Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

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m5bere2
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Dietrich hat geschrieben: Wenn da 2-НДФЛ steht, dann geht eben auch nur 2-НДФЛ....
Mensch, ist Russland!
Im Reglament steht eben nicht nur 2-NDFL sondern als Option auch справка с места работы... Das Problem ist, dass es ihnen nicht genug ist, "beide" Bescheinigungen zu haben sondern sie auch noch vom Arbeitgeber eine Erklärung verlangen, warum mein Lohn teilweise steuerbefreit ist.
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Evgenij
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Evgenij »

m5bere2 hat geschrieben:
Am meisten verwirrt mich aber der Punkt über das Einkommen im Antragsformular, wo es heißt
Вид и величина дохода за период с 1 января по 31 декабря года, предшествовавшего дню подачи заявления
und die Inspektorin meint, ich müsse also mein Einkommen von Juli 2015 bis Juli 2016 nachweisen. Für mich liest sich das aber eindeutig so, als müsste ich das Einkommen fürs Jahr 2015 nachweisen, nix von 2016. Wir haben ewig diskutiert und sie lies sich nicht von ihrer Interpretation abbringen...
Ich würde diesen Satz auch so interpretieren, dass es bei "1 января по 31 декабря года" um das Jahr 2015 handelt..,
Wie gesagt, zum Chef gehen wäre doch vlt. eine gute Option..
Der Frau ist glaube ich nicht mehr zu helfen..- es könnte aber ebenso gut sein, dass sie sich nur "aus Prinzip" quer stellt, da sie es selbst begriff, nicht kompetent zu sein oder einfach die Leute nicht ausstehen kann, welche (ihrer Meinung nach) einem "oberlehrerhaft" oder "besserwisserisch" daherkommen mögen. Die Russen mögen sowas echt nicht..
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Evgenij
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Evgenij »

@m5bere2
Befindet sich diese UFMS-Stelle bei Кутателадзе, 1??
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zimdriver
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von zimdriver »

... im Allgemeinen, im Verkehr mit Finanzamt & Co., zählt in Russland immer nur das volle Kalenderjahr, nicht die letzten 12 Monate.
m5bere2
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Evgenij hat geschrieben:@m5bere2
Befindet sich diese UFMS-Stelle bei Кутателадзе, 1??
Ja, natürlich Kutateladse 1, ... und dort gerate ich immer an die selbe Inspektorin, weswegen ich zu diesem Zeitpunkt ihren Wünschen erstmal nachkommen möchte, denn mit ihr verscherzt man es sich besser nicht. ;) Sie ist ja auch eigentlich eine nette und erinnert sich immer an mich, aber ich habe das Gefühl, dass weibliche Inspektorinnen oder Grenzbeamtinnen immer etwas penibler sind als ihre männlichen Kollegen. An der Grenze stelle ich mich auf jeden Fall nie wieder in die Schlange zur hübschen Grenzerin...
zimdriver hat geschrieben: ... im Allgemeinen, im Verkehr mit Finanzamt & Co., zählt in Russland immer nur das volle Kalenderjahr, nicht die letzten 12 Monate.
Für mich ist im Antrag auch eindeutig vom vollen Kalenderjahr die Rede. Wie dem auch sei, ich habe im Formular jetzt angegeben:
  • 112 руб за весь 2015г,
    89 руб за текущий 2016г,
    из этих доходов 100 руб с июля 2015г по июнь 2016г...
Soll sich jeder raussuchen, was er lesen möchte. Bin nun auch mit neuen Dokumenten bewaffnet: Bescheinigungen nach 2-NDFL für letztes und dieses Jahr (wo nur der besteuerte Teil des Lohnes drinsteht), Lohnbescheinigungen in freier Form wo der Gesamtlohn drinsteht, und eine beglaubigte Kopie meiner Ernennung zum Projektleiter des RFFI-Projekts, dessen Einnahmen nicht besteuert werden (согласно пункту 6 статьи 217 Налогового Кодекса Российской Федерации)

Das muss meiner Meinung nach reichen, ich starte am Montag einen neuen Versuch. Noch mehr kann ich nicht bringen...
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Dietrich
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Dietrich »

m5bere2 hat geschrieben:Noch mehr kann ich nicht bringen...
Blumen? Pralinen? Reisegutscheine?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

Dietrich hat geschrieben:
m5bere2 hat geschrieben:Noch mehr kann ich nicht bringen...
Blumen? Pralinen? Reisegutscheine?
Aus Prinzip nicht. Am Ende will mir das noch jemand als Bestechungsversuch auslegen.
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von m5bere2 »

So, jetzt alles abgegeben. Jetzt heißt es 6 Monate Daumen drücken. :?
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Zejtnot
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Re: Vid als legaler "Schwarzarbeiter"

Beitrag von Zejtnot »

Ich habe mehrfach erlebt, dass im Gesetz das eine steht, aber in der Praxis etwas anderes gewünscht wird. Dieses Beispiel ist perfekt - laut Gesetz reicht "irgendein Nachweis über Einkommen im vergangenen Jahr", faktisch wollen sie aber konkret NDFL-2 und dann auch noch für das laufende Jahr.

Als Deutscher kann man sich nun aufplustern. Und wenn man dies konsequent macht, wird man auch Recht bekommen. Ganz sicher. Aber eine schlecht gelaunte Sachbearbeiterin, was einem auch nichts bringt. Jedenfalls ist es einfacher, noch drei weitere A4-Blätter einzusammeln und dazu zu legen. (Ich habe inzwischen immer schlicht alle (!) nur denkbaren Familien- und Firmendokumente dabei - meist kommt dann irgendetwas Unerwartetes, aber "Tataaa!" ... haben wir doch direkt dabei!)

Aufgeplustert habe ich mich, als mir erklärt wurde, ich könnte für meine Kinder keine russischen Dokumente beantragen, weil in Russland nur die russische Mutter als gesetzlicher Vertreter gelten würde. Das war natürlich Quatsch, aber auf die Idee kommen sie bei jedem Antrag aufs Neue.


ABER, noch was ganz anderes: Ich würde mich nicht irgendwo als Schwarzarbeiter bezeichnen. Auch im Scherz gesagt, so kann das jemand falsch verstehen! Die Wikipedia definiert basierend auf § 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung den Begriff Schwarzarbeit so: "Schwarzarbeit ist die Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern [...]." Und Dein russisches Förderprogramm ist etwas gänzlich anderes. Steuerfrei ist nicht schwarz, sondern edelweiß.
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