Hier der Link :
http://russische-botschaft.de/wp-conten ... sum_RU.pdf
!Achtung. Falls du zahlen musst, geht das nur mit EC oder Kreditkarte Karte und kostet 1 Euro extra.
Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
- Saboteur
- Globaler Moderator

- Beiträge: 3461
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
Pille Palle ;-)m5bere2 hat geschrieben: Wir probieren es bald noch in die umgekehrte Richtung: deutsche Staatsbürgerschaft für das in Russland geborene Kind. Mal gucken, was schlimmer ist.
Haben beides durch
Termin in Moskau beim Generalkonsulat und in zwanzig Minuten hast du deinen "S"pass
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
Erstmal vier Stunden nach Moskau fliegen! ;-)fugen hat geschrieben:Termin in Moskau beim Generalkonsulat und in zwanzig Minuten hast du deinen "S"pass
Hoffentlich geht das in Nowosibirsk genau so einfach... ich habe gehört, manche Anträge warteten zwei Jahre.
-
JuliaChloe
- Anfänger/in
- Beiträge: 9
- Registriert: 09 Dez 2013, 11:12
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
Danke euch!!!
Wir müssten wohl nach Leipzig. Da gibt's die Online-Terminvergabe. Waren dort allerdings noch nie, hatten das immer über Touri-Visa geregelt gehabt bisher.
Was gebt ihr denn als Rückkehrwilligkeitsbeweis ab?
Ach, OT, weil's mir gerade einfällt, wisst ihr eine gute Regelung für eine Krankenversicherung in Russland, wenn man gerne "für immer" dort bleiben will?
Wir müssten wohl nach Leipzig. Da gibt's die Online-Terminvergabe. Waren dort allerdings noch nie, hatten das immer über Touri-Visa geregelt gehabt bisher.
Was gebt ihr denn als Rückkehrwilligkeitsbeweis ab?
Ach, OT, weil's mir gerade einfällt, wisst ihr eine gute Regelung für eine Krankenversicherung in Russland, wenn man gerne "für immer" dort bleiben will?
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
Stimmt ja, hatte es verdrängt dass du "drüben" wohnstm5bere2 hat geschrieben:Erstmal vier Stunden nach Moskau fliegen! ;-)fugen hat geschrieben:Termin in Moskau beim Generalkonsulat und in zwanzig Minuten hast du deinen "S"pass
Hoffentlich geht das in Nowosibirsk genau so einfach... ich habe gehört, manche Anträge warteten zwei Jahre.
Ich hoffe für Euch es geht wie in Moskau.
Kannst ja kurz hier niederschreiben wenn ihr es durch habt
- Saboteur
- Globaler Moderator

- Beiträge: 3461
- Registriert: 24 Jul 2006, 23:02
- Wohnort: Berlin
- Kontaktdaten:
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
- die letzten 3 Gehaltsnachweise.JuliaChloe hat geschrieben: Was gebt ihr denn als Rückkehrwilligkeitsbeweis ab?
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14586
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Russlandreise mit meinem Mann - ein paar Fragen!
Nochmals kurz zur Klärung, weil dies nicht ganz deutlich war: Man kann das Visum direkt im Konsulat, beim Visazentrum oder in einer Agentur beantragen. Bei Eurer Entfernung zum Konsulat / Visazentrum und der Existenz eines Russen als Ehemann ist die Agentur nur bedingt sinnvoll. Visazentrum und Konsulat sind vom Ablauf her identisch, jedoch bekommt man im Konsulat nur sehr schwer einen Termin, im Visazentrum sofort. Dafür kostet das Visazentrum 25 Euro zusätzliche Gebühr.
Letztendlich leben hier die meisten ausschließlich mit der russischen Grundversorgung und zahlen für kompliziertere Sachen privat zu. Selbst eine komplizierte OP ist günstiger als der Jahrestarif einer solchen weltweiten KV. Und für ganz schwierige OPs verschwindet man eh nach Deutschland.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kann man freiwillig weiterzahlen, oder in eine ruhende Mitgliedschaft ("Anwartschaft") umwandeln, oder kündigen. Theoretisch muss einen die letzte KV seit der letzten Gesetzesreform nach Rückkehr wieder aufnehmen, dann dürfen aber Strafzahlungen für die versäumten Jahre verlangt werden. Nach anfänglich sehr hohen Strafen gab es inzwischen einige Gerichtsurteile, die diese begrenzen. (Sollte man Verwandte mit einem eigenen Unternehmen in Deutschland haben, dann wäre es auch eine Option, notfalls auf eine fiktive Anstellung bei denen zu setzen, damit man automatisch wieder in die KV rutscht.)
Also formell besteht die deutsche Staatsbürgerschaft beim im Russland geborenen Kind eines deutschen sofort! Die beantragt man also nicht, die meldet man nur. (Im Gegensatz zu im Ausland geborenen Kindern mit nur einem russischen Elternteil - da gibt es die russische Staatsbürgerschaft nur nachträglich auf Antrag.) Insofern bekommt man den Pass innerhalb sehr kurzer Zeit. Die Wartezeit bezieht sich auf die Geburtsurkunde des Kindes, denn diese wird vom Standesamt 1 in Berlin ausgestellt und das ist chronisch überlastet. Bei meinem ersten Kind dauerte es zwei Jahre, beim zweiten Kind einen Monat.m5bere2 hat geschrieben:Wir probieren es bald noch in die umgekehrte Richtung: deutsche Staatsbürgerschaft für das in Russland geborene Kind. Mal gucken, was schlimmer ist. [...] Hoffentlich geht das in Nowosibirsk genau so einfach... ich habe gehört, manche Anträge warteten zwei Jahre.
Für die ersten drei Jahre gibt es einen tollen Tarif bei der DKV, den man aber vor der Abmeldung in Deutschland abschließen muss. Kostet rund 40 Euro im Monat. Diesen Tarif kann man nochmals um drei Jahre verlängern, dann kostet es schon das Doppelte. Danach ist Schluss. Dann bleiben Dir nur weltweit gültige private Auslandskrankenversicherungen, die bei 200 Euro pro Monat aufwärts liegen.JuliaChloe hat geschrieben:Ach, OT, weil's mir gerade einfällt, wisst ihr eine gute Regelung für eine Krankenversicherung in Russland, wenn man gerne "für immer" dort bleiben will?
Letztendlich leben hier die meisten ausschließlich mit der russischen Grundversorgung und zahlen für kompliziertere Sachen privat zu. Selbst eine komplizierte OP ist günstiger als der Jahrestarif einer solchen weltweiten KV. Und für ganz schwierige OPs verschwindet man eh nach Deutschland.
Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kann man freiwillig weiterzahlen, oder in eine ruhende Mitgliedschaft ("Anwartschaft") umwandeln, oder kündigen. Theoretisch muss einen die letzte KV seit der letzten Gesetzesreform nach Rückkehr wieder aufnehmen, dann dürfen aber Strafzahlungen für die versäumten Jahre verlangt werden. Nach anfänglich sehr hohen Strafen gab es inzwischen einige Gerichtsurteile, die diese begrenzen. (Sollte man Verwandte mit einem eigenen Unternehmen in Deutschland haben, dann wäre es auch eine Option, notfalls auf eine fiktive Anstellung bei denen zu setzen, damit man automatisch wieder in die KV rutscht.)
