Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Zejtnot
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Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Mehrfach wurde hier schon diskutiert, ob es möglich ist, als Deutscher in Russland die russische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Bevor man darüber nachdenkt, sollte man die Folgen abschätzen. Zwei Beispiele:
* Als Ausländer genießt man in Russland einen gewissen Schutz. Eine Festnahme muss der Auslandsvertretung gemeldet werden, diese würde die Haftbedingungen kontrollieren und einem Prozess beiwohnen. Mit russischem Pass ist man in Russland kein Ausländer mehr, eine Festnahme muss nicht gemeldet werden, die Hilfe durch die Auslandsvertretung ist nicht mehr so umfassend.
* Als Resident in Russland (wie auch schon für Inhaber des вид) unterliegt man den russischen Valutaregeln. Alle Konten in Deutschland müssen mit Kontostand jährlich gemeldet werden, detaillierte Prüfungen können vorgenommen werden. (Mit dem automatischen Bankenabgleich ab 2017 sollte man dies auch nicht auf die leichte Schulter nehmen.) Als Resident ist man grundsätzlich verpflichtet, Geldtransfers in Russland durchzuführen, von einigen Ausnahmen (Mieteinnahmen für Immobilien im Ausland, etc.) abgesehen. Die Strafe bei Verstößen beträgt 70 bis 100 Prozent der Summe!

Achtung, die deutschen Gesetze sehen vor, dass man bei freiwilligem Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft verliert. Um dies zu vermeiden, muss man vor dem Antrag (!) auf die zweite Staatsbürgerschaft eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Dies kann man in der deutschen Botschaft oder im Konsulat erledigen, der Antrag geht zum Bundesverwaltungsamt (BVA) in Berlin. Den Wunsch der Beibehaltungsgenehmigung muss man begründen, wobei familiäre Bindung, berufliche Zwänge oder Immobilien in den zwei Ländern gute Argumente sind. Soweit mir bekannt, muss auch die zuständige Auslandsbehörde zum Antrag Stellung beziehen. Größte Hürde ist jedoch, dass das BVA hinterfragt, ob die andere Staatsbürgerschaft überhaupt legal erworben werden kann.

Russland definiert als Bedingung für den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft unter anderem, dass man drei Jahre im Land gelebt haben muss oder drei Jahre mit einem russischen Staatsbürger verheiratet ist und aktuell im Land lebt. Aber auch, dass man eine bestehende Staatsbürgerschaft abgibt, wenn dies möglich ist. Die deutschen Regeln sehen jedoch keine freiwillige Abgabe der Staatsbürgerschaft vor, so lange keine andere besteht oder garantiert wird. Diese Garantie ist wiederum nur für bestimmte Einbürgerungsvarianten definiert, nicht im Normalablauf.

Auf diese Lücke kann man sich also berufen - die Russen wünschen die Abgabe der deutschen Staatsbürgerschaft vorab, die Deutschen würden sie aber nur danach wegnehmen, wenn es den Russen schon egal ist. Logisch, gegenüber der BVA ist dies schon eine sehr gewagte Argumentation, denn es ist offensichtlich, dass die Russen ja grundsätzlich keine Beibehaltung mögen. Aber je nach Qualität der Begründung des Antrags kann er durchaus genehmigt werden.

Nach rund 2 bis 3 Monaten erhält man die Beibehaltungsurkunde, erst dann darf man sich an die russischen Behörden wenden. Zunächst benötigt man einen Sprachtest - dieser ist eher zeitraubend als schwierig. Das Resultat bekommt man nach 10 bis 20 Tagen.

Die größere Hürde ist wiederum die Anforderung, die bestehende Staatsbürgerschaft nach Möglichkeit abzugeben. Ein reiner Verweis auf die deutsche Rechtslage ist nicht ausreichend. Man fordert einen Nachweis, dass es versucht wurde. Dies ist als notariell beglaubigter russischsprachiger Brief per Einschreiben an die deutsche Auslandsvertretung. Viele Zentralasiaten legen dem Einschreiben nur ein leeres Blatt bei anstatt des beglaubigten Briefes bei - aber dies ist in meinen Augen ein aktiver Betrug, der die Aberkennung der neuen Staatsbürgerschaft zur Folge haben könnte (Briefgeheimnis hin oder her). Natürlich kann ein russischsprachiger Brief ohne Apostille von einer deutschen Auslandsbehörde keine Ausbürgerung zur Folge haben. Aber es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass dies als Widerruf der Beibehaltungserklärung gewertet wird!

(Eine Möglichkeit ist es, dieses Schreiben vor dem Antrag auf die Beibehaltungserklärung zu schicken. Aber dies wäre vermutlich für die Stellungnahme der Auslandsvertretung etwas widersprüchlich.)

Eine Antwort auf das Einschreiben wird nicht gefordert. Der Antrag auf die Staatsbürgerschaft, dem noch diverse andere Dokumente beizulegen sind, wird sechs Monate lang auf dem großen Stapel liegen gelassen und dann in letzter Minute bearbeitet. Man muss selbst auf das Datum achten und wieder vorbeischauen. Man bestätigt zunächst mit Unterschrift, dass man über die neue Staatsbürgerschaft informiert wurde und darf nun einen russischen Pass beantragen.

Als letzten Schritt muss man im Anschluss die weiterhin bestehende deutsche Staatsbürgerschaft melden. Und auch das BVA bittet um eine entsprechende (formlose) Information.

Alle Fragen zum Thema Valutaregeln für Residenten bitte nicht hier sondern bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19192 erörtern. Die Eintragung von Kindern im Pass bitte hier bei http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19199.
domizil
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von domizil »

... als ich den Prozess der Beantragung der "Doppelten Staatsbürgerschaft" begonnen hatte und beim hiesigen Generalkonsulat eine Konsultation nahm, hat man mir gesagt, dass die Beibehaltungsgenehmigung nur ausgestellt wird, wenn von russischer Seite eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass man nichts gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft einzuwenden habe. Die russische Gesetzgebung sieht aber so eine Bestätigung nicht vor und man hat mir bei den zuständigen russischen Stellen auch erklärt, dass es so eine Bestätigung nicht geben wird. Welche Erfahrungswerte liegen bei anderen vor? Ich habe den Eindruck, als ob Deutschland mit dieser Forderung die "deutsch-russische Staatsbürgerschaft" maximal verhindern will. Richtig?
Uwe Niemeier
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Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

In den offiziellen Regeln steht von so einer Anforderung nichts. Aber faktisch wird eben wirklich gefragt, wie man das eben bezwecken möchte, vereinzelt hätte es auch solche Bestätigungen gegeben. Ein Patentrezept scheint es für das BVA nicht zu geben.
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bella_b33
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von bella_b33 »

domizil hat geschrieben:... als ich den Prozess der Beantragung der "Doppelten Staatsbürgerschaft" begonnen hatte und beim hiesigen Generalkonsulat eine Konsultation nahm, hat man mir gesagt, dass die Beibehaltungsgenehmigung nur ausgestellt wird, wenn von russischer Seite eine schriftliche Bestätigung vorliegt, dass man nichts gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft einzuwenden habe. Die russische Gesetzgebung sieht aber so eine Bestätigung nicht vor und man hat mir bei den zuständigen russischen Stellen auch erklärt, dass es so eine Bestätigung nicht geben wird. Welche Erfahrungswerte liegen bei anderen vor?
Hallo Uwe,
Mir erging es vor 2 Jahren exakt so wie Dir...

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
domizil
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von domizil »

... ich lasse mich aber von solchen Dingen nicht abschrecken. Probleme sind dazu da gelöst zu werden. Bisher ist es mir immer gelungen meine Probleme zu lösen.
Uwe Niemeier
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asgardcrew
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von asgardcrew »

[welcome] Ich habe letztes Jahr in Deutschland folgende Erfahrung gemacht:

Als ich mir meinen zweiten Reisepass beantragt habe, hat mich die Leiterin der Passstelle natürlich gefragt für was ich den benötige, als ich ihr meinen zeigte in dem nur noch drei Seiten frei sind und es damit begründet habe das da ja die russische Aufenthaltsgenehmigung drin sei, fragte sie mich warum ich denn keine russische Staatsbürgerschaft beantrage wolle! :)
Als ich ihr sagte dass das Deutschland ja nicht wolle, und ich meine deutsche nicht abgeben will, erklärte sie mir dass das so nicht stimmt!
Deutschland hat nichts gegen die zweite Staatsbürgerschaft, man muss lediglich eine Beibehaltungsgenehmigung ausfüllen, abgeben damit der deutsche Staat bescheid weiß! Ansonsten wäre das ganze kein Problem von der deutschen Seite her!
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

asgardcrew hat geschrieben:Als ich ihr sagte dass das Deutschland ja nicht wolle, und ich meine deutsche nicht abgeben will, erklärte sie mir dass das so nicht stimmt! Deutschland hat nichts gegen die zweite Staatsbürgerschaft, man muss lediglich eine Beibehaltungsgenehmigung ausfüllen, abgeben damit der deutsche Staat bescheid weiß! Ansonsten wäre das ganze kein Problem von der deutschen Seite her!
Der Haken steckt aber im Detail. Neben der Begründung der Beibehaltungsgenehmigung muss man auch erläutern können, wie man die zweite Staatsbürgerschaft rechtlich sauber erhalten möchte. Und leider definiert das russische Gesetz N 62-ФЗ "О гражданстве Российской Федерации" folgendes Detail in Artikel 13:
1. Иностранные граждане [...] вправе обратиться с заявлениями о приеме в гражданство Российской Федерации [...] если [...]
г) обратились в полномочный орган иностранного государства с заявлениями об отказе от имеющегося у них иного гражданства. Отказ от иного гражданства не требуется, если [...] отказ от иного гражданства невозможен в силу не зависящих от лица причин [...]
(Ausländer können einen Antrag zum Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie einen Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit gestellt haben. Die Abgabe ist nicht nötig, wenn sie aus vom Antragsteller unabhängigen Gründen nicht möglich ist.)

Auch die in Artikel 14 definierten vereinfachten Verfahren entbinden davon nicht. Der Schlüssel zum Erfolg ist der letzte halbe Satz - man muss die bisherige Staatsbürgerschaft nicht abgeben, wenn dies unmöglich ist. Die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft ist aber nur möglich, wenn "der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit beantragt und ihm die zuständige Stelle die Verleihung zugesichert hat." (Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG, Paragraph 18). Diese Zusicherung gibt es aber in Russland nicht (bzw. nur für den Erwerb über bestimmte Sonderfälle).

Ob sich aber das BVA auf diese Argumentation einlässt, das steht auf einem anderen Blatt! Die russischen Gesetze kennen sie jedenfalls besser, als man vermutet.
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Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von Zejtnot »

Ergänzung:

Nach Erhalt des russischen Passes ist zunächst nur der Ehepartner (falls vorhanden) eingetragen. Kinder muss man extra unter Vorlage der Geburtsurkunden eintragen lassen.

Im Anschluss muss man eine Registrierung machen, in der Hausverwaltung. Das dauert rund eine Woche, weil der Pass von der Pasportistka zurück zum Pasportny Stol gebracht wird.

Und, auch wichtig, wenn man männlich ist, muss man sich beim Voenkomat melden, auch wenn man schon aus dem Grundwehrdienstalter raus ist.
m5bere2
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Demnächst muss man beim Eintritt in die russische Staatsangehörigkeit also einen Schwur leisten

https://www.gazeta.ru/politics/news/201 ... 5815.shtml
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bella_b33
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft nach Einwanderung in Russland

Beitrag von bella_b33 »

Zejtnot hat geschrieben: Als letzten Schritt muss man im Anschluss die weiterhin bestehende deutsche Staatsbürgerschaft melden. Und auch das BVA bittet um eine entsprechende (formlose) Information.
Hallo Zejtnot,
Letzteres war mir bekannt, das sagt ja auch das BVA wenn man mit denen bezüglich der Erteilung der BBG schreibt. Aber wem melde ich die weiterhin bestehende deutsche Staatsbürgerschaft? Dem UFMS?

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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