Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Shiek
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Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von Shiek »

Hallo zusammen,

Meine russische Freundin hat eine Zulassung für ein Studium an einer deutschen Universität erhalten, sie ist bereits immatrikuliert und besucht heute die erste Vorlesung - im Moment noch mit einem Schengenvisum, was aber für die Zeit bis zum Studentenvisum benutzt werden kann.

Ich wollte wissen, hat jemand hier Erfahrung mit der Bewerbung für ein Studentenvisum? Wir haben bereits einen Termin zur Antragsabgabe diesen Freitag, alle Dokumente wurden besorgt, aber ein paar Punkte bereiten uns noch Sorgen:

- Wir haben einen Finanzierungsnachweis ihrer Eltern (Einkommens- und Vermögensnachweise) + Verpflichtungserklärung. Unter welchen Umständen könnte trotzdem nach einem Sperrkonto gefragt werden?
- Welche Fragen werden bei dem Interview gestellt (bei der Antragsabgabe)?
- Wie sollte im besten Fall das Motivationsschreiben aussehen? U.a. ist es besser zu schreiben, dass Sie nach erfolgreichem Studium wieder nach Russland zurückgeht oder hier in Deutschland arbeiten möchte?
- Wie soll sie sich bei Fragen nach mir verhalten? Ich bin als Expat in Russland, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer namenhaften Firma, werde definitiv auch wieder nach Deutschland kommen, aber nicht in den nächsten Wochen. Wir sind schon mehrere Jahre zusammen, führen einen gemeinsamen Haushalt in Russland, nicht nicht verheiratet.

Vielen Dank für eure Hilfe.
keksonline
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von keksonline »

Shiek hat geschrieben:Meine russische Freundin hat eine Zulassung für ein Studium an einer deutschen Universität erhalten, sie ist bereits immatrikuliert und besucht heute die erste Vorlesung - im Moment noch mit einem Schengenvisum, was aber für die Zeit bis zum Studentenvisum benutzt werden kann.
Das kommt mir etwas seltsam vor. Handelt es sich um ein normales Touristenvisum oder ein Studienbewerbervisum? Ihr solltet damit rechnen, dass eine Umschreibung verweigert wird. Ausländer müssen nach Ablauf der Visumsgültigkeit des Schengenvisums ausreisen.
Shiek hat geschrieben:Ich wollte wissen, hat jemand hier Erfahrung mit der Bewerbung für ein Studentenvisum? Wir haben bereits einen Termin zur Antragsabgabe diesen Freitag, alle Dokumente wurden besorgt, aber ein paar Punkte bereiten uns noch Sorgen:
- Wir haben einen Finanzierungsnachweis ihrer Eltern (Einkommens- und Vermögensnachweise) + Verpflichtungserklärung. Unter welchen Umständen könnte trotzdem nach einem Sperrkonto gefragt werden?
Meine Freundin und weitere befreundete Studenten aus Russland berichten sehr unterschiedlich über den Ablauf der Visabeantragung/Verlängerung. Generell scheinen die Behörden die gesetzlichen Vorgaben seit 1-2 Jahren strenger auszulegen. Dies gilt insbesondere auch für den Finanzierungsnachweis. Früher reichte es aus, einen gewissen Betrag auf einem deutschen Girokonto vorzuweisen. Mittlerweile wird immer häufiger ein Sperrkonto bei der Verlängerung des Visums verlangt - Bei der Erstbeantragung in Moskau eigentlich immer. Handelt es sich tatsächlich um eine richtige, also in einer Ausländerbehörde oder Botschaft abgegebene Verpflichtungserklärung, welche vorliegt?
Shiek hat geschrieben:- Welche Fragen werden bei dem Interview gestellt (bei der Antragsabgabe)?
- Wie sollte im besten Fall das Motivationsschreiben aussehen? U.a. ist es besser zu schreiben, dass Sie nach erfolgreichem Studium wieder nach Russland zurückgeht oder hier in Deutschland arbeiten möchte?
- Wie soll sie sich bei Fragen nach mir verhalten? Ich bin als Expat in Russland, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer namenhaften Firma, werde definitiv auch wieder nach Deutschland kommen, aber nicht in den nächsten Wochen. Wir sind schon mehrere Jahre zusammen, führen einen gemeinsamen Haushalt in Russland, nicht nicht verheiratet.
Diese Punkte erachte ich als eher unwichtig und sollten eher eine Rolle spielen, wenn das Visum außerhalb Deutschlands beantragt wird. Wichtiger sind tatsächlich der Nachweis finanzieller Mittel sowie Wohnraums. Immer ehrlich zu bleiben, hat uns bis jetzt am ehesten geholfen. Die Behörden waren bis jetzt immer sehr kooperativ. Im Anschluss an das Studium gab es ohne Probleme das 18-Monate Visum zur Arbeitssuche und danach einen entsprechenden Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme - Mittlerweile eine unbefristete Niederlassungserlaubnis.

In welcher Stadt beantragt deine Freundin das Visum?
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Evgenij
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von Evgenij »

Shiek hat geschrieben: - Wir haben einen Finanzierungsnachweis ihrer Eltern (Einkommens- und Vermögensnachweise) + Verpflichtungserklärung. Unter welchen Umständen könnte trotzdem nach einem Sperrkonto gefragt werden?
Gehe mal davon aus, dass die VE via Behörde in DEU (etwa von Deinen Eltern) gemacht wurde?
Soweit mir bekannt, dürfte Botschaft/Konsulat das Sperrkonto erst gar nicht fordern können, sondern eher nur 'Empfehlung' in dieser Hinsicht abgeben.
Denn, dieses evtl. bräuchte man erst in der ABH in Deutschland bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Außerden können anstelle eines Sperrkontos andere Finanzierungsnachweise treten - siehe folgende Links (die meiste Info dort zum Visum/Studienzwecken und sonst.)

-- http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... udium.html --
-- http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... konto.html --
-- http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... ise.html--

-- https://www.study-in.de/de/studium-plan ... _26604.php --
-- https://www.study-in.de/de/studium-plan ... _27533.php --
-- http://www.studium-weg.de/sperrkonto/ -- (womöglich veraltet)

Andere Fragen würde ich ebenso (wie bereits erwähnt) vorerst für irrelevant halten (die 18-Monatefrist-Regelung ist inzwischen allen gut bekannt)

P.S.: Habe schon gesehen, dass deine Freundin über den selben Sachverhalt auch woanders nachgefragt hatte.. ;) (at info4alien)
Shiek
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von Shiek »

@keksonline: Ja, eine umschreibung ist nicht möglich. Sie muss nach RUS und sich ihr Studentenvisum abholen.

Unsere größte Sorge ist im Moment der Finanzierungsnachweis, da wir leider nach der Zulassung nicht mehr die Zeit hatten, ein Sperrkonto zu eröffnen, deswegen:

Wir haben mit der Botschaft in Moskau gesprochen, sie meinten, dass es für die Verpflichtungserklärung kein festes Format gibt und es nur wichtig ist, dass A, B, c draufsteht. Haben dann eine offizielle deutsche Verpflichtungserklärung von einem Freund (dessen deutsche Tante hatte das damals übernommen) ins Russische übersetzen lassen und diese wurde vom Vater meiner Freundin ausgefüllt und unterschrieben.

Der Einkommens- und Vermögensnachweis der Mutter fehlt, da ihr Einkommen bei weniger als 70k Rubel liegt. Könnte es ein Problem sein, dass wir die Situation der Mutter nicht auf dem Blatt Papier haben?

Auf der Einkommenserklärung des Vaters fehlt die Vertragslaufzeit! Ist das ein Problem? (Der Vertrag ist unbefristet)

Der Vermögensnachweis des Vaters weist mehrere Zehntausend Euro auf. Ist das ausreichend?

Das zweite Problem ist, auf unangenehme Fragen im Interview zu antworten.

Diese 18-Monate-Regel ist ja relevant, wenn um die Zeit nachdem Studium geht. Was ist denn die passende Antwort, wenn Sie fragen, was man nach dem Studium machen will? Zurück nach RUS vs. in DE bleiben?

Haben gelesen, dass es schon Ablehnungen gab, weil der Bewerber seinen Wunsch, in DE zu bleiben, geäußert hat.

@Evgenij: Versuchen gerade von überall relevante Infos zu bekommen :)
keksonline
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von keksonline »

Okay, es geht also am Freitag zur deutschen Botschaft nach Moskau, richtig?

Hier sind die benötigten Unterlagen und weitere Hinweise für einen Aufenthalt zu Studienzwecken aufgeführt: http://www.germania.diplo.de/contentblo ... tudium.pdf

Nachzuweisen sind 720 Euro monatlich für mindestens das erste Studienjahr und zwar durch:
-Sperrkonto in entsprechender Höhe bei einer deutschen Bank
Übrigens, wenn die Einrichtung nicht mehr rechtzeitig klappt kann der Antrag auch mit einem noch nicht fertig eingerichtetem Sperrkonto und Nachweisen über ein eigenes Guthaben in Euro bei einer russischen Bank abgeben werden.
-Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG
▪ nicht älter als 6 Monate und mit dem Aufenthaltszweck: Studium
Wenn ich es richtig verstanden habe, verfügt ihr nicht über die Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG. Für diese gibt es einen offiziellen Vordruck in deutscher Sprache. Die Ausländerbehörde oder Konsularabteilung, bei der die Erklärung abgegeben wird, prüft die Bonität des Verpflichtungsgebers anhand von Gehaltsnachweisen und weiteren Nachweisen seiner finanziellen Situation. Mietkosten oder Unterhaltszahlungen spielen z.B. eine Rolle. Ob und worin ein Unterschied zu der weiter unten genannten notariellen Verpflichtungserklärung besteht, entzieht sich meiner Kenntnis. Eventuell meinte die Botschaft zu euch, dass es zu dieser notariellen Verpflichtungserklärung keine vorgeschriebene Form gibt.
-Nachweis über ein ausreichendes Guthaben auf einem hiesigen Konto
▪ Bitte beachten Sie, dass im Laufe des Visumverfahrens die Eröffnung eines Sperrkontos erforderlich werden kann. Sie werden in diesem Fall entsprechend informiert und um die Vorlage eines solchen Nachweises gebeten.
▪ Wird der Nachweis über das Konto eines Elternteils/ der Eltern geführt, muss das Verwandtschaftsverhältnis durch die Vorlage einer Geburtsurkunde mit 2 Kopien nachgewiesen werden.
▪ In diesem Fall muss des Weiteren
 eine notarielle Verpflichtungserklärung des Elternteils/ der Eltern mit 1 Kopie,
 eine Gehaltsbescheinigung mit 2 Kopien sowie
 2 Kopien der Datenseite der Auslands- oder Inlandspässe des Elternteils/ der Eltern vorgelegt werden.
Diesen Weg wollt ihr gehen. Das Gehalt oder die Einkommensverhältnisse der Mutter sind demnach nicht unbedingt offen zu legen, wenn der Vater über genügend Mittel verfügt. Das keine Befristung im Arbeitsvertrag aufgeführt ist, würde ich eher als Vorteil, nicht als Nachteil auslegen. Ihr benötigt demnach eine Geburtsurkunde mit 2 Kopien (möglicherweise mit einer beglaubigten Übersetzung), eine notarielle Verpflichtungserklärung des Vaters mit einer Kopie (wahrscheinlich in deutscher Sprache, bzw. mit beglaubigter Übersetzung), eine Gehaltsbescheinigung mit 2 Kopien (möglicherweise mit beglaubigter Übersetzung), sowie 2 Kopien des Auslands- oder des Inlandspasses des Vaters. Ein Problem sehe ich bei dieser Vorgehensweise darin, dass In diesem Fall der Antrag in einem sogenannten allgemeinen Verfahren bearbeitet werden könnte. Das bedeutet, dass die Botschaft die Unterlagen an die zuständige Ausländerbehörde übermittelt und diese dem Visumantrag nach Bearbeitung dieser Unterlagen zustimmt. Das Problem: Die Dauer dieses Verfahrens ist nicht vorhersagbar, es können mehrere Monate bis zu einer Zustimmung vergehen (siehe http://www.germania.diplo.de/Vertretung ... ise.html--). Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen solltet ihr nach Möglichkeit ein Sperrkonto eröffnen und die Eröffnungsunterlagen, sowie einen Nachweis der benötigten Mittel (in Euro) beilegen.
- Stipendienzusage i. H. v. 659,- Euro/monatlich
▪ Fällt das Stipendium niedriger aus, muss die Differenz entsprechend der
aufgezeigten Alternativen nachgewiesen werden.

Bitte erläutern Sie auch, wie die Finanzierung des Studiums über das erste Jahr hinaus
sichergestellt werden soll.

Zu den Fragen während der Antragsabgabe kann ich nur wiederholen: Immer ehrlich bleiben und keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen lassen. Natürlich macht es Sinn, nicht direkt zu sagen, dass man nur in Deutschland studiert, um danach dort zu Arbeiten (Ist das denn euer Plan?). Eventuell macht es dann sogar Sinn dich als deutschen Partner zu erwähnen, der in Russland lebt und arbeitet. Sozusagen als Nachweis der Rückkehrwilligkeit nach Russland. Für ein Studium in Deutschland gibt es natürlich eine Vielzahl weiterer Begründungen, die sich anführen lassen.
Shiek
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von Shiek »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ja, am Freitag haben wir bereits den Termin bei der Botschaft. Wir haben alle Dokumente besorgt, die hier aufgeführt sind: http://www.germania.diplo.de/contentblo ... tudium.pdf

Der einzige Unterschied ist eben, dass wir kein Sperrkonto haben. Und hier dachten wir, dass wir Verpflichtungserklärung mit Einkommens- und Vermögensnachweis kombinieren, für zusätzliche Sicherheit. Wir wissen leider auch nicht, was mit "notarieller Verpflichtungserklärung" gemeint ist. Wir haben diese Verpflichtungserklärung von unserem Freund genommen, sie übersetzt lassen und von einem Russischen Notar beglaubigen lassen.

Ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG für Russen gibt, die in Russland leben - was ja bei den Eltern meiner Freundin der Fall ist.

Danke für den Tipp mit dem Antrag für ein Sperrkonto. Leider ist es schon zu spät, wir schaffen es nicht bis Freitag, eine Übersetzung von einem Guthabennachweis auf einem russischen Konto in EUR zu bekommen. Eine Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten hört sich ja schrecklich an!! Gibt es noch irgendeine Möglichkeit, ein Sperrkonto nachzureichen? Wenige Tage nach Antragstellung?

Aber ich verstehe auch nicht ganz diesen Absatz. Was muss man tun um in dem "4 Wochen Zeitraum" zu sein? Sobald man kein Sperrkonto hat, fällt man automatisch in die "können mehrere Monate Zeitraum"?
Auf dieser Website sind die Unterlagen genannt,
die von praktisch allen Ausländerbehörden im Bundesgebiet akzeptiert werden. Solche Anträge kann das Generalkonsulat in einem besonderen Verfahren für Studenten bearbeiten.

Dieses Verfahren bedeutet, dass das Visum i.d.R. etwa vier Wochen nach der Antragsabgabe erteilt werden kann. Eine Gewähr dafür gibt es jedoch nicht, da die Ausländerbehörde diesem Verfahren widersprechen kann.

Sie können Ihren Antrag auch mit einem noch nicht fertig eingerichtetem Sperrkonto und Nachweisen über ein eigenes Guthaben in Euro bei einer russischen Bank abgeben. Ebenso können völlig andere Nachweise zur Finanzierung vorgelegt werden.

In diesem Fall wird Ihr Antrag zwingend im allgemeinen Verfahren bearbeitet. Die Ausländerbehörde wartet auf Ihre in Papierform versendeten Unterlagen und stimmt Ihrem Visumantrag nach Bearbeitung dieser Unterlagen zu.

Die Dauer dieses Verfahrens ist nicht vorhersagbar; es können mehrere Monate bis zu einer Zustimmung vergehen.

Eine „Beschleunigung“ des Visumverfahrens ist grundsätzlich nicht möglich. Das Generalkonsulat erteilt kein Visum, bevor nicht die vorgeschriebene Wartefrist verstrichen ist oder die Ausländerbehörde der Visumerteilung zugestimmt hat.

Zu den Fragen während der Antragsabgabe kann ich nur wiederholen: Immer ehrlich bleiben und keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommen lassen. Natürlich macht es Sinn, nicht direkt zu sagen, dass man nur in Deutschland studiert, um danach dort zu Arbeiten (Ist das denn euer Plan?). Eventuell macht es dann sogar Sinn dich als deutschen Partner zu erwähnen, der in Russland lebt und arbeitet. Sozusagen als Nachweis der Rückkehrwilligkeit nach Russland. Für ein Studium in Deutschland gibt es natürlich eine Vielzahl weiterer Begründungen, die sich anführen lassen.
Es besteht schon eine große Chance, dass Sie nach dem Studium in Deutschland bleibt und sie hier auch ihre Spezialisierung zum Facharzt macht, später in einem Krankenhaus tätig ist + Ich wieder von Moskau nach DE ziehe. Vielleicht Familiengründung, etc. Haben nur Angst, dass das negative ausgelegt werden könnte?!
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Re: Fragen zum Studentenvisum (Studium in Deutschland)

Beitrag von Norbert »

Geht am Freitag hin, Euer Anliegen ist ja nicht absurd oder irgendwie zweifelhaft. Wenn irgendetwas fehlt, wird man Euch dies mitteilen. Dass Du aktuell selbst in Russland bist, ist an sich schon ein sehr großes Argument, dass hier keine zweifelhaften Konzepte dahinterstecken (Scheinstudium, spätere Scheinehe oder ähnliches).

Eine "echte Verpflichtungserklärung" kann nur von Personen mit deutschem Wohnsitz ausgestellt werden.

Bezüglich der Zukunft würde ich definitiv bei der Wahrheit bleiben. "Ja, es kann passieren, dass wir irgendwann in Deutschland leben möchten. Aber es kann genauso gut anders herum sein. Wir wissen es nicht, aktuell leben wir in Russland und sind glücklich."

Deutschland braucht gute Ärzte. Und - bitte entschuldigt diese streitbare Aussage - gebildete, eventuell sogar blonde und blauäugige, nicht islamische Mütter werden als Migranten auch gern gesehen. Insofern sollte auch eine Zukunftsvision in Deutschland kein Hinderungsgrund sein. (Es sei denn man erwischt eine Sachbearbeiterin, die genau auf diesen Typus neidisch ist.)
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