Ehefähigkeitszeugnis
Re: Ehefähigkeitszeugnis
zimdriver muss das nicht wissen!
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
Wir brauchten vor 4 Jahren nix von den Eltern für das Efz...
Zuletzt geändert von Saboteur am 17 Mär 2016, 01:28, insgesamt 1-mal geändert.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Ehefähigkeitszeugnis
Meldebescheinigung und übersetzte Passkopie haben bei uns im Zags #4 ausgereicht.
- zimdriver
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
Danke.herlit hat geschrieben:zimdriver muss das nicht wissen!
2007 standen in der Liste der vorzulegenden Dokumente für das EFZ definitiv die Geburtsurkunden der Eltern. Wenn ich lange suche, finde ich vielleicht auch noch den Wisch. Als Begründung wurde mir im Standesamt gesagt, dass dies notwendig sei für den Ausschluss von Verwandtschaftsverhältnissen. Auf Antrag und Begründung könne man zwar davon befreit werden. Wenn ich nicht bitten muss, verzichte ich gerne auf solche Schreiben.
Im #4 war es erfrischend unkompliziert.
Re: Ehefähigkeitszeugnis
Liebe Freunde, nun ist es doch hier hinreichend dargelegt worden: In Russland wird dieser von Deutschland erfundene Wisch, der sich Ehefähigkeitszeugnis nennt, nicht benötigt! Nur in Deutschland und den zehn weiteren Ländern muss der Staat gefragt werden, ob man heiraten darf. Natürlich (?) nicht kostenlos.
- Saboteur
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
Ich habe den Wisch in Kursk benötigt.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
So einfach ist es leider nicht - in einigen russischen Städten wird das Ehefähigkeitszeugnis verlangt, zum Beispiel in Sankt Petersburg. Allerdings wird das eben nicht einheitlich gehandhabt und man kann dann durchaus in der Oblast einige Kilometer weiter Glück haben. Kurzform: Man kann in Russland ohne Ehefähigkeitszeugnis heiraten, aber nicht überall.herlit hat geschrieben:Liebe Freunde, nun ist es doch hier hinreichend dargelegt worden: In Russland wird dieser von Deutschland erfundene Wisch, der sich Ehefähigkeitszeugnis nennt, nicht benötigt! Nur in Deutschland und den zehn weiteren Ländern muss der Staat gefragt werden, ob man heiraten darf. Natürlich (?) nicht kostenlos.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
Tja, lieber herlit, wenn es denn immer und überall so einfach wäre, wie Du darlegst. Anscheinend gibt es auch andere Fälle...herlit hat geschrieben:Liebe Freunde, nun ist es doch hier hinreichend dargelegt worden: In Russland wird dieser von Deutschland erfundene Wisch, der sich Ehefähigkeitszeugnis nennt, nicht benötigt! Nur in Deutschland und den zehn weiteren Ländern muss der Staat gefragt werden, ob man heiraten darf. Natürlich (?) nicht kostenlos.
Ich habe diesen Wisch auch gebraucht (ebenfalls in RUS). Übrigens brauchte ich dafür keine Geburtsurkunden der zukünfigen Schwiegereltern.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
Das mit der GU der Schwiegereltern erscheint mir auch sehr abwegig.
Das EFZ weist nach,
- keine Geschwisterehe (Cousins/Cousinen dürfen, kann man von halten, was man will) - dafür reicht der Eintrag der Eltern in der GU aus
- nicht anderweitig verheiratet - nachzuweisen wie auch immer.
Aber die Verlobte von Heiko sollte schon irgendwie an ihre Geburtsurkunde aus Donezk kommen. Vllt. hat sie noch Verwandte, Bekannte, Schulfreunde, die mit einer Vollmacht das Ding einholen können.
Das EFZ weist nach,
- keine Geschwisterehe (Cousins/Cousinen dürfen, kann man von halten, was man will) - dafür reicht der Eintrag der Eltern in der GU aus
- nicht anderweitig verheiratet - nachzuweisen wie auch immer.
Aber die Verlobte von Heiko sollte schon irgendwie an ihre Geburtsurkunde aus Donezk kommen. Vllt. hat sie noch Verwandte, Bekannte, Schulfreunde, die mit einer Vollmacht das Ding einholen können.
Re: Ehefähigkeitszeugnis
Wenn dann noch jemand da eine Apostille draufklebt. Könnte mir vorstellen, die in Kiew sind nicht für donezker Standesämter zuständig und die aus Donezk stellen nur noch Geburtsurkunden aus der Volksrepublik aus, die dann nirgends anerkannt werden.Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Aber die Verlobte von Heiko sollte schon irgendwie an ihre Geburtsurkunde aus Donezk kommen. Vllt. hat sie noch Verwandte, Bekannte, Schulfreunde, die mit einer Vollmacht das Ding einholen können.
Meine DDR-Geburtsurkunde wollte mir ja auch keiner apostillieren. Jetzt habe ich eine Geburtsurkunde, die neuer ist als die meiner Tochter, und aus einem Land, in dem ich nicht geboren bin. ;-)