Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

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m5bere2
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Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Hallo,

ich möchte nächste Woche meinen Antrag auf ВНЖ einreichen und lese überall, dass als Nachweis über ein ausreichendes Einkommen vom FMS in der Regel eine Bescheinigung nach 2-НДФЛ gefordert wird. Hat schonmal jemand geschafft, einen Vid ohne diese Bescheinigung zu beantragen (sondern mit einer "normalen" Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers?)

Das Problem ist, dass ich legal "schwarz" arbeite, in dem Sinne, dass mein Einkommen zum größten Teil aus Grants russischer Wissenschaftsfonds besteht und deshalb nicht einkommenssteuerpflichtig ist. Dementsprechend behält mein Arbeitgeber/Steueragent auch keine Einkommenssteuer ein und dementsprechend tauchen diese Einkommen in der 2-НДФЛ-Bescheinigung auch nicht auf (sollen sie laut Finanzamt auch nicht).

Der zu besteuernde Teil meines Einkommens ist leider verschwindend gering, sodass ich laut Formular 2-НДФЛ im Monat 600 Rubel verdiene. Das reicht natürlich nicht für den Vid... eine "normale" Verdienst- und Arbeitsbescheinigung mit komplettem Einkommen kann ich vom Arbeitgeber genau so abgestempelt bekommen, aber es hat eben nicht das Format 2-НДФЛ...
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Dietrich
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Dietrich »

Ganz pragmatisch würde ich sagen: Gib beides ab.
Einmal 2-НДФЛ weil sie es einerseits fordern und andererseits, um zu zeigen, dass du steuerlich bekannt bist.
Und gleichzeitig noch deine Einkommensbescheinigung, damit du zeigst, dass du niemanden auf der Tasche liegst.
Damit sollten eigentlich alle zufrieden sein. (Jaja, ich weiß... Konjunktiv!)
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
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domizil
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von domizil »

... im Rahmen der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung muss man einen Nachweis erbringen, dass man über genügend Einkommen verfügt, um seinem Lebensunterhalt in Russland bestreiten zu können. Die Vorlage der jährlichen Steuererklärung ist hierbei nur eine Variante (und für viele auch die einfachste Variante). Sie können auch Kontoauszüge über Privatvermögen vorlegen oder andere offizielle Bescheinigungen, die dem russischen Staat die Gewissheit geben, dass Sie ihm nicht auf der (Sozial)-Tasche liegen.
Es gibt ja auch Ausländer im Rentenalter in Russland mit Aufenthaltsrecht. Die arbeiten auch nicht und brauchen auch keine Steuererklärung abzugeben. Die zeigen eben einen deutschen Kontoauszug vor, wo die regelmäßige Zahlung der deutschen Rente hervorgeht (als Beispiel).

Uwe Niemeier
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Evgenij
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Evgenij »

Hallo m5bere2!

Eine Zwischenfrage, in welchem Status bist Du denn bis heute beschäftigt gewesen?!
- übrigens, aktuell sollte es schon die 3-НДФЛ-Bescheinigung geben..
- natürlich am besten (sofern keine andere Möglichkeit gibt), sich die normale Verdienst- und Arbeitsbescheinigung (bestempelt) vom Arbeitgeber und/oder diesem Förderer (Wissenschaftsfonds) geben zu lassen
- und diese dann auch einreichen, evtl., falls nötig noch eine gesonderte Erklärung (1. Blatt) in freier Form oder nach Muster der Behörde auf den Namen des FMS-Leiters (MVD) ausfüllen und mitabgeben, wo alles nähere (wie oben von Dir beschrieben) geschildert ist.

Ich meine, so strikt wird wohl die Behörde die Sache auch nicht handhaben -, bei einer Bank z.B. bei Kredit-/bzw. Hypothekaufnahme ist zwar auch offiziell diese 2/3 - Bescheinigungen erwünscht, jedoch gibts gleichfalls/gleichzeitig die Möglichkeiten nach der Form (Muster) der Bank abzugeben.

P.S.: Als legaler "Schwarzarbeiter", würde ich mich in der Situation keinesfalls bezeichnen. ))
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Vielen Dank für alle Antworten.
Evgenij hat geschrieben:Eine Zwischenfrage, in welchem Status bist Du denn bis heute beschäftigt gewesen?!
Seit diesem Jahr auf РВП, davor mit Arbeitsvisum.
- übrigens, aktuell sollte es schon die 3-НДФЛ-Bescheinigung geben..
Die bringt mir ja auch nichts, da Gehalt aus Grants des RFFI (Russischer Fond für Grundlagenforschung) nicht versteuert werden. Das Geld vom RFFI zahlt mir der Arbeitgeber (die Uni Nowosibirsk) monatlich steuerfrei aus.
- natürlich am besten (sofern keine andere Möglichkeit gibt), sich die normale Verdienst- und Arbeitsbescheinigung (bestempelt) vom Arbeitgeber
Ja, die bekomme ich, mit allen Stempeln vom Hauptbuchhalter und dem Briefkopf des Ministeriums für Forschung und Bildung, da taucht auch mein komplettes (unversteuertes) RFFI-Einkommen auf. Ich hoffe, dass die im FMS diese Bescheinigung auch nehmen.
P.S.: Als legaler "Schwarzarbeiter", würde ich mich in der Situation keinesfalls bezeichnen. ))
Nunja, nach gängiger Auffassung muss von "weißem Lohn" halt Steuer abgeführt werden. Wird's das nicht, ist es wohl "schwarzer Lohn"... dass das auch legal sein kann, ist ja doch eher die Ausnahme. Vor allem wahrscheinlich wird nicht jeder Gastarbeiter, der beim FMS einen Vid beantragt, vom RFFI gefördert. ;-)
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Evgenij
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Evgenij »

Nunja, nach gängiger Auffassung muss von "weißem Lohn" halt Steuer abgeführt werden. Wird's das nicht, ist es wohl "schwarzer Lohn"... dass das auch legal sein kann, ist ja doch eher die Ausnahme. Vor allem wahrscheinlich wird nicht jeder Gastarbeiter, der beim FMS einen Vid beantragt, vom RFFI gefördert. ;-)
Ich würde dies (Grants) eher mit der Situation eines Geringverdieners vergleichen., z.B. in Deutschland werden ja die Praktika-Stellen sowie geringfügig Beschäftigte durchaus honoriert, jedoch bräuchte man auch da keine Steuern zu entrichten, sofern man den Grundfreibetrag der Höhe nach nicht überschreitet oder sonstig durch ähnliche "Steuerfrei"-Regelungung zu keiner Bezahlung verpflichtet werden darf. Und die werden (wohl) in De ebenso nicht als leg. S-Arbeiter bezeichnet..
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Also wollte ich heute meinen Antrag abgeben, sie haben ihn aber nicht angenommen. Sie wollen unbedingt eine Bescheinigung nach 2-NDFL, eine "normale" Einkommensbestätigung wollen sie nur durchgehen lassen, wenn der Arbeitgeber dazu eine Erklärung schreibt, warum dieses Einkommen nicht steuerpflichtig ist.

Sie wollen also einmal eine 2-NDFL über mein versteuertes Einkommen und dazu noch eine Bescheinigung mit Begründung über mein nichtversteuertes Einkommen vom Arbeitgeber.

Am meisten verwirrt mich aber der Punkt über das Einkommen im Antragsformular, wo es heißt
Вид и величина дохода за период с 1 января по 31 декабря года, предшествовавшего дню подачи заявления
und die Inspektorin meint, ich müsse also mein Einkommen von Juli 2015 bis Juli 2016 nachweisen. Für mich liest sich das aber eindeutig so, als müsste ich das Einkommen fürs Jahr 2015 nachweisen, nix von 2016. Wir haben ewig diskutiert und sie lies sich nicht von ihrer Interpretation abbringen...
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Wladimir30 »

m5bere2 hat geschrieben:Wir haben ewig diskutiert und sie lies sich nicht von ihrer Interpretation abbringen...
Andere Mitarbeiterin suchen.
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Wladimir30 hat geschrieben:
m5bere2 hat geschrieben:Wir haben ewig diskutiert und sie lies sich nicht von ihrer Interpretation abbringen...
Andere Mitarbeiterin suchen.
Es gibt nur diese eine in unserem Dorf-FMS. Vielleicht hätte ich zum Chef gehen sollen...
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Dietrich
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Dietrich »

m5bere2 hat geschrieben:Sie wollen also einmal eine 2-NDFL über mein versteuertes Einkommen und dazu noch eine Bescheinigung mit Begründung über mein nichtversteuertes Einkommen vom Arbeitgeber.
Ebend:
Dietrich hat geschrieben:Gib beides ab.
Einmal 2-НДФЛ weil sie es einerseits fordern und [...] gleichzeitig noch deine Einkommensbescheinigung, damit du zeigst, dass du niemanden auf der Tasche liegst.
Wenn da 2-НДФЛ steht, dann geht eben auch nur 2-НДФЛ....
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