Anmeldung eines nicht EWR Bürgers mit Zweitwohsitz

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Rama777
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Anmeldung eines nicht EWR Bürgers mit Zweitwohsitz

Beitrag von Rama777 »

Unser Hauptwohsitz ist in Östrreich seit 2014, unser gemeinsames Kind
ist auch in Östrreich geboren, welcher die deutsche Staatsbürgerschaft
erhielt, da ich selber die deutsch Sttatsbürgerschaft habe.

Meine
Frau hat die russische Staatsbürgerschaft, sie erhielt einen
Aufenthaltstitel seit 2014 April als angehörige eines EWR bürgers,
welche bis April 2019 gültig ist auf 5 Jahre.

Jetzt plannen wir
ins nicht EU-Ausland zu gehen für erstmals eine unbestimmte Zeit, dass
Problem dabei ist, dass der Aufenthaltstitel bei Abwesenheit wie es auch
in DE ähnlich ist erlischt, wenn man länger als 6 Monate vom Lande
fernbleibt.

Wie sieht es, wenn wir uns in Deutschland mit
Zweitwohsitz anmelden, um dort dann einen Aufenthaltstitel zu
beantragen, denn soweit ich weiß kann man ja dann bei der
Ausländerbehörde eine Bescheinigung für meine Frau beantragen, dass sie
als meine Ehefrau dann auch länger als 6 Monate aus dem Lande sein darf,
oder ist die Bentragung in DE für meine Frau nur möglich, wenn wir nach
DE unser Hauptwohsitz verlagern? Diese Bescheinigung wie ich verstanden
habe, kann hier in Östrreich nicht für meine Frau beantragen. Welchen
Titel wird meine Frau erhalten, wenn wir uns DE melden, wie seiht dann
das Prozeder aus, denn ich denke das müsste einfacher sein, wenn sie den
EU Aufenthalstitel bereits hat?

Mir geht es darum, dass meine dann bei der Einreise nach EU keine Probleme bekommt.

Danke euch vielmals und Grüsse
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zimdriver
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Re: Anmeldung eines nicht EWR Bürgers mit Zweitwohsitz

Beitrag von zimdriver »

Rama777 hat geschrieben:.....Wie sieht es, wenn wir uns in Deutschland mit
Zweitwohsitz anmelden, um dort dann einen Aufenthaltstitel zu
beantragen, denn soweit ich weiß kann man ja dann bei der
Ausländerbehörde eine Bescheinigung für meine Frau beantragen, dass sie
als meine Ehefrau dann auch länger als 6 Monate aus dem Lande sein darf,
oder ist die Bentragung in DE für meine Frau nur möglich, wenn wir nach
DE unser Hauptwohsitz verlagern? ....
... man kann keinen Zweitwohnsitz in D haben, wenn der Hauptwohnsitz nicht auch in D ist. Der erste in D angemeldete Wohnsitz wird automatisch Hauptwohnsitz.
Meines Erachtens nach kann kein Aufenthaltstitel in D erworben werden ohne Hauptwohnsitz in D. Bei einer Berufstätigkeit des Ehemannes außerhalb von D (=Arbeitsmittelpunkt) und dem gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von D (=Lebensmittelpunkt) wird es schwierig werden, die Ehefrau prüfungssicher mit Ehegattenstatus in D anzumelden.
Diese Auskunft erhielt ich im vergangenen Jahr. Ich wäre froh, wenn sich die Situation geändert hat.
Rama777
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Re: Anmeldung eines nicht EWR Bürgers mit Zweitwohsitz

Beitrag von Rama777 »

Es gib ein Update ich habe jetzt die Fremdenpolizei erreicht, um die Gerüchte mit der Erlöschung des Titel zu klären.

Also laut der Auskunft gibt es diese Regelung mit dem Erlöschen des Titels nach fernbleiben von mehr als 6 Monate nicht mehr, es gibt überhaupt keine Einschränkung, der Titel ist gültig solange er gültig ist.
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