Ausbürgerung für Russlandvisum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
m1009

Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von m1009 »

Autan hilft recht gut... egal ob bei Muecken oder мошки. Ansonsten.... OFF Extrem. Wenn ich zu Haus bin, mehrmals taeglich.
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Evgenij
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von Evgenij »

alexkeks hat geschrieben: mitte der 90er als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen etc.
Grüß dich, Alex..,
Ich kann nur alles bestätigen, was hier gesagt wurde.,
und du brauchst eigentlich keine Angst mehr zu haben, sofern du schon ein Visum als Deutscher bekommen hast..
Zu den Punkten der Visumbeantragung und mögliche Liste von russischen Staatsbürgern bzw. deren Überprüfung, ist Folgendes hinzuzufügen:
1. Bestellst Du das Visum direkt via Konsulat -, so "unterziehst" Du dich möglicherweise einer gründlichen Überprüfung
2. Läuft es über die Agentur ab, so ist weniger davon auszugehen, denn die haben (intern) ihre Kontakte/Beziehungen zum Konsulat, und entscheiden eher nach dem Prinzip: "Hauptsache die Kohle stimmt", ist ja teurer der Spaß - da sowohl die Agentur, als auch die Konsulmitarbeiter die Provision kassieren (machen das unter sich aus).

Wenn Du aber zurück in Deutschland bist, dann solltest Du vlt. Dir selber die folgenden Fragen beantworten:
1. Die Eltern fragen, ob sie sich damals bei der Einreise nach De beim russ. Konsulat registriert hatten - "консульский учет"
(haben deine Eltern (noch) ihre alten russ. Pässe/bzw. inzwischen neue bekommen)?
2. Wie oft möchte ich (später) nach Russland fahren? Wäre vlt. nicht verkehrt, sich doch noch den russischen Pass machen zu lassen
(->Feststellung der Bürgerschaft mit anschließendem Passerhalt).

Übrigens, nur am Rande:
Wie alt bist du denn? (der russischen Sprache noch mächtig?)
Und ist es jetzt deine ERSTE Reise in die Russische Föderation seit eurer Übersiedlung?
Wo soll´s denn hingehen in Russland? -> Bitte beachte Folgendes - die "Korruption" ist in verschiedenen Gebieten und ist ebenfalls jeweils anders ausgeprägt!

Als Ausländer "Deutscher" bist hier (in Russland) verpflichtet sich (an) zu melden. Meist innerhalb 3-4 Tage, falls WE dazwischen, dann etwas mehr Tage Zeit dafür. In der Regel soll dann die Anschrift des Gastgebers angegeben werden/bei Privatreise (sonst läuft es via Hotels).
Diese "Registrierung" macht man heutzutage bei der gewöhnlichen Poststelle (dort auch Formulare), nimm aber den/die Gastgeber-/in samt seinen/ihren Pass mit gültigem Adresseneintrag mit.

Sonst viele Grüße und herzlich Willkommen!
Zhenja.
Zuletzt geändert von Evgenij am 03 Jul 2016, 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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zimdriver
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von zimdriver »

Evgenij hat geschrieben:....
Als Ausländer "Deutscher" bist hier (in Russland) verpflichtet sich (an) zu melden. Meist innerhalb 3-4 Tage, falls WE dazwischen, dann etwas mehr Tage Zeit dafür. In der Regel soll dann die Anschrift des Gastgebers angegeben werden/bei Privatreise (sonst läuft es via Hotels).
Diese "Registrierung" macht man heutzutage bei der gewöhnlichen Poststelle (dort auch Formulare), nimm aber den/die Gastgeber-/in samt seinen/ihren Pass mit gültigem Adresseneintrag.

Sonst viele Grüße und herzlich Willkommen!
Zhenja.
... vieles richtig, nur die Fristen nicht. 7 Tage ist die Frist für Deutsche (und andere) inzwischen.
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von _RGP_ »

Wladimir30 hat geschrieben:
m5bere2 hat geschrieben:Besser Arbeitslager in Sibirien als Knast im europäischen Teil. So schlimm ist es hier gar nicht. ;-)
Winter = Kaaaaaaaaallllllltttttttt!!!!! Laaaaaange kaaaaaalt

Och, ist doch kein Problem.
Im sibirischen Arbeitslager bist Du doch dann eh angehalten, dich körperlich zu betätigen. Wenn dir dann immer noch kalt ist, sag einfach dem Wärter bescheid, der wird sich deiner Beschwerde sofort annehmen, und Art und Umfang deines Arbeitspensums den Temperaturen anpassen. Ein paar Kilo mehr auf den Buckel, ein paar Schritte schneller laufen und ab und zu mal etwas in Richtung Klopfmassage ins Gesicht, Magengrube und auf den Rücken, da wird dir ruckzuck warm, und Du hast sogar noch was, das Du Udo Lielischkies für seine nächste Rußlandreportage erzählen kannst.
[genau]
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von m5bere2 »

zimdriver hat geschrieben:... vieles richtig, nur die Fristen nicht. 7 Tage ist die Frist für Deutsche (und andere) inzwischen.
Sieben Werktage. Und wenn man nur 7 Werktage bleibt, braucht man sich auch nicht anzumelden. Eigentlich braucht man sich seit 2011 darum überhaupt keinen Kopf machen, denn Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ (ред. от 28.11.2015) "О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации" sagt ganz klar
Иностранные граждане, не поставленные на учет по месту пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом, не подлежат ответственности за нарушение правил миграционного учета, за исключением случаев, если обязанность сообщить сведения о месте своего пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом возложена на соответствующего иностранного гражданина.
(часть 2 введена Федеральным законом от 20.03.2011 N 42-ФЗ)
Und da ist die einzig relevante Ausnahme, wenn man in seiner Eigentumswohnung Wohnung wohnen möchte. Ansonsten ist für jegliche Verletzung der Meldepflicht der Gastgeber oder das Hotel zu verantworten.
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von Evgenij »

m5bere2 hat geschrieben:Eigentlich braucht man sich seit 2011 darum überhaupt keinen Kopf machen, denn Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ (ред. от 28.11.2015) "О миграционном учете иностранных граждан и лиц без гражданства в Российской Федерации" sagt ganz klar
Иностранные граждане, не поставленные на учет по месту пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом, не подлежат ответственности за нарушение правил миграционного учета, за исключением случаев, если обязанность сообщить сведения о месте своего пребывания в соответствии с настоящим Федеральным законом возложена на соответствующего иностранного гражданина.
(часть 2 введена Федеральным законом от 20.03.2011 N 42-ФЗ)
..Ansonsten ist für jegliche Verletzung der Meldepflicht der Gastgeber oder das Hotel zu verantworten.
Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor..

Denn es ist schon ein Unterschied, ob die (Privat-)Person als Gast für eine kurze Dauer ins Land kommt (zB bis 90 Tage) - üblicher Zeitrahmen für Besuchzwecke -, oder sich länger aufhält.
Bei längerer Dauer greift eben dieses bereits erwähnte "Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ", meiner Meinung nach.
Es stimmt zwar auch, dass da die Meldepflicht beim Gastgeber liegt, nur wie könnte man denn dieses gänzlich auf den Gastgeber (sofern beide Privatpersonen und man kennt sich) "abwälzen", wenn beim Ausfüllen des Formulars (bei der Post) nicht nur die pers. Daten gebraucht werden, sondern auch die Unterschrift desjenigen hin muss.
Außerdem wird ja das Meldeformular in zweifacher Form ausgefüllt, ein Teil bleibt bei der Post, das andere dem Gast-/Geber zurückgegeben.
Anschließend wird dieses bei der Ausreise (zB am Flughafen) der Grenzkontrolle vorgelegt/abgegeben, falls nicht danach gefragt werden sollte, so is es dann davon auszugehen, vermute ich, dass dies bereits (durch die Post) im System eingetragen war und bedarf keiner "physischen" Übergabe mehr. [Mein Kenntnisstand aus dem Jahr 2012/13]

Übrigens, bei den russ. Staatsbürgern ist es genauso geregelt -, (jeder) Wohnsitzwechsel (innerhalb des Landes) bei Überschreiten dieser Frist von 90 Tagen, also bei schon "etwas längerem" Aufenthalt - muss gemeldet sein, sonst kommt die Strafe nach 'КоАП‎'!

Nachtrag: Ab welcher Frist geht denn der "Übergang" vom Visum zum РВП?
Bitte auch nicht "место жительства" und "место пребывания" miteinander verwechseln!

Hier nochmal Art. 14 --> Статья 14. Обязательность регистрации иностранных граждан по месту жительства und
Art. 20 --> Статья 20. Обязательность учета иностранных граждан по месту пребывания
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von m5bere2 »

Evgenij hat geschrieben:Ich glaube, da liegt eine Verwechslung vor..

Denn es ist schon ein Unterschied, ob die (Privat-)Person als Gast für eine kurze Dauer ins Land kommt (zB bis 90 Tage) - üblicher Zeitrahmen für Besuchzwecke -, oder sich länger aufhält.
Es geht hier doch um Visa. Wer mit Visum hier ist, hat keinen место жительства, sondern einen место пребывания.
Bei längerer Dauer greift eben dieses bereits erwähnte "Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ", meiner Meinung nach.
Nein, das Gesetz spricht genau von место пребывания, betrifft also genau Leute mit Visum, die kurzzeitig hier sind.
Es stimmt zwar auch, dass da die Meldepflicht beim Gastgeber liegt, nur wie könnte man denn dieses gänzlich auf den Gastgeber (sofern beide Privatpersonen und man kennt sich) "abwälzen", wenn beim Ausfüllen des Formulars (bei der Post) nicht nur die pers. Daten gebraucht werden, sondern auch die Unterschrift desjenigen hin muss.
Die Unterschrift des Gastes wird nicht gebraucht. Nur der Gastgeber unterschreibt und zeigt Pass/Migrationskarte vor. Das ist die einzige Verpflichtung des ausländischen Gastes: eine Kopie von Pass und Migrationskarte dem Gastgeber übergeben, dass der Gastgeber ihn registrieren kann.
Anschließend wird dieses bei der Ausreise (zB am Flughafen) der Grenzkontrolle vorgelegt/abgegeben, falls nicht danach gefragt werden sollte, so is es dann davon auszugehen, vermute ich, dass dies bereits (durch die Post) im System eingetragen war und bedarf keiner "physischen" Übergabe mehr. [Mein Kenntnisstand aus dem Jahr 2012/13]
Wenn danach gefragt wird und man keines hat -> все претензии к принимающей стороне!
Übrigens, bei den russ. Staatsbürgern ist es genauso geregelt -, (jeder) Wohnsitzwechsel (innerhalb des Landes) bei Überschreiten dieser Frist von 90 Tagen, also bei schon "etwas längerem" Aufenthalt - muss gemeldet sein, sonst kommt die Strafe nach 'КоАП‎'!
Auch nicht uneingeschränkt richtig. In Nowosibirsk muss sich nur innerhalb von 90 Tagen anmelden, wer seinen Wohnsitz außerhalb der Oblast angemeldet hat. Wenn man in Nowosibirsk oder in Barabinsk schon registriert ist, kann man in Nowosibirsk unangemeldet wohnen, wo man will.
Nachtrag: Ab welcher Frist geht denn der "Übergang" vom Visum zum РВП?
Komische Frage. Wenn du ein Visum im Pass hast und keinen РВП, bist du per Definition временный пребывающий иностранный гражданин. Hast also nur einen место пребывания. Mit РВП-Stempel bist du временно проживающий ИГ und hast einen место жительства und kannst einen davon abweichenden место пребывания haben, genau wie mit ВНЖ (mit dem man dann постоянно проживающий ИГ) ist. Ist alles im Gesetz definiert.
Bitte auch nicht "место жительства" und "место пребывания" miteinander verwechseln!
Genau. In diesem Thread geht es im einen Besuch mit Visum, über место жительства brauchen wir uns hier also überhaupt nicht unterhalten. Hat der Visumsreisende nämlich hier nicht.
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von Evgenij »

Ich habe mich jetzt ein bißchen tiefer eingelesen, und muss sagen - dieses Gesetz ist schon eine harte Nuss ;)
Weiterer Versuch die Dinge richtig zu stellen.

Es geht hier doch um Visa. Wer mit Visum hier ist, hat keinen место жительства, sondern einen место пребывания.
Erster Satz - kein Einwand, da Alex ja davon berichtete und nur in diesem Z.-hang die Frage stellte.
Der Rest trifft aber nicht völlig zu.
Denn im Art. 20 (учет и-г по месту пребывания) steht ja:
bei Abs. 2., Punkt 1) "постоянно (Tendenz: von Dauer) проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин..."
Bei längerer Dauer greift eben dieses bereits erwähnte "Artikel 24 Федеральный закон от 18.07.2006 N 109-ФЗ", meiner Meinung nach.
Nein, das Gesetz spricht genau von место пребывания, betrifft also genau Leute mit Visum, die kurzzeitig hier sind.
Die Beziehung "Visum <--> kurzzeitig gilt hier auch nicht unaneingeschränkt und eher in eine Richtung! Denn bei Art. 14 ( Nicht "Visa"-Angelegenheit betreffend) dennoch steht da folgendes geschrieben (als Gegenbeispiel) : Abs. 1, Satz 1.: Постоянно или временно(kurze Dauer mit eingeschlossen) проживающий в РФ.., also die Richtung '<--' stimmt nicht.
Die Unterschrift des Gastes wird nicht gebraucht. Nur der Gastgeber unterschreibt und zeigt Pass/Migrationskarte vor. Das ist die einzige Verpflichtung des ausländischen Gastes: eine Kopie von Pass und Migrationskarte dem Gastgeber übergeben, dass der Gastgeber ihn registrieren kann.
Hier kein Widerspruch, nur eine Nachfrage: Kann der private Gastgeber selbst ein Ausländer sein, was wäre die Voraussetzung dazu? (mind. РВП oder ВНЖ)
Wenn danach gefragt wird und man keines hat -> все претензии к принимающей стороне!
Die Strafe verlangt man aber vom Gast zu bezahlen, sonst man lässt einen nicht ausreisen, Oder?
Auch nicht uneingeschränkt richtig. In Nowosibirsk muss sich nur innerhalb von 90 Tagen anmelden, wer seinen Wohnsitz außerhalb der Oblast angemeldet hat. Wenn man in Nowosibirsk oder in Barabinsk schon registriert ist, kann man in Nowosibirsk unangemeldet wohnen, wo man will.

War klar und gemeint nur, dass nur bei Wechsel ins andere субъект РФ.
..Wenn du ein Visum im Pass hast und keinen РВП, bist du per Definition временный пребывающий иностранный гражданин. Hast also nur einen место пребывания. Mit РВП-Stempel bist du временно проживающий ИГ und hast einen место жительства und kannst einen davon abweichenden место пребывания haben, genau wie mit ВНЖ (mit dem man dann постоянно проживающий ИГ) ist. Ist alles im Gesetz definiert.
Auch hier (siehe z.T. schon den obigen Hinweis) gelten die von Dir erwähnten folg. (1-3) Beziehungen (incl. Schlussfolgerungen bei 1,2) nicht uneingeschränkt:
1. [Visum <--> временно пребывающий и-г] --> nur einen место пребывания,
2. [РВП-Stempel <--> временно проживающий ИГ] --> einen место жительства und/oder место пребывания(abweichend)
3. [ВНЖ <--> постоянно проживающий ИГ] hier gilt Fall '<--' nicht immer, da es (zwar nicht Ru betreffend, aber dennoch) hiervon Abweichung/Sonderfälle gibt. Lt. Wiki --> "...В то же время, в некоторых странах наличие вида на жительство не освобождает от необходимости получения постоянно проживающими на их территории гражданами въездных и выездных виз. [in diesem Fall gilt gar die Beziehung '-->' unter (1.) [teilweise auch schon ganz oben gezeigt] nicht mehr ;-)).
Nun aber zu den Punkten (1.) und (2.) mit Gegenbeispielen,
aber aus dem Wortlaut des Art.20 (Обязательность учета и-г по месту пребывания)
Abs.2, Punkt 1) "постоянно проживающий в Российской Федерации и-г...",
Abs.2 Punkt 2) " временно проживающий или временно пребывающий в Российской Федерации и-г.
Auf jedem Fall läßt sich die Bijektivität nicht überall zeigen (lt. Wortlaut), wenn schon, dann nur Surjektivität, Injektivität oder nichts von beiden, wo genau dies ist müßte ich nachschauen ;)

Wir sind aber noch nicht am Ende angelangt!
Bzgl. der Meldefrist waren wir beide im Unrecht!!
Art. 20 Abs.2, Nr.3 (Уведомление о прибытии иностранного гражданина в место пребывания..), Punkt 3) sagt uns nämlich:
"в течение одного рабочего дня, следующего за днем его прибытия в место пребывания, - в случаях, предусмотренных подпунктами "а" - "д" пункта 1 и подпунктами "а" - "в" пункта 2 части 2 настоящей статьи..."
Also am Tag nach dem Tag der Einreise (ohne WE), sprich darauffolgender Tag
--> Soll bedeuten - man hätte nur zwei Tage (eine Nacht) zur Meldung, weder 3-4 noch 7 Tage!!

DARÜBER HINAUS:
habe ich kein einziges Wort über unseren "Fall" = "private Besuchsreise" i.V.m. Meldepflicht (auch ohne Bezug zur Pflicht) finden können.
Da dieser Fall nicht explizit im Gesetz erwähnt ist, (--> keine Regelung) liegt auch keine Meldepflicht vor! :Schwarzquadrat:
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von alexkeks »

Interessant wäre jetzt natürlich, ob ich mir mit dem Visum alle zukünftigen Chancen auf einen russischen Pass verbaut habe. Auf dem Antrag habe ich ja bestätigt, dass ich die Staatsbürgerschaft abgegeben habe (obwohl ich sie streng genommen ja noch haben müsste....).

Evgenij:
Ich bin Mitte 20, war als Kind schonmal als Anhängsel meiner Mutter in Russland und mit dem Sprechen klappt es ganz gut ;) Bin sehr gespannt darauf mir mal das Land anzusehen, in dem ich geboren wurde und komme ein wenig rum zwischen Städten und tiefstem Dorf. Wenn ich mich bis mitte September nicht mehr hier melde, dann wird es aber wohl doch sibirisches Arbeitslager geworden sein :D
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Re: Ausbürgerung für Russlandvisum

Beitrag von m5bere2 »

Evgenij hat geschrieben:Denn im Art. 20 (учет и-г по месту пребывания) steht ja:
bei Abs. 2., Punkt 1) "постоянно (Tendenz: von Dauer) проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин..."
Sehe keinen Widerspruch zu dem von mir gesagtem: als временно пребывающий (Ausländer ohne РВП/Вид) hat man nur einen место пребывания, als временно проживющий (РВП) oder постоянно проживающий (Вид) hat man место жительство, kann aber einen davon abweichenden место пребывания haben. Also gilt: bin ich mit Visum (ohne Vid und RVP) nicht angemeldet worden, was nur am место пребывания sein kann (denn место жительства gibt es nicht), dann bin nach Artikel 24 nicht ich schuld, sondern der Gastgeber.

Und um solche geht es doch hier, nicht um alle möglichen anderen Aufenthaltsmodi hier auch noch durchzukauen. Aber auch wenn ich als РВП- oder Вид-Inhaber in einem Hotel absteige und das micht nicht registriert (da ein Hotel kein место жительства sein kann, sondern höchstens ein место пребывания) -> Hotel schuld.
Hier kein Widerspruch, nur eine Nachfrage: Kann der private Gastgeber selbst ein Ausländer sein, was wäre die Voraussetzung dazu? (mind. РВП oder ВНЖ)
Der private Gastgeber kann ein Ausländer sein, РВП reicht dafür aus. Ob Visum auch reicht, weiß ich nicht.
Die Strafe verlangt man aber vom Gast zu bezahlen, sonst man lässt einen nicht ausreisen, Oder?
Das wäre ja illegal, denn laut Artikel 24 kann ja dem Gast kein Administrativvergehen angelastet werden. Also gibtes auch kein Protokoll. Die Grenzer sollen also Geld verlangen ohne ein Strafprotokoll auszustellen? Das nennt man dann landläufig Nötigung.
[in diesem Fall gilt gar die Beziehung '-->' unter (1.) [teilweise auch schon ganz oben gezeigt] nicht mehr ;-)).
Ich sprach von Visumsreisenden ohne entsprechende РВП/Вид.
Bzgl. der Meldefrist waren wir beide im Unrecht!!
Art. 20 Abs.2, Nr.3 (Уведомление о прибытии иностранного гражданина в место пребывания..), Punkt 3) sagt uns nämlich:
"в течение одного рабочего дня, следующего за днем его прибытия в место пребывания, - в случаях, предусмотренных подпунктами "а" - "д" пункта 1 и подпунктами "а" - "в" пункта 2 части 2 настоящей статьи..."
Schlage die Unterpunkte a-d nach. Die Ein-Tages-Registrierungsfrist betrifft Fälle, wo der Gastgeber "professionell", also z.B. ein Hotel oder ein Arbeitgeber, ist. Und wenn der dem nicht nachkommt -> sein Problem, gibt hohe Strafen für ihn.
--> Soll bedeuten - man hätte nur zwei Tage (eine Nacht) zur Meldung, weder 3-4 noch 7 Tage!!
Wenn man nicht gerade im Hotel oder beim Arbeitgeber unterkommt, hat man 7 Werktage Zeit. Habe erst letzte Woche den neuen Gastarbeitertest machen müssen. Die Stellen, die einen innerhalb eines Tages registrieren müssen, sind in der Regel elektronisch mit dem (ehemaligen) FMS vernetzt und laufen auch nicht zur Post.
habe ich kein einziges Wort über unseren "Fall" = "private Besuchsreise" i.V.m. Meldepflicht (auch ohne Bezug zur Pflicht) finden können.
Da dieser Fall nicht explizit im Gesetz erwähnt ist, (--> keine Regelung) liegt auch keine Meldepflicht vor! :Schwarzquadrat:
Das ist vom allgemeinen Fall временно пребывающий eingeschlossen, wenn er nur mit Visum einreist.
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