wir bereiten gerade unseren Umzug nach Deutschland vor und sammeln alle Dokumente, die wir für eine FZF mit Kindernachzug benötigen. Bei den Urkunden aus dem SAGS ist alles klar, die sind zu apostillieren und zu übersetzen. Aber wir sind uns nicht sicher, wie das bei den Gerichtsurteil zum alleinigen Sorgerecht des Sohns meiner Frau aussieht. Im Merkblatt der Botschaft steht:
Das Gerichtsurteil ist ja keine standesamtliche Urkunde. Verstehe ich es richtig, dass es dann keine Apostille braucht? Es ist nämlich deutlich komplizierter, dafür eine zu bekommen. Standesamtliche Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille
versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen
Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die
Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht
wird.
Alle russischsprachigen Unterlagen sind mit einer von einem
zugelassenen Übersetzer gefertigten, deutschsprachigen Übersetzung
einzureichen. Dies ist nicht erforderlich für die Kopien vom russischen
Auslands- und Inlandspass.
Außerdem sind wir uns nicht sicher, wo wir die Übersetzungen anfertigen lassen müssen. Reicht eine russische notariell beglaubigte Übersetzung oder müssen die Dokumente in Deutschland bei einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden?
Leider ist in der Moskauer Botschaft keiner aus der Abteilung nationale Visa zu erreichen gewesen. Ich hoffe, der eine oder andere kann mir weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße aus Moskau, Justin


