Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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IvyMae
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Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von IvyMae »

Liebe Forumsmitglieder,

vielleicht könnt ihr mir eure Erfahrungen mitteilen.

Ich bin beruflich oft in Russland unterwegs, bin aber von den Visa-Bürokratien etwas genervt und würde gerne alles vereinfachen.

Ich besitze momentan nur die deutsche Staatsangehörigkeit, ich wurde aber in Russland als Kind Russland-Deutscher Eltern geboren. Ich besaß bis zu meinem dritten Lebensjahr die russische/sowjetische Staatsbürgerschaft, bevor meine Eltern mich nach Deutschland mitnahmen und dort für mich ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft beantragten.

Kann ich nun für mich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Als ehemaliger sowjetischer/russischer Staatsbürger wäre das doch möglich, oder?

Ich weiß, dass auch Pflichten damit verbunden sind: ich bin nicht wehrpflichtig, da ich weiblich bin. Mein Gehalt erhalte ich weiterhin aus Deutschland, für steuerrechtliche Angelegenheiten usw.

Ich muss zuerst in Deutschland die Beibehaltung meines deutschen Passes beantragen usw.

Aber habt ihr Erfahrungen damit? Was muss ich noch beachten?

Danke!!!
Marco
Zar/iza
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von Marco »

Haben deine Eltern bei der deutschen EInbürgerung damals dfafür gesorgt, dass du die sowjetische/russische Staatsbürgerschaft verlierst bzw. abgegeben hast? Ansonsten bist du (wahrscheinlich) noch Bürgerin eines Ex-Sowjetstaates.

Ansonsten ist es nicht so leicht, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen, da man in der Regel die Deutsche verliert, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung (siehe auch https://www.bundesregierung.de/Webs/Bre ... _node.html )
m5bere2
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von m5bere2 »

Marco hat geschrieben:Ansonsten ist es nicht so leicht, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu bekommen, da man in der Regel die Deutsche verliert, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, außer man hat eine Ausnahmegenehmigung
Na und dann kommen noch die russischen Hürden dazu: wenn man die russische StAng im vereinfachten Verfahren als "Muttlersprachler" oder Ex-UdSSR-Bürger beantragt, dann möchte Russland nicht nur wie üblich, dass man bei seiner Heimatbotschaft um die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft bittet. Sie geben einem sogar schriftlich, dass man in die russische Staatsbürgerschaft aufgenommen wird, sobald man die alte abgegeben hat. Und mit diesem Schein steht dem Austritt aus der deutschen StAng juristisch nichts mehr im Wege, sodass es auch von russischer Seite sehr schwer sein dürfte, im vereinfachten Verfahren als "Muttersprachler" oder Ex-UdSSR-Bürger die russische StAng zu kriegen, ohne die Abgabe der deutschen StAng zu bestätigen.
Berlino10
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von Berlino10 »

vielleicht helfen Zejtnots Ausführungen
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19191
m5bere2
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von m5bere2 »

Berlino10 hat geschrieben:vielleicht helfen Zejtnots Ausführungen
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=19191
Das vereinfachte Verfahren für Mutterspracher/UdSSRler ist in dieser Hinsicht eben etwas schärfer als das Standardverfahren oder vereinfachte Verfahren für Eheleute von Russen.
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Evgenij
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von Evgenij »

Hallo,
Haben deine Eltern bei der deutschen EInbürgerung damals dafür gesorgt, dass du die sowjetische/russische Staatsbürgerschaft verlierst bzw. abgegeben hast?
..schließe mich an. Kann gut sein, dass Du sie noch hast.
Das kann man am besten prüfen, indem man die russ. SB über die entsprechende Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat in D) feststellen lässt/"Prüfung" beantragt. Hier die Links zum Bonner Konsulat:
-- "menu-grajdanstvo" --
--> zur Prozedur/welche Dokumente benötigt werden u.
--> Allgemeines zur doppelten (ohne konkreten Gesetzesinhalt)

..wirst sicherlich noch die rus./sowjet. Geburtsurkunde haben u. irgendwelche russischen Dokumente (z.B. Pässe oder Kopien) deiner Eltern, mit denen sie nach D eingereist waren. Dein Ausweis müsste man aber ebenso vorlegen. Doch bevor man beantragt, sollte man die "richtige" Behörde, sprich für dich zuständige vorher (je nach Bundesland, wo du derzeit wohnst) bestimmt haben!

Die Prozedur (prüfen, ob die russ. SB vorhanden ist) würde ich auf jeden Fall durchlaufen, auch dann wenn die Eltern ihre bereits abgelegt haben sollten. Man kann nie wissen, ob die "Eintragung" noch wirklich da ist (zB zu lange her oder der "Wendezeit" wegen etc.).
Auch wenn die Behörde davon Bescheid weiß - als Option wäre evtl. gar nicht verkehrt, sich einen Rechtsanwalt (zur Beratung) hinzuzuziehen, der sich auf dem Gebiet spezielisiert hat. Als Argument könnte man in etwa folgendes bringen, wie "ein 'unzulässig' verwirktes Recht auf Selbstbestimmung etc..." oder die Gründe/Begründung dessen warum die Eltern damals die Bürgerschaft abgegeben hatten, kann sich auf "falscher" Grundlage basiert haben - denn sie könnten dies bspw. "irrtümlich" gemacht haben o.ä.

..ich kenne zB auch einige Fälle bei den Spät-/Aussiedlern, als sie Anfang der 90er Jahre nach D kamen, legten gleich ihre SB ab, weil mans ihnen "nahegelegt" hatte (zu der Zeit, etwa noch bis Mitte der 90er machte sich nämlich ein Gerücht breit, dass man angeblich ggü. dem deutschen Staat "irgendwelche" Vorteile hätte falls man das täte bzw. "benachteiligt" werden würde, wenn man das nicht gemacht hatte usw.)
Natürlich war das alles nur Quatsch gewesen (Viele bereuten später den Schritt..).

Selbstverständlich betraf es zunächst einmal nur Leute (die nach der Umsiedlung nach D weiterhin ihre alte behalten durften) die zur SU-Zeit in der RSFSR wohnten und erst nach dem Zusammenbruch schon aus "Neurussland" nach D emigriert hatten.
Denn nicht jede Ex-Sowjetrepublik ist dem Beispiel Russlands gefolgt (bspw. KAZ lässt keine dopplete SB zu - daher mussten die aus dem Land stammenden Übersiedler ihre alten kaz. Pässe abgeben, falls sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden wollten..)

Übrigens, die russischsprachigen Anwälte finde man ganz einfach (als Beispiel) über die entsprechenden RUS-Zeitschriften ("Контакт/ШАНС" oder so), die findet man auch ganz oft in den Läden am Bahnhof.
Wie gasagt, der Aufwand dafür kann viel geringer sein, als wenn man direkt (ohne Prüfung über das Vorhandensein bzw. die mögl. "Erwirkung" unterlässt) den offiziellen Weg beschreitet mit der Beantragung der russ. SB, da hier auch keine 100% Sicherheit geben kann, dass das auch klappt..
Magdeburg-Moskva
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft Russland (und Deutschland) beantragen

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Ich würde über die Behörde der ehemaligen Heimat, z. B. Russland, Kasachstan, prüfen lassen, ob noch deren Staatsangehörigkeit besteht, z. B. bei der russischen Botschaft. Wenn feststeht, dass Du Russin und Deutsche bist, solltest Du ab dem Zeitpunkt nicht mehr mit Visum einreisen und drei Monate Zeit haben, einen neuen russischen Pass über die Botschaft zu beantragen. Als Spätaussiedlerin sind von deutscher Seite her zwei Staatsangehörigkeiten kein Problem, die Personengruppe hat ein paar Sonderrechte (Neid meinerseits...). Über die deutsche Staatsangehörigkeit müsstet du die Migrationsbehörde nach der ersten Einreise "mit beiden Pässen" unterrichten.
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