Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
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ReneDiebel
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Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Moin liebe Community,
also ich habe mich soweit durchs Forum gelesen und wollte nochmal sichergehen, alles Verstanden zu haben.
Es geht darum, dass ich im nächsten Jahr in Piter meine Verlobte Heiraten möchte (sie ist Russin, ich Spanier mit span. Pass und in DE geboren mir Freizügigkeitsbesch.).
Nun vielleicht zum Ablauf:
Sie macht den Termin beim Standesamt ohne mich, mit folgenden Dokumenten die ich ihr vorab zusende:
- Geburtsurkunde
- Erweiterte Meldebescheinigung (Ledigkeitsnachweis)
- Passkopien
(fehlt noch was?)
Sie bringt die Papiere zum Übersetzer und Notar (Apostillieren), gibt sie im Standesamt ab und macht den Termin.
Soweit sogut, nun die Frage wie lange vor der Hochzeit wäre Empfehlenswert den Flug zu Buchen? da das Visum ja nur 1 Monat Gültig ist.
Nach der Hochzeit die Heiratsurkunde Apostillieren lassen, Piter geniessen und zurück nach DE.
Sie muss derweil nach Moskau zur deutschen Botschaft und einreichen (für Visum zur Familienzusammenführung):
- Heiratsurkunde
- eine formlose Einladung meinerseits
- Kopie meines Pass samt Aufenthaltstitel
(fehlt noch was?)
damit sie zu mir kann.
einmal hier, muss sie dann, soweit ichs Verstanden habe, einmal im Jahr aufs neue das Bleibe-Visum beantragen?
das wäre auch schon alles erstmal an Fragen :-)
also ich habe mich soweit durchs Forum gelesen und wollte nochmal sichergehen, alles Verstanden zu haben.
Es geht darum, dass ich im nächsten Jahr in Piter meine Verlobte Heiraten möchte (sie ist Russin, ich Spanier mit span. Pass und in DE geboren mir Freizügigkeitsbesch.).
Nun vielleicht zum Ablauf:
Sie macht den Termin beim Standesamt ohne mich, mit folgenden Dokumenten die ich ihr vorab zusende:
- Geburtsurkunde
- Erweiterte Meldebescheinigung (Ledigkeitsnachweis)
- Passkopien
(fehlt noch was?)
Sie bringt die Papiere zum Übersetzer und Notar (Apostillieren), gibt sie im Standesamt ab und macht den Termin.
Soweit sogut, nun die Frage wie lange vor der Hochzeit wäre Empfehlenswert den Flug zu Buchen? da das Visum ja nur 1 Monat Gültig ist.
Nach der Hochzeit die Heiratsurkunde Apostillieren lassen, Piter geniessen und zurück nach DE.
Sie muss derweil nach Moskau zur deutschen Botschaft und einreichen (für Visum zur Familienzusammenführung):
- Heiratsurkunde
- eine formlose Einladung meinerseits
- Kopie meines Pass samt Aufenthaltstitel
(fehlt noch was?)
damit sie zu mir kann.
einmal hier, muss sie dann, soweit ichs Verstanden habe, einmal im Jahr aufs neue das Bleibe-Visum beantragen?
das wäre auch schon alles erstmal an Fragen :-)
- Zejtnot
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Die Familienzusammenführung ist bei Euch jedenfalls vereinfacht, weil sie nach EU-Freizügigkeitsregeln und nicht nach DE-Familienzusammenführungsregeln erfolgt. Absurd, aber ist so.
Ob die Ledigkeitsbescheinigung reicht oder ein Ehefähigkeitszeugnis nötig ist, wird das Standesamt in St. Petersburg vorab sagen können. Am besten dort vorab mal nachfragen, was sie fordern.
Das Visum und den Flug kann man beides vorab buchen, sobald der Termin feststellt.
Ob die Ledigkeitsbescheinigung reicht oder ein Ehefähigkeitszeugnis nötig ist, wird das Standesamt in St. Petersburg vorab sagen können. Am besten dort vorab mal nachfragen, was sie fordern.
Das Visum und den Flug kann man beides vorab buchen, sobald der Termin feststellt.
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ReneDiebel
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Naja die Frge ist, ob man besser 1 Woche oder 2 etc vorab den Flug bucht, da u.U noch weitere Formalien vor Ort anfallen?Zejtnot hat geschrieben: Das Visum und den Flug kann man beides vorab buchen, sobald der Termin feststellt.
Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Apostillieren kann man nur am Ort der Ausstellung des Dokumentes. Apostillieren musst du deine Geburtsurkunde im Bundesland, in dem du geboren bist (in Thüringen macht das z.B. das Landesverwaltungsamt), deine spanischen Dokumente in Spanien, die Eheurkunde später in Petersburg. Daran führt kein Weg vorbei.ReneDiebel hat geschrieben: Sie bringt die Papiere zum Übersetzer und Notar (Apostillieren), gibt sie im Standesamt ab und macht den Termin.
Also meine Frau hatte einen Aufenthaltstitel für drei Jahre gekriegt. Haben wir aber nur zwei Jahre benutzt, dann war der nicht mehr aktuell.einmal hier, muss sie dann, soweit ichs Verstanden habe, einmal im Jahr aufs neue das Bleibe-Visum beantragen?
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ReneDiebel
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
moment nun bin ich Verwirrt...also alle Dokumente Apostillieren lassen, dann rübersenden, dann Übersetzen lassen in Russland, dann nochmal die übersetzten Papiere wieder Apostillieren lassen in Piter?
Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Nein, nur einmal apostillieren lassen, und zwar am Ausstellungsort. Dann nach Petersburg schicken, dort übersetzen und die Übersetzung notariell beglaubigen lassen (das ist was komplett anderes als apostillieren!)
Apostillieren = bestätigung der Echtheit einer Urkunde, das können die nur am Ausstellungsort bescheinigen, nicht in Russland, wo die nicht wissen müssen, wie eine ausländische Geburtsurkunde aussieht und auch nicht prüfen können, ob der Aussteller überhaupt zur Ausstellung berechtigt war.
Beglaubigt wird am Ende die Unterschrift des Übersetzers (und vielleicht die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original). Übersetzt wird alles inklusive der Apostille. Du kannst übrigens auch in Deutschland übersetzen lassen und im russischen Konsulat für Russland beglaubigen lassen.
Apostillieren = bestätigung der Echtheit einer Urkunde, das können die nur am Ausstellungsort bescheinigen, nicht in Russland, wo die nicht wissen müssen, wie eine ausländische Geburtsurkunde aussieht und auch nicht prüfen können, ob der Aussteller überhaupt zur Ausstellung berechtigt war.
Beglaubigt wird am Ende die Unterschrift des Übersetzers (und vielleicht die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original). Übersetzt wird alles inklusive der Apostille. Du kannst übrigens auch in Deutschland übersetzen lassen und im russischen Konsulat für Russland beglaubigen lassen.
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ReneDiebel
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Ah alles klar, nun wird es doch deutlicher, vielen Dank :-)
Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Worauf schon Zejtnot hinwies: Fragt vorher nochmal zur Sicherheit, ob die Meldebescheinigung reicht oder ob´s ein Ehefähigkeitszeugnis sein muss. Ich will auch demnächst in Piter heiraten und als deutscher Staatsbürger braucht man definitiv das EFZ, mit Meldebescheinigung (selbst mit erweiterter) geht´s nicht. Vielleicht ist es bei dir anders, da du spanischer Staatsbürger bist, aber ich würde auf Nummer sicher gehen und fragen.ReneDiebel hat geschrieben:Moin liebe Community,
Sie macht den Termin beim Standesamt ohne mich, mit folgenden Dokumenten die ich ihr vorab zusende:
- Geburtsurkunde
- Erweiterte Meldebescheinigung (Ledigkeitsnachweis)
- Passkopien
(fehlt noch was?)
- Zejtnot
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
Ebenso würde ich fragen, ob sie Apostillen fordern. Bei mir war das nicht nötig.
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ReneDiebel
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Re: Frage zur Hochzeit in Russland & Nachzug der Frau
also es gestaltet sich doch schwieriger als erwartet, die nötigen Infos von offizieller Seite zu bekommen.
Sie rief jetzt ein dutzend mal beim Standesamt in Piter an, jedesmal abgewürgt mit dem Hinweis bitte eine email zu schreiben, die wohl eh nie beantwortet werden wird ....sie schrieb die mail, jetzt heisst es abwarten.
derweil hab versuche ich seit fast 2 Stunden bei Russischen Konsulaten in ganz Deutschland anzurufen, um mir auch noch weitere Infos zu besorgen (gerade in bezug auf Beglaubigungen), und natürlich geht niemand ans Telefon
also falls jemand noch weitere Anlaufstellen weiss wo man sich Erkundigen kann, wäre ich sehr Dankbar.
Edit:
Junge Junge ich bin so ein Idiot..dabei steht alles auf der Internetseite des russischen Konsulats: (Auszug)
Sie rief jetzt ein dutzend mal beim Standesamt in Piter an, jedesmal abgewürgt mit dem Hinweis bitte eine email zu schreiben, die wohl eh nie beantwortet werden wird ....sie schrieb die mail, jetzt heisst es abwarten.
derweil hab versuche ich seit fast 2 Stunden bei Russischen Konsulaten in ganz Deutschland anzurufen, um mir auch noch weitere Infos zu besorgen (gerade in bezug auf Beglaubigungen), und natürlich geht niemand ans Telefon
also falls jemand noch weitere Anlaufstellen weiss wo man sich Erkundigen kann, wäre ich sehr Dankbar.
Edit:
Junge Junge ich bin so ein Idiot..dabei steht alles auf der Internetseite des russischen Konsulats: (Auszug)
Falls Sie beabsichtigen, die Eheschließung in der Russischen Föderation vorzunehmen, dann sollen Sie folgende Unterlagen einer Konsularvertretung der Russischen Föderation vorlegen:
Reisepass (Original und Kopie mit Übersetzungen).
Geburtsurkunde.
Ein von dem zuständigen Standesbeamten ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis.
Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand.
Unterlagen, die die Auflösung der früheren Ehen bestätigen (Scheidungsgerichtsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners).
Alle o.g. Originale der deutschen Unterlagen (nicht aber russische Übersetzungen) sollen bei zuständigen Behörden der Bundesrepublik mit APOSTILLE gemäß Haager Übereinkommen vom 5 Oktober 1961 versehen werden.
Es ist unbedingt erforderlich, Übersetzungen von allen Unterlagen in russische Sprache beizulegen. Schriftstücke ohne Übersetzungen können von uns nicht bearbeitet werden.
Die Konsulargebühr für eine Beglaubigung beträgt 15 EURO pro Seite der Übersetzung.
Alle obengennante Unterlagen können Sie persönlich im Generalkonsulat bestätigen lassen oder per Post (per Einschreiben) zu uns senden.
Abteilung Notariat
Generalkonsulat der Russischen Föderation
Zuletzt geändert von ReneDiebel am 19 Sep 2017, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

