So wie es aussieht, werde ich mit Privatvisum wieder nach Russland einreisen um dann eine RWP zu beantragen. Mein Mann (lebend und gemeldet in R!) will dazu eine Einladung beantragen, diesmal wohl im vereinfachten Verfahren (formloses Schreiben) weil jetzt verheiratet.
Die Seiten vom russ. Konsulat und Visazentrum geben null Auskunft für diesen Spezialfall, und verlangen Nachweise zur Rückkehrwilligkeit. Die ist allerdings weder vorhanden noch nachweisbar - macht aber eigentlich auch keinen Sinn, ich will ja nach Russland um mein Recht auf die RWP auszuüben. Wie sind eure [aktuellen] Erfahrungen - geht das einfach so, muss ich ein Schreiben verfassen, etc?
Ich hab hier mehrfach gelesen, das obwohl irgendwo in den Gesetzen steht dass man sich eigentlich nur 90 pro 180 Tage aufhalten darf (schwammig formuliert wie üblich), man trotzdem quasi sofort sich nach Ende eines Privatvisums das nächste ausstellen lassen kann. Falls jemand das nochmal aktuell bestätigen kann, würde ich mich freuen.
rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
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Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Hm, als ich damals 2013 ein Privatvisum als Ehepartner beantragt habe, hatten die im Visumszentrum (Berlin) sogar schon einen Vordruck für die Einladung. Gekostet hat es auch nur die Gebühr vom Visumszentrum, keine Konsulargebühr.
Über die Umgehung der 90/180-Regel weiß ich nichts. Rückkehrwilligkeit musste ich aber auch nachweisen. So ist das nunmal auf Grund der Gegenseitigkeit. Es muss ja glaubwürdig sein, dass du zum Ende des Visums ausreist, denn Verlängerung im Inland ist nicht möglich.
Über die Umgehung der 90/180-Regel weiß ich nichts. Rückkehrwilligkeit musste ich aber auch nachweisen. So ist das nunmal auf Grund der Gegenseitigkeit. Es muss ja glaubwürdig sein, dass du zum Ende des Visums ausreist, denn Verlängerung im Inland ist nicht möglich.
Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Aber das ist ja nicht zwingend der Fall. Wenn man dann später mit der gleichen Sorte Visum einreist um seine RWP dann abzuholen, reist man ja auch nicht am Visumende aus, man hat ja Bleiberecht basierend auf der RWP.m5bere2 hat geschrieben:Rückkehrwilligkeit musste ich aber auch nachweisen. So ist das nunmal auf Grund der Gegenseitigkeit. Es muss ja glaubwürdig sein, dass du zum Ende des Visums ausreist, denn Verlängerung im Inland ist nicht möglich.
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Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Ich hoffe für euch das klappt - denn eigentlich gibt es dafür eine Form. Also ein Antrag auf der Botschaftsseite.jackie_rs hat geschrieben: ...diesmal wohl im vereinfachten Verfahren (formloses Schreiben) weil jetzt verheiratet.
.
помню айнц цвай полицай. все там с ума сходили. Под самогон...
Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Für die Kategorie "Humanitärvisum" kann ich bestätigen, dass das aktuell noch funktioniert. Bekannter von mir hat jetzt gerade das vierte dieser 90-Tage-Visa in Folge erhalten (mit jeweils nur ein paar Tagen ausreisen + neues Visum beantragen) . Sollte auch für das Privatvisum gelten, die gibt es ja auch für 90 Tage.jackie_rs hat geschrieben:Ich hab hier mehrfach gelesen, das obwohl irgendwo in den Gesetzen steht dass man sich eigentlich nur 90 pro 180 Tage aufhalten darf (schwammig formuliert wie üblich), man trotzdem quasi sofort sich nach Ende eines Privatvisums das nächste ausstellen lassen kann. Falls jemand das nochmal aktuell bestätigen kann, würde ich mich freuen.
Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Nun, streng genommen ist das Visum eben für Privatbesuche gedacht, nicht um sich in Russland niederzulassen... denn dazu gibt es de jure die Möglichkeit, RWP in einer russischen Auslandsvertretung zu beantragen. De facto hatte 2013 zumindest im Berliner Konsulat von dieser Möglichkeit noch nie jemand was gehört, aber auf der Webseite des Konsulats in Frankfurt gibt es mittlerweile dazu offizielle Informationen https://frankfurt.mid.ru/razresenie-na- ... prozivaniejackie_rs hat geschrieben:Aber das ist ja nicht zwingend der Fall. Wenn man dann später mit der gleichen Sorte Visum einreist um seine RWP dann abzuholen, reist man ja auch nicht am Visumende aus, man hat ja Bleiberecht basierend auf der RWP.
Mit einem Privatvisum kann man z.B. auch keine Arbeitserlaubnis (gen. "Patent") beantragen, denn dazu müsste in der Migrationskarte als Reisezweck "работа" stehen,
Du möchtest den inoffiziellen Weg begehen, dann musst du den inoffiziellen Weg eben auch mitspielen und deine "Rückkehrwilligkeit" nachweisen. Auf diese zu bestehen, ist das gute Recht der russischen Behörden, denn um sich niederzulassen, werden andere Verfahren bereitgestellt (Arbeitsvisum oder RWP-Antrag aus dem Ausland, z.B).
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m1009
Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Arbeitserlaubnis und Patent sind 2 verschieden paar Schuhe.auch keine Arbeitserlaubnis (gen. "Patent") beantragen, denn dazu müsste in der Migrationskarte als Reisezweck "работа" stehen,
Arbeitserlaubnis wird vom Arbeitgeber beantragt.
Patent beantragt der Arbeitswillige selbst. Meinem Verstaendnis nach, handelt es sich einfach um eine vereinfachte Form der IP, mit festgelegten Steuersaetzen, die jedes Quartal zu entrichten sind. Dies soll die Schwarzarbeit der Arbeitsmigranten aus den Ex-Sovjet Republiken etwas eindaemmen. Zur Beantragung reicht Pass, Migrationskarte, Registrierung, Gesundheitsuntersuchung, Examen Sprache und Geschichte.
Nein, ich hab die Gesetzestexte nicht gelesen. Ich Rufweite wohnt seit 10 Jahren unsere Dorfbrigade von Usbeken, interessiere mich halt dafuer, wie die ihr Lebensmodell durchziehen. Nicht uneigennützig, hab keine Lust, das eines Tages ein gruen gestreiftes Sammeltaxi der Migrationsbehoerde bei mir vor der Tuer steht, Betreff Schwarzarbeit.
Re: rus. Privatvisum für dt. Ehepartner für RWP
Da hast du natürlich Recht. Aber Patent (Russland) und Patent (Deutschland) sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe, weswegen ich Patent (Russland) ja irgendwie umschreiben musste, damit man ich nicht missversteht.m1009 hat geschrieben:Arbeitserlaubnis und Patent sind 2 verschieden paar Schuhe.


