachweis der Ehefähigkeit nicht erforderlich. Die Dänen glauben dem Willigen, weil dieser sich sonst wegen Bigamie stafbar machen würde., also nicht doweraij no poweraij sondern nur doweraij.
Was so harmlos klingt - Bestätigung der Ehefähigkeit - ist eine genaue Durchleuchtung der Zukünftigen, ist die Kontrolle, ob die Zukünftige in Deutschland schon einmal straffällig geworden ist, oder sich eines Verstoßes gegen Familienrecht /Scheinehe schuldig gemacht hat.
Danach wäre z.B. eine Russin, die in Deutschland mit Heiratsvisum geheiratet hat, die aber ihren dann saufenden und prügelnden Ehmann verlassen hat, und geschieden worden ist, ein Fall für das LKA, wenn sie noch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Für Deutsche Geschiedene genügt die Vorlage eines Scheidungsurteiles zur Ehefähigkeit beim Standesamt , nicht jedoch für Ausländer, was beredtes Zeugnis für die wirkliche Fremdenfreundlichkeit in Staat und Verwaltung ist. Irgenwo und irgendwie müssen wir da doch Hürden einbauen, um diesen Ausländern den Zuzug in unser Land so zu erschweren, damit es nicht wie Fremdenfeindlichkeit aussieht.
Was nun das eigentliche Heiraten angeht, und mir fällt da explizit als Norddeutscher das Land Dänemark ein. so kann dort jeder nach den dortigen Gesetzen heiraten, der sich legal in einem Schengenstaat aufhält, auch dann, wenn einer der Willigen nicht aus einem Schengenstaat kommt, denn die Legalität des Aufenthaltes ist durch das Visum erfüllt. Jeder der aus einem Schengenstaat kommt, darf in einem anderen Schengestaat heiraten.
So war meine Frau vor ca. 1 Jahr Trauzeugin einer Heirat in Dänemark zwischen einem Portugiesen aus Angola und einer Russin nur mit Aufenthaltsrecht.
Auch ist das Prozedere mit dem gerichtlichen Nachweis der Ehefähigkeit nicht erforderlich. Die Dänen glauben dem Willigen, weil dieser sich sonst wegen Bigamie stafbar machen würde., also nicht doweraij no poweraij sondern nur doweraij.
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Re: deutsch-russische Scheidung
Hoppla, ich dachte schon, dass ich dem Standesamt/Oberlandesgericht wieder unnütz Geld in den Rachen geworfen habe. Jetzt habe ich noch mal nachgesehen.leonidas hat geschrieben:Ich ergänze Klaupes eigene Erfahrung mit dem Zusatz, dass generell das Standesamt beim LKA zur Ehefähigkeit der Zuküftigen nachfragt, kostenlos !!! nicht gegen Bares., wenn die Zukünftige Ausländerin ist.
Das war für die "Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses".
Lettland kann keine hier anerkannten Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen, vermutlich Russland auch nicht. Das kann man nachlesen im BGB §1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer und noch genauer unter BMI: Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
Hatte ich auch mal im Kopf, ist aber auch nicht so ganz ohne, denn auch die brauchen etwas teures Papier. Außerdem muss man in Dänemark wohnen/gemeldet sein. Das ist aber Pipifax, denn ein Tag Hotel reicht aus.Was nun das eigentliche Heiraten angeht, und mir fällt da explizit als Norddeutscher das Land Dänemark ein. so kann dort jeder nach den dortigen Gesetzen heiraten, der sich legal in einem Schengenstaat aufhält, ...
So mal schnell über die Grenze, heiraten und dann sofort retour, das läuft auch nicht.
Die Hotels um die Standesämter herum sind sündhaft teuer und teilweise extrem schlicht
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
Re: deutsch-russische Scheidung
Wie es aussieht, geht es um eine Scheidung in Deutschland. Und da gelten deutsche Gesetze.klaupe hat geschrieben:Oha, gelten Deutsche Gesetze jetzt auch schon in Russland? Ich bin überrascht. Ob damit die Russen leben können/wollen?Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Da die Frau Deutsch versteht: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1564.html
Gilt auch für Trolle: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
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Re: deutsch-russische Scheidung
So wie es aussieht. lebt die Angebetete in Russland. Da gelten erst mal russische Gesetze, da sie (Russin) ja wohl sie Scheidigungswillige ist oder sein sollte.lausi hat geschrieben:Wie es aussieht, geht es um eine Scheidung in Deutschland. Und da gelten deutsche Gesetze.
Zugegeben, der Rote Faden ist etwas verknotet und mir ist die Tatsache, dass der Noch-Ehemann ein Germane ist, etwas entfallen. Für den gelten natürlich primär deutsche Gesetze, so fern er sich hier nicht von der Stelle rührt. Aber der will ja angeblich nicht und demzufolge interessieren ihn auch hier einschlägige Gesetze nicht.
Danke für die lausige Vorstellung, aber ich habe es mir schon fast gedacht.Gilt auch für Trolle:....
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Re: deutsch-russische Scheidung
Mit Verlaub, meine Herren, so viel gequirlte Scheiße habe ich lange nicht gelesen!leonidas hat geschrieben:Ich ergänze Klaupes eigene Erfahrung mit dem Zusatz, dass generell das Standesamt beim LKA zur Ehefähigkeit der Zuküftigen nachfragt, kostenlos !!! nicht gegen Bares., wenn die Zukünftige Ausländerin ist.
Was so harmlos klingt - Bestätigung der Ehefähigkeit - ist eine genaue Durchleuchtung der Zukünftigen, ist die Kontrolle, ob die Zukünftige in Deutschland schon einmal straffällig geworden ist, oder sich eines Verstoßes gegen Familienrecht /Scheinehe schuldig gemacht hat.
Danach wäre z.B. eine Russin, die in Deutschland mit Heiratsvisum geheiratet hat, die aber ihren dann saufenden und prügelnden Ehmann verlassen hat, und geschieden worden ist, ein Fall für das LKA, wenn sie noch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Für Deutsche Geschiedene genügt die Vorlage eines Scheidungsurteiles zur Ehefähigkeit beim Standesamt , nicht jedoch für Ausländer, was beredtes Zeugnis für die wirkliche Fremdenfreundlichkeit in Staat und Verwaltung ist. Irgenwo und irgendwie müssen wir da doch Hürden einbauen, um diesen Ausländern den Zuzug in unser Land so zu erschweren, damit es nicht wie Fremdenfeindlichkeit aussieht.
Sofern Sie nicht Quellen für eine regelmäßige Prüfung durch das LKA vorlegen können, möchte ich die Moderatoren um Sperrung bitten.
Was Klaupes Beitrag betrifft, es ging um den Ablauf einer Scheidung in Deutschland. Ob ein deutsches oder russisches Gericht zuständig ist, steht auf einem anderen Blatt.
- klaupe
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Re: deutsch-russische Scheidung
Der gesetzestext "Wer hinsichtlich der Voraussetzungen der Eheschließung ... ausländischem Recht unterliegt, soll eine Ehe nicht eingehen, bevor er ein Zeugnis der inneren Behörde seines Heimatstaats darüber beigebracht hat ..."Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Sofern Sie nicht Quellen für eine regelmäßige Prüfung durch das LKA vorlegen können, möchte ich die Moderatoren um Sperrung bitten.
Da kann man natürlich "innere Behörde" etwas großzügig auslegen. Da es bei diesen deutschen Gesetz um Ausländer geht, ist das LKA sicherlich keine innere Behörde des Herkunftslandes, es sei denn, das Land hat auch ein LKA.
leonidas scheint Gefallen daran zu finden, das hiesige LKA mit allen möglichen Aufgaben zu betrauen. Ob die da mitspielen?
Man könnte ja auch vorsichtshalber noch BKA, BND, Verfassungsschutz und im logischen Anhang NSA beschäftigen. Vielleicht ist der FSB auch interessiert?
Wunderbar, aber diese Einsicht ist mir im Laufe der Diskussion etwas abhanden gekommen. Aus dem ersten Beitrag las ich nur heraus, dass sich die russische Geliebte von ihrem Anhängsel trennen soll. das bedeutet ja nicht zwangsläufig, das die Scheidung in D durchgezogen werden muss. Auch in Russland gibt es sicherlich eine entsprechende Rechtsprechung.Was Klaupes Beitrag betrifft, es ging um den Ablauf einer Scheidung in Deutschland.
OK, irgendwann bin ich auf dem falschen Pferd gelandet, als ich annahm, dass der Mann ein Russe sei. Das nehme ich zurück und behaupte das Gegenteil. Die Moderatoren mögen es rasieren.
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
Re: deutsch-russische Scheidung
Habe ich Dir mal wieder ans Portepee gefasst ? weil ich Wahrheiten über das Verhalten der Herren von Staat und Verwaltung gegenüber heiratwoilligen Ausländern beschrieb. Deine Reaktion erscheint mir wie die eines Ertappten.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Mit Verlaub, meine Herren, so viel gequirlte Scheiße habe ich lange nicht gelesen!leonidas hat geschrieben:Ich ergänze Klaupes eigene Erfahrung mit dem Zusatz, dass generell das Standesamt beim LKA zur Ehefähigkeit der Zuküftigen nachfragt, kostenlos !!! nicht gegen Bares., wenn die Zukünftige Ausländerin ist.
Was so harmlos klingt - Bestätigung der Ehefähigkeit - ist eine genaue Durchleuchtung der Zukünftigen, ist die Kontrolle, ob die Zukünftige in Deutschland schon einmal straffällig geworden ist, oder sich eines Verstoßes gegen Familienrecht /Scheinehe schuldig gemacht hat.
Danach wäre z.B. eine Russin, die in Deutschland mit Heiratsvisum geheiratet hat, die aber ihren dann saufenden und prügelnden Ehmann verlassen hat, und geschieden worden ist, ein Fall für das LKA, wenn sie noch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Für Deutsche Geschiedene genügt die Vorlage eines Scheidungsurteiles zur Ehefähigkeit beim Standesamt , nicht jedoch für Ausländer, was beredtes Zeugnis für die wirkliche Fremdenfreundlichkeit in Staat und Verwaltung ist. Irgenwo und irgendwie müssen wir da doch Hürden einbauen, um diesen Ausländern den Zuzug in unser Land so zu erschweren, damit es nicht wie Fremdenfeindlichkeit aussieht.
Sofern Sie nicht Quellen für eine regelmäßige Prüfung durch das LKA vorlegen können, möchte ich die Moderatoren um Sperrung bitten.
Was Klaupes Beitrag betrifft, es ging um den Ablauf einer Scheidung in Deutschland. Ob ein deutsches oder russisches Gericht zuständig ist, steht auf einem anderen Blatt.
Würden die Ausländerbehörden/Standesämter wirklich wissen, was sie da machen, wie z.b. die Ehefähigkeit einer/eines Russen festgestellt werden kann,- sie müssen halt nur einmal in den Pass der betreffenden Person sehen, dann würden sie feststellen, dass die Ehelichkeit aus dem Pass ersichtlich ist. (ob heute noch, weiss ich nicht, früher war es so)
Ich bin ja nun auch kein Kind von Traurigkeit und lass mir so leicht nicht die Butter vom Brot nehmen.
als in meinem Fall das Inneninisterium , damals noch in Bonn, dem Generalkonsulat in Danzig Anweisung gegeben hat, meiner Zukünftrigen ein Visum zur Heirat mit mir auszustellen, hat genau DAS Generalkonsulat gemauert, meinte, es könne kein Visum austellen, weil man nicht wisse, ob ich denn die Kosten für Fax mit der Ausländerbehörde übernehmen würde, oder meinte, die vorgelegte Krankenversicherung einer polnischen Versicherung gelte nur inerpolnisch, ich müsse eine Krankenversicherung für den Weg von der Grenze bis zu meinem Wohnort nachweisen, was nur mit einer internationalen Versicherungsbestätigung möglich sei.
Später, nach Aufgebot, und positivem Bescheid durch das LKA , die Aussage aus dem Standesamt: besonders bei auffälligem Alternunterschied - in meinem Fall fast 30 Jahre - wird vom LKA besonders auf mögliche Scheinehe geachtet.
Wo sind wir denn hier eigentlich
Ich kann Dir mehrere andere Beispielen für mich nennen, in denen die Fremdenfeindlichkeit - so muss man es ja wohl nennen, dieser Herren von Staat und Verwaltung offensichtlich ist, das fängt z.B. mit diesem penetranten Duzen in Ausländerbehörden an.
- klaupe
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Re: deutsch-russische Scheidung
Da hat minunter jeder seine eigene Wahrheit.leonidas hat geschrieben:... weil ich Wahrheiten über das Verhalten der Herren von Staat und Verwaltung gegenüber heiratwoilligen Ausländern beschrieb
Deine Reaktion erscheint mir wie die eines Ertappten.
Pässe sind geduldig und ich habe sogar schon von Ländern gehört, wo man echte oder gut gefälschte Pässe gegen eine kleine Spende bekommt.... sie müssen halt nur einmal in den Pass der betreffenden Person sehen, dann würden sie feststellen, dass die Ehelichkeit aus dem Pass ersichtlich ist.
Pardon, aber das kann keine allgemein gültige Aussage. Bei Verdächtigen oder einschlägig Bekannten gibt es andere Verfahren.als in meinem Fall das Inneninisterium
Das Verfahren ist (inzwischen?) etwas anders. Schleßlich gibt es für jeden Schiss und Beamtenfurz in Deutschland Gesetze, Vorschriften, allgemeingültige Dienstanweisungen etc..Später, nach Aufgebot, und positivem Bescheid durch das LKA , die Aussage aus dem Standesamt: besonders bei auffälligem Alternunterschied - in meinem Fall fast 30 Jahre - wird vom LKA besonders auf mögliche Scheinehe geachtet.
Das LKA wird nur tätig, wenn das Ausländerbehörde bei Verdacht das LKA einschaltet. Das geht also keinesfalls automatisch.
Vielleicht ist das eher eine persönliche Feindschaft, die nicht auf alle Fremden angewendet wird.Ich kann Dir mehrere andere Beispielen für mich nennen, in denen die Fremdenfeindlichkeit - so muss man es ja wohl nennen, dieser Herren von Staat und Verwaltung offensichtlich ist
Also mit meiner Frau habe ich die Ausländerämter auch schon öfter besucht (Berlin, Bad Belzig und Werder (Havel)). Weder wurde sie geduzt noch haben ich das bei der Anrede anderer Anwesender (immer reichlich vorhanden!) bemerkt. Ausnahme sollte bei englischsprachiger Konversation sein, da ist es immer "you", gilt dann aber auch gleichberechtigt für die "Kunden".das fängt z.B. mit diesem penetranten Duzen in Ausländerbehörden an.
Meine Frau ist immer wieder begeistert über deutsche Behörden, da sie mit dem rüden und herablassenden Ton und Gepflogenheiten in ihrer Heimat vergleicht.
Gut, dazu muss man sagen, dass meine Frau auch immer äußerst freundlich und höflich ist und da meist mehr erreicht als ich. Ich lege mich schon mal eher mit den "Staatsdienern" an, wenn mir etwas unangemessen erscheint.
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
