FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
Alexinga
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Alexinga »

Hallo Norbert,
ich habe gerade meine zeitweilige Aufenthaltserlaubnis für Rußland erhalten(разрешение на временное проживание).
Ich wohne als deutsche Staatsbürgerin bei meinem russischen Ehemann und bin auch dort registriert. Mein Mann
beherrscht leider nicht die deutsche Sprache und ich hatte bisher auch kein Glück einen anderen deutschen Staatsbürger
hier zu treffen, da ich ständig hin-und herreise wegen irgendwelcher Banalitäten, die sich die russischen Behörden
herausnehmen.
Nun ergibt sich folgendes Problem: Das eine UFMS hat mir bei Zurückgabe der Papiere Formulare für einen Visaantrag
mitgegeben, der ausgefüllt auf einem anderen UFMS abgegeben werden sollte. Dort angekommen, hat man mich am
Wohnort registriert, den Stempel im Paß vermerkt und gesagt, ich brauche kein Visum um nach Deutschland zu reisen
und wieder zurück. Dann waren wir auf dem FMS um zu erfragen, welche Dokumente für den вид на жительство benötigt
werden, da man den Antrag bereits 6 Monate nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis stellen kann. Dort will
man nun wieder ein Visum sehen. Auch eine Frage bei der zuständigen Visumstelle in Ivanovo ergab nur die Antwort, man
wisse es nicht genau, ich soll die deutsche Botschaft anrufen, diese verwies mich an das auswärtige Amt in Berlin und dieses
wieder an das UFMS in Ivanovo. Ich habe ja nun schon einen langen Behördenkrieg hinter mir, erst beim Standesamt, um
heiraten zu können(2015) und dann beim UFMS um den Antrag auf Aufenthalsgenehmigung abgeben zu können. Wissen Sie
eventuell, was nun wahr ist, eine Ein-und Ausreise nach Deutschland mit oder ohne Visum? Ich würde mich über eine Antwort sehr
freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Ingrid Markova
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Wladimir30
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Wladimir30 »

Wohnst Du in Ivanovo? Ist ja nicht weit von Wladimir entfernt...
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
m5bere2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Alexinga hat geschrieben:ich brauche kein Visum um nach Deutschland zu reisen
und wieder zurück.
Das ist korrekt. Mich hat zwar das FMS beim Erhalt des РВП auch zu einem anderen FMS geschickt, um mir ein Visum zu holen. Aber die wusste nicht, dass Deutschland eines von 7 Ländern ist, deren РВП-Träger kein Visum brauchen. Nicht alle Grenzer wissen das, aber nach einem Anruf bei ihrem Chef lassen sie einen durch. Ich bin auch ohne Visum mit РВП aus und eingereist.
Dann waren wir auf dem FMS um zu erfragen, welche Dokumente für den вид на жительство benötigt werden, da man den Antrag bereits 6 Monate nach Erteilung der vorläufigen Aufenthaltserlaubnis stellen kann. Dort will man nun wieder ein Visum sehen.
Auf welcher Grundlage? Der РВП bestätigt den legalen Aufenthalt, alles andere ist irrelevant. Man kann mit Visum einreisen, РВП kriegen, und in Ruhe nach abgelaufenem Visum weiter leben. Ein Visum bräuchte man (als Nichtdeutscher) höchstens für Ein- und Ausreise.

Dass man beim ВНЖ ein Visum vorzeigen muss, steht in keinem Reglament. Die Liste aller benötigten Dokumente und aller Dokumente, die man auf Eigeninitiative vorzeigen darf, ist auf der Seite des Innenministeriums: https://guvm.mvd.ru/gosuslugi/item/12897/

Keine Rede von einem Visum. Aber ich lasse mich überraschen, ich beantrage nächste Woche auch ВНЖ. ;-)
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zimdriver
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von zimdriver »

Ich reise seit Februar 2015 mit ВРП aus und ein. Manchmal müssen die Airlines in Europa jemanden holen, der den Stempel versteht. Einmal hatte die Passkontrolleurin in DME Probleme und flederte sich durch meinen Pass auf Visumsuche.
Man braucht kein Visum.
Alexinga
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Alexinga »

Ich danke erst einmal ganz herzlich für die Antwort. Inzwischen habe ich telefonisch die deutsche Botschaft in Moskau erreicht und der Mitarbeiter dort
sagte mir, man benötigt ein Visum für die Ein-und Ausreise nach Deutschland. Ich bin jetzt irgendwie confused und weiß nicht so richtig weiter.
Und ja, ich wohne in der Nähe von Ivanovo in einer Eigentumswohnung, auf dem Land, aber sehr schön, direkt am Wald.
Ingrid
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Alexinga »

Danke Dir ganz herzlich,
na das wird ja ein Spaß in DME, wenn ich im August ohne Visum nach Deutschland fliegen will.
Dort hat man mir schon den Stempel im Paß nicht akzeptiert und mir wieder eine Migrationskarte ausgestellt.
Und obwohl ich den Stempel der Meldebehörde des russischen Wohnortes ebenfalls im Paß habe.
Und in Berlin wollte man ein Visum sehen, den Stempel haben die auch ignoriert.
LG Ingrid
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Alexinga hat geschrieben: Dort hat man mir schon den Stempel im Paß nicht akzeptiert und mir wieder eine Migrationskarte ausgestellt.
Migrationskarten müssen laut Gesetz _alle_ Ausländer unabhängig des Aufenthaltsstatus ausfüllen. Dass man die als РВП- oder Вид-Inhaber gar nicht wahrheitsgemäß ausfüllen kann, weil ein entsprechendes цель поездки fehlt und man auch nicht "пребывает", ist ein ganz anderes Thema. ;)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Alexinga hat geschrieben:man benötigt ein Visum für die Ein-und Ausreise nach Deutschland.
Haben die die Frage überhaupt richtig verstanden? Russen brauchen natürlich ein Visum für die Ein- und Ausreise nach Deutschland. Deutsche natürlich nicht.
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zimdriver
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von zimdriver »

m5bere2 hat geschrieben:
Alexinga hat geschrieben:man benötigt ein Visum für die Ein-und Ausreise nach Deutschland.
Haben die die Frage überhaupt richtig verstanden? Russen brauchen natürlich ein Visum für die Ein- und Ausreise nach Deutschland. Deutsche natürlich nicht.
... die deutsche Staatsbürgerin mit ВРП benötigt natürlich kein Visum, weder ein russisches noch ein deutsches. Sie hat einen ganzseitigen blauen Stempel im Pass und eine Propiska.
Ihr russischer Ehemann hingegen benötigt ein deutsches/ Schengenvisum. Dieses erhält er kostenfrei in der deutschen Botschaft nach Vorlage diverser Schreiben und Dokumente.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

zimdriver hat geschrieben:... die deutsche Staatsbürgerin mit РВП benötigt natürlich kein Visum, weder ein russisches noch ein deutsches.
Ganz "natürlich" ist das nicht. Der РВП befreit nur Leute aus 7 Ländern von der Visapflicht. Alle anderen berechtigt er nur zum Wohnen aber nicht zur Ein- und Ausreise aus Russland und man braucht eine виза временно проживающего.

Deutsche mit РВП brauchen aber kein Visum zur Ein- und Ausreise in Russland (für Deutschland gleich gar nicht) Was die deutsche Botschaft mit dem ganzen zu tun haben soll, erschließt sich mir aber auch nicht.
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