Vid als Ausweisdokument?

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m5bere2
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Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von m5bere2 »

Hallo,

nach russischem Gesetz gilt der ВНЖ nur für Staatenlose als Ausweisdokument (документ, удостоверяющий личность). Heißt das, wenn man den Vid hat, muss man draußen dann immer mit diesen zwei "Pässen" rumlatschen? Also einmal mit deutschem Pass, um sich auszuweisen, und zusätzlich mit dem Vid, um seinen legalen Aufenthalt zu bestätigen? z.B. wenn man von der Bank was will?

Ich hatte gehofft, mit dem Erhalt des Vids in Russland endlich ohne den deutschen Reisepass rumlaufen zu können (die sind ja nicht die stabilsten, das Teil ist schon der übelste Lappen...)

Wie handhabt ihr das?
domizil
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von domizil »

... Banken legen ein Konto nur auf der Grundlage des Reisepasses an. Die Aufenthaltsgenehmigung ist dafür kein "Ersatz". Man macht zwar gerne Kopien der AG, aber ausschlaggebend ist der Reisepass.
Im praktischen Leben führe ich nur eine einfache Kopie der Aufenthaltsgenehmigung mit. Sowohl Pass wie auch AG liegen sicher verwahrt. Für die tausend kleinen Dinge im Leben reicht auch die Kopie aus und man braucht nicht den deutschen Reisepass ... zumindest ist das bei mir die Erfahrung seit 2005.
Uwe Niemeier
m1009

Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von m1009 »

Banken legen ein Konto nur auf der Grundlage des Reisepasses an.
Bei Alfa und Raiffeisen ist bei Eroeffung und Aenderungen, eine Uebersetzung des Reisepass erforderlich.
m5bere2
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von m5bere2 »

m1009 hat geschrieben:Bei Alfa und Raiffeisen ist bei Eroeffung und Aenderungen, eine Uebersetzung des Reisepass erforderlich.
Ja, die Bank will bei mir auch immer eine Übersetzung des Reisepasses. Bisher reichen ihnen immer die Übersetzungen im РВП-Stempel.

Aber wenn ich dann den Vid habe, schleppe ich beim Gang zur Bank also mit: Vid, Pass, und beglaubigte Übersetzung... ganz toll. ;)
Zuletzt geändert von m5bere2 am 03 Jul 2016, 14:42, insgesamt 1-mal geändert.
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bella_b33
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von bella_b33 »

Ich laufe im täglichen Leben nur mit Vid herum, nen Pass wollte da noch niemand sehen. Kontoeröffnungen usw. ist nun ja nichts Alltägliches, da kann ich mich nicht entsinnen.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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inorcist
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von inorcist »

Am Anfang habe ich meinen Pass auch immer dabei gehabt. Mit der Zeit dann aber zuhause gelassen. Wenn ich mal zur Bank musste, wusste ich das ja immer schon im Voraus. Dann hab ich ihn halt mitgenommen. Wirklich kontrolliert worden, bin ich nur einmal, und da hat auch mein Führerschein ausgereicht.

Edit: eine beglaubigte Übersetzung habe ich exakt zweimal gebraucht: zum Heiraten und für mein polizeiliches Führungszeugnis (das hat aber mein Arbeitgeber in Lux verlangt).
m5bere2
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von m5bere2 »

inorcist hat geschrieben:eine beglaubigte Übersetzung habe ich exakt zweimal gebraucht: zum Heiraten und für mein polizeiliches Führungszeugnis (das hat aber mein Arbeitgeber in Lux verlangt).
Bevor ich die РВП hatte, wollten die die von mir dauernd... noch besser, beim Antrag von РВП und ВНЖ wollen sie eine beglaubigte Übersetzung aller Seiten im Pass ... also inklusive chinesischer, koratischer und sonst was für Einreisestempel...
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bella_b33
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von bella_b33 »

m5bere2 hat geschrieben:
inorcist hat geschrieben:eine beglaubigte Übersetzung habe ich exakt zweimal gebraucht: zum Heiraten und für mein polizeiliches Führungszeugnis (das hat aber mein Arbeitgeber in Lux verlangt).
Bevor ich die РВП hatte, wollten die die von mir dauernd... noch besser, beim Antrag von РВП und ВНЖ wollen sie eine beglaubigte Übersetzung aller Seiten im Pass ... also inklusive chinesischer, koratischer und sonst was für Einreisestempel...
Ja, ich hab da auch noch sowas dunkel in Erinnerung. Beglaubigte Kopie vom Pass mit Übersetzung aller Seiten, wenn ich mich recht erinnere(ist schon 8 Jahre her).
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zimdriver
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von zimdriver »

Behördengänge, Finanzamt, usw., dafür habe ich den Pass. Ansonsten reicht der russische Führerschein. Meinen deutschen Pass kan doch sowieso keiner lesen.
kamensky
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Re: Vid als Ausweisdokument?

Beitrag von kamensky »

m1009 hat geschrieben:
Banken legen ein Konto nur auf der Grundlage des Reisepasses an.
Bei Alfa und Raiffeisen ist bei Eroeffung und Aenderungen, eine Uebersetzung des Reisepass erforderlich.
Am Samstag 02.07.2016 war dies aber bei Alfa Bank in Ekaterinburg noch nicht der Fall. Habe Master und Visakarte neu bestellt, da im August Verfall. Auch zuvor habe ich nie eine Uebersetzung von meinem CH-Pass benoetigt.
ATTN @all: Ich bin weder der Verfasser noch ein Redaktionsmitarbeiter von der/den vorstehenden Verlinkung/en.
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