lausi hat geschrieben:m5bere2 hat geschrieben:... Beim Antrag der russischen Staatsbürgerschaft muss ich die deutsche nicht abgeben sondern nur einen Brief mit Bitte um Austritt aus der deutschen Staatsangehörigkeit abschicken, der aber auf Grund der deutschen Rechtslage wirkungslos ist.
Aber nicht wirkungslos für die deutsche Staatsbürgerschaft wäre der Erhalt der russischen Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsgenehmigung.
Richtig.
Ich habe noch keine Erfahrungsberichte in Bezug auf den Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung gelesen, das wäre mal interessant...
Und das ist nicht so "einfach mal bescheid sagen" wie von asgardcrew behauptet. Die wollen da Gründe haben, individuelle, warum für den Antragssteller der Vid nicht ausreicht, welche individuellen Vorteile er von Annahme der russischen Staatsbürgerschaft hätte.
Wladimir30 hat geschrieben:Ich jedenfalls wünsche der jungen Familie viel Glück!!!
Ich ebenso!
Schließe mich an.