Hallo ans Forum, ich habe im März/April schweizerische Urkunden anfertigen lassen die mit Apostille versehen und von der russischen Botschaft in Bern überbeglaubigt wurden. Meine Frau hat ebenfalls im März ihr russisches, schriftliches OK gegeben.
Diese Dokumente werden gebraucht um einen Pass anzufertigen.
Nun habe ich im Fenster einen Termin für den späten August bekommen um für unter/bis 5 Jährige den Pass zu bekommen.
Ich rief in der Botschaft an, doch geht natürlich nie jemand ans Telefon. Weiss jemand wie lange solche Dokumente gültig sind? Am Ende stehe ich vor dem Schalter und muss das noch einmal machen
Gültigkeit (Dauer) von Apostillen, Überbeglaubigungen
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m1009
Re: Gültigkeit (Dauer) von Apostillen, Überbeglaubigungen
Sollte unbegrenzt sein....
Sonst muessten die Apostille auf Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. auch aktualisiert werden....
Wichtiger ist, wie lange das Dokument gueltig ist.... Auszug aus dem Strafregister in DE ist in RU zb. nur 3 Monate (oder warens 6?) ab Ausstellung gueltig.
Sonst muessten die Apostille auf Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. auch aktualisiert werden....
Wichtiger ist, wie lange das Dokument gueltig ist.... Auszug aus dem Strafregister in DE ist in RU zb. nur 3 Monate (oder warens 6?) ab Ausstellung gueltig.
