Als wir in Nowosibirsk das Langzeitvisum meiner Frau beantragt haben wollten sie auch unbedingt Deutsch mit ihr reden, aber die Leute in der Visumstelle sind ausschließlich Russen,dementsprechend derer Deutsch, sie hat sich dann mit einem deutschen Botschaftsangestellten unterhalten der ihr noch Papiere hoch gebracht hat!Thema erledigtMarco hat geschrieben:Doch in D musst du bei Einbürgerung Sprachkenntnisse nachweisen (B1).asgardcrew hat geschrieben:Eben, in DE hast du diese Prüfungen und Untersuchungen nicht, ebenso keinen Test der Sprache, Geschichte oder Gesetz, das hast du in DE nur zur Einbürgerung, wobei 33 Fragen von 300 gestellt werden und nur 17 richtig sein müssen!
Na, nochmal lesen, was hab ich geschrieben?
Falls der Partner ein Visum zur Familienzusammenführung braucht, dann prüft das die Botschaft schon, ohne A1 Nachweis hast du da keine Chance. Der Antrag wird schlicht nicht angenommen, außer es ist für den Mitarbeiter offensichtlich, dass dein Ehegatte deutsch so gut sprechen kann, dass auf den Nachweis verzichtet werden kann
http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Einbue ... stest.html
Ganz Unten:Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen
In Fakt ist es auch so dass es nicht überall verlangt wird! Du musst Sprachkenntnisse nachweisen, aber wie das obliegt dem jeweiligen Amt! Davon abgesehen weichen die Bundesländer in ihren Anforderungen zur Einbürgerung auch ab!
Schau mal auf die Seite von Hannover, Berlin und bei den Bayern, andere Anforderungen!
Berlin " keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung."
Hannover " Belehrung zur Angabe von strafrechtlichen Verurteilungen/Ermittlungsverfahren "

