Ich hab eine etwas speziellere Frage, deswegen mache ich einen neuen Thread auf:
ich bin lettisch geboren (wie ein Elternteil), bin dann als kleines Kind nach Russland gezogen und dort den russischen Pass erworben (?) und den lettischen abgegeben. Dann bin ich nach Deutschland gezogen und wurde durch Adoption noch unter 18 deutsch mit deutschen Dokumenten, der russische Pass ist inzwischen abgelaufen, aktiv abgegeben habe ich die russische Staatsbürgerschaft aber nicht und hier die konkrete Frage:
Darf ich die russische Staatsbürgerschaft behalten /unter den Tisch fallen lassen? Es ist ja möglich die doppelte zu besitzen, allerdings weiß ich nicht ob es in meinem Fall zutrifft... Fürchte mich vor Strafe und Stress, wenn ich in die russische Botschaft gehe..Ich möchte nämlich im Herbst nach Russland als Deutsche mit Touristenvisum einreisen und möchte wissen, ob es da dann irgendwelche Probleme gibt?
Wenn jemand einen Tipp hat bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße


