Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
- zimdriver
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Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Eben gelesen, dass Finnland die Einreise aus Russland per Fahrrad an zwei Grenzkontrollpunkten verboten hat.
Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Hallo,
ich beschäftige mich gerade wieder mit den Ein- und Ausreisebedingungen für den Hund von und nach Russland. Mir wurde ja hier im Forum empfohlen, die "Passenger's Customs Declaration / Пассажирская т.д" auszufüllen. Ich habe mir das gerade ausgedruckt und frage mich, was das mit der Einreise eines Hundes zu tun hat. Da geht es nur um Waren und Geld, die ich eventuell mitbringe. Oder habe ich das falsche Dokument? (http://eng.customs.ru/images/stories/si ... nglish.pdf)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Inga
ich beschäftige mich gerade wieder mit den Ein- und Ausreisebedingungen für den Hund von und nach Russland. Mir wurde ja hier im Forum empfohlen, die "Passenger's Customs Declaration / Пассажирская т.д" auszufüllen. Ich habe mir das gerade ausgedruckt und frage mich, was das mit der Einreise eines Hundes zu tun hat. Da geht es nur um Waren und Geld, die ich eventuell mitbringe. Oder habe ich das falsche Dokument? (http://eng.customs.ru/images/stories/si ... nglish.pdf)
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Viele Grüße
Inga
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Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Ein Tier gilt im zollrechtlichen Sinne -leider- als Ware.
Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Ah, alles klar, danke
Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Hallo,
ich habe jetzt versucht, die Passenger customs declaration auszufüllen und wüsste gerne, ob ich das richtig gemacht habe.
Bei 2.1. (Accompanied luggage pieces) habe ich Yes angekreuzt und da meinen Hund hingeschrieben. Und bei Punkt 4. (Information of good) habe ich auch meinen Hund mit seiner Passnummer hingeschrieben. Ist das so richtig und habe ich irgendwo was vergessen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Inga
ich habe jetzt versucht, die Passenger customs declaration auszufüllen und wüsste gerne, ob ich das richtig gemacht habe.
Bei 2.1. (Accompanied luggage pieces) habe ich Yes angekreuzt und da meinen Hund hingeschrieben. Und bei Punkt 4. (Information of good) habe ich auch meinen Hund mit seiner Passnummer hingeschrieben. Ist das so richtig und habe ich irgendwo was vergessen?
Vielen Dank und liebe Grüße
Inga
- zimdriver
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Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
... passt schon. Und wenn´s dem Herrn in Uniform nicht gefällt, kriegst du ein neues Formular und schreibst nochmal. Da sind die Damen und Herren flexibel.
Hast du dich wegen Finnland und der Radtour erkundigt?
Hast du dich wegen Finnland und der Radtour erkundigt?
Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Hallo,
ja ich habe dem Zoll eine Mail geschrieben und die haben geantwortet, dass sich die Situation ständig ändert, bzw sich ständig ändern könnte und ich direkt vor der Reise nochmal eine mail schreiben soll. Also leider ziemlich vage... Naja, mal schauen, was kommt.
Liebe Grüße
Inga
ja ich habe dem Zoll eine Mail geschrieben und die haben geantwortet, dass sich die Situation ständig ändert, bzw sich ständig ändern könnte und ich direkt vor der Reise nochmal eine mail schreiben soll. Also leider ziemlich vage... Naja, mal schauen, was kommt.
Liebe Grüße
Inga
- Wladimir30
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Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Wenn es ziemlich vage ist, heisst das, dass es inividuell und durch ein nettes Geepräch vor Ort geregelt werden kann.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
Re: Mit dem Hund nach Russland und Wiedereinreise in die EU
Hallo,
ich habe nun doch nochmal eine Frage zur Einreise mit Hund. Im Internet habe ich auf einigen Seiten gelesen, dass die Tollwutimpfung nicht älter als 12 Monate sein darf. Ich war im Juni 2015 zum Impfen und im Hundeausweis steht, dass der Impfstoff bis Juni 2017 gültig ist. Jetzt war ich beim Tierarzt, aber der meinte, ich muss nicht nachimpfen, da der neue Wirkstoff zwei Jahre gültig ist und man da nicht nachimpfen muss und wohl auch nicht sollte, weil es dann zuviel ist. Jetzt bin ich natürlich etwas hin- und hergerissen.
Hat jemand da vielleicht auch schon Erfahrungen mit oder irgendwas gehört?
Viele Grüße
Inga
ich habe nun doch nochmal eine Frage zur Einreise mit Hund. Im Internet habe ich auf einigen Seiten gelesen, dass die Tollwutimpfung nicht älter als 12 Monate sein darf. Ich war im Juni 2015 zum Impfen und im Hundeausweis steht, dass der Impfstoff bis Juni 2017 gültig ist. Jetzt war ich beim Tierarzt, aber der meinte, ich muss nicht nachimpfen, da der neue Wirkstoff zwei Jahre gültig ist und man da nicht nachimpfen muss und wohl auch nicht sollte, weil es dann zuviel ist. Jetzt bin ich natürlich etwas hin- und hergerissen.
Hat jemand da vielleicht auch schon Erfahrungen mit oder irgendwas gehört?
Viele Grüße
Inga