wie wahrscheinlich viele von euch auch, überfrage ich mit meinen spezifischen Fragen mittlerweile auch Beamte aller Sorten, daher bin ich jetzt hier auf der Suche nach Antworten
Also, mein Verlobter ist russischer Staatsbürger und ich bin deutsche Staatsbürgerin, in unserer Situation ist es von Vorteil erst mal für längere Zeit in Russland zu bleiben. Ich will bei der Hochzeit seinen Namen annehmen; der Name ist praktischerweise ukrainischer Herkunft und wird daher nicht geschlechtsspezifisch abgewandelt sondern ist gleich für beide.
1. Namensnutzung
1a) In meinem Reisepass wird dann stehen "Name geb. Geburtsname". Hat jemand Erfahrungen damit ob die russischen Behörden sich da anstellen? Muss ich das komplette Monster verwenden oder sind die mit dem Ehenamen zufrieden, zumal das ja so in der Heiratsurkunde so steht?
1b) Zuständig in meinem Fall sind das Rechtskonsulat Moskau und das Standesamt München. Wie sind eure Erfahrungen mit der Dauer der Namenänderung (nach Deutschland schicken, ändern lassen, mit Bescheinigung neuen Pass beantragen)?
2. Aufenthaltserlaubnis (AE) : Ich werde zur Hochzeit mit einem Privatvisum anreisen, das ca. 1,5-2 Monate nach der Hochzeit abläuft, also nicht ausreichend Zeit um das mit der Aufenthaltserlaubnis abzuschließen, und nach unseren Informationen muss ich dann wieder ausreisen. Habt ihr Erfahrungen mit...
2a) ... Pass vorher/nachher ändern wegen Namenänderung?
2b) ... AE beantragen generell?
3. Übertragung von Visa oder AE
3) Wie sind eure Erfahrungen mit Übertragen von Visa oder AEs? Ich hab Sorge dass es zeitlich grade so ausgeht dass mein Visum abläuft bevor es übertragen ist, in dem Fall darf man meines Wissens nicht ausreisen, zieht die Überziehung dann Strafgebühren o.ä. nach sich?
