Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
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surfdonegal
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Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Hallo,
folgende Ausgangslage, meine Frau ist russische Staatsbürgerin mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, ich bin Deutscher, wir sind seit 3 Jahren verheiratet und leben in Deutschland als Lebensmittelpunkt . Meine Frau würde gern den deutschen Paß beantragen, was nach Aussage unseres zuständigen Ausländeramtes auch möglich ist , nur mit der Maßgabe den russischen Paß bzw. Staatsangehörigkeit aufzugeben .
Genau das wollen wir nicht !
Nebenbemerkung ist, daß die Großeltern als Spätaussiedler 1993 nach Deutschland gekommen sind und nach wie vor in Deutschland leben .
Kann mir jemand einen spezialisierten Rechtsanwalt für solche Fragestellungen nennen, ich meine jemanden der wirklich weiß wovon er redet, denn wenn man vorsichtig bei verschiedenen Behörden nachfragt, dann bekommt man in der Regel von 2 Beamten 3 verschiedene Antworten, aber leider nie etwas hilfreiches .
Viele Grüße
Achim
folgende Ausgangslage, meine Frau ist russische Staatsbürgerin mit entsprechender Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, ich bin Deutscher, wir sind seit 3 Jahren verheiratet und leben in Deutschland als Lebensmittelpunkt . Meine Frau würde gern den deutschen Paß beantragen, was nach Aussage unseres zuständigen Ausländeramtes auch möglich ist , nur mit der Maßgabe den russischen Paß bzw. Staatsangehörigkeit aufzugeben .
Genau das wollen wir nicht !
Nebenbemerkung ist, daß die Großeltern als Spätaussiedler 1993 nach Deutschland gekommen sind und nach wie vor in Deutschland leben .
Kann mir jemand einen spezialisierten Rechtsanwalt für solche Fragestellungen nennen, ich meine jemanden der wirklich weiß wovon er redet, denn wenn man vorsichtig bei verschiedenen Behörden nachfragt, dann bekommt man in der Regel von 2 Beamten 3 verschiedene Antworten, aber leider nie etwas hilfreiches .
Viele Grüße
Achim
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Das ist schon richtig so nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG. ABERsurfdonegal hat geschrieben:Meine Frau würde gern den deutschen Paß beantragen, was nach Aussage unseres zuständigen Ausländeramtes auch möglich ist , nur mit der Maßgabe den russischen Paß bzw. Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Das ist ein möglicher Ansatzpunkt. Ich habe letztens in einem russischen Forum gelesen, dass jemand mit der Begründung, ihm gingen dann russische Rentenansprüche verloren, die russische Staatsangehörigkeit behalten konnte. Der angesammelte Rentenanspruch war allerdings schon etwas größer und die Entscheidung liegt im Ermessen der Staatsangehörigkeitsbehörde.(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
...
5. dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen
Selbst das StAG lesen kann auch nicht schaden, so lang ist es nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/rust ... 30913.htmlKann mir jemand einen spezialisierten Rechtsanwalt für solche Fragestellungen nennen, ich meine jemanden der wirklich weiß wovon er redet, denn wenn man vorsichtig bei verschiedenen Behörden nachfragt, dann bekommt man in der Regel von 2 Beamten 3 verschiedene Antworten, aber leider nie etwas hilfreiches .
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Hinsichtlich Spätaussiedlerei könnte Paragraph 40a interessant sein.
- Zejtnot
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Also einfach wird das nicht.
Wir hatten im Forum vereinzelt Personen, die groß Reden geschwungen haben, sie werden das mit Rechtsanwalt durchbringen. Wirklich erfolgreiche Fälle hatten wir nicht.
Im Gegenteil, ich erinnere mich dunkel an ein Beispiel aus der Presse, wo selbst der Entzug von Wohneigentum in Russland drohte (es war wohl kein echtes Eigentum, sondern nur eine "Propiska" in einem Gebäude des Verteidungsministeriums) - dies war aber nach Ansicht des Gerichts kein Grund, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben. Denn man muss ja nicht nur Nachteile in Russland nachweisen, sondern es steht ja ebenso die Frage: Warum muss es denn zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft sein?!
Wir hatten im Forum vereinzelt Personen, die groß Reden geschwungen haben, sie werden das mit Rechtsanwalt durchbringen. Wirklich erfolgreiche Fälle hatten wir nicht.
Im Gegenteil, ich erinnere mich dunkel an ein Beispiel aus der Presse, wo selbst der Entzug von Wohneigentum in Russland drohte (es war wohl kein echtes Eigentum, sondern nur eine "Propiska" in einem Gebäude des Verteidungsministeriums) - dies war aber nach Ansicht des Gerichts kein Grund, die doppelte Staatsbürgerschaft zu erlauben. Denn man muss ja nicht nur Nachteile in Russland nachweisen, sondern es steht ja ebenso die Frage: Warum muss es denn zwingend die deutsche Staatsbürgerschaft sein?!
Im Grunde wundert mich diese Regelung, denn man hat ja jahrelang eingezahlt - wieso kann die Rente denn entzogen werden. Wie ist dies bei Personen, die nie die Staatsbürgerschaft hatten, aber in den Rentenfonds eingezahlt haben?m5bere2 hat geschrieben:Ich habe letztens in einem russischen Forum gelesen, dass jemand mit der Begründung, ihm gingen dann russische Rentenansprüche verloren, die russische Staatsangehörigkeit behalten konnte.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Die ersten erfolgreichen BBGs wollten auch Weile haben.Zejtnot hat geschrieben:Wir hatten im Forum vereinzelt Personen, die groß Reden geschwungen haben, sie werden das mit Rechtsanwalt durchbringen. Wirklich erfolgreiche Fälle hatten wir nicht.
Die erwerben einen Rentenanspruch nur, wenn sie einen Vid haben. Einzahlen tun alle arbeitenden Ausländer (auch mit RWP), aber nicht alle kriegen was raus (z.B. mit RWP).Wie ist dies bei Personen, die nie die Staatsbürgerschaft hatten, aber in den Rentenfonds eingezahlt haben?
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
..weil es da im Laufe der Jahre so einiges geändert worden war (zum Teil sogar was gelockert)surfdonegal hat geschrieben: bei verschiedenen Behörden nachfragt, dann bekommt man in der Regel von 2 Beamten 3 verschiedene Antworten
Neben bereits genanntem StAG wären ja noch die §§ aus/nach dem BFVG maßgeblich, die auch noch zu prüfen wären, um festzustellen, ob ein (Spät-)Aussiedlerstatus bzw. der eines Abkömmlings vorliegt (u.a. §§ 4, 7, 8, 10, 11).
Glaube aber, dass Ihre Frau durch die (frühzeitige) "Heirat eines Deutschen" und sich daraus ergebenden Einreise nach DEU sich selbst einen Bärendienst erwiesen hat.
Vermute mal, dass die Nichtinanspruchnahme ihres Rechts ein Abkömmling eines Spätaussiedlers zu sein, nun einen (späteren) Anspruch darauf unmöglich macht bzw. verwirkt sein könnte (da soll´s zwar eine Frist geben, innerhalb derer man nach der Einreise nach DEU in den Aufnahmebescheid (noch) aufgenommen werden kann – diese ist aber knapp bemessen, wenn ich mich nicht täusche, auf ein Jahr beschränkt).
Hier auf S.22 ist übrigens ein ähnlicher Fall beschrieben.
Zwischenfrage: Wie ist es eigentlich um die Situation mit Schwiegereltern bestellt? Wohnen die noch in RU bzw. haben die auch mal vor, nach DEU auszuwandern? (Evtl. hätte die Tochter dann die Möglichkeit – selbstverst. nach vorheriger Ausreise - in deren Aufnahmebescheid mit aufgenommen zu werden).
Ob Ihre Frau das auch alleine (auf eigenen Namen als Abkömmling) durchziehen könnte, bin ich überfragt..
Jedenfalls müsste sie dazu früher geboren worden sein, als die Abreise ihrer Großeltern nach DEU stattfand (also vor 1993) und die (Großeltern) entsprechend auch noch weiterhin am Leben sein.
(früher hieß es ja, dass es sowas grundsätzlich nur dann möglich wäre, wenn mind. ein Elternteil in seiner Geburtsurkunde "bei sich selbst" über den Vermerk einer deutschen Nationalität verfügen konnte. Heutzutage reicht es vollkommen aus, wenn bei dem einen Elternteil in dessen Geburtsurkunde ein solcher Vermerk mind. bei einem von "seinen" Eltern /also Großelternteil des pot. Antragstellers/ vorhanden ist).
Im Folgenden gebe ich zwei Kanzleien an (samt deren Infos: 1, 2 zu dieser Fragestellung), die sich nun wirklich ergiebig mit dem Thema beschäftigt hatten.Kann mir jemand einen spezialisierten Rechtsanwalt für solche Fragestellungen nennen
Viel Erfolg!
Gruß
Evgenij
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Anscheinend wird in Deutschland gar nicht so selten unter Beibehaltung der alten StAng eingebürgert, besonders z.B. Bürger der USA.


Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Es ist relativ schwierig die US-amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben. Deshalb dürfte das in der Regel genehmigt werden. Daher nicht verwunderlich.m5bere2 hat geschrieben:... besonders z.B. Bürger der USA.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
Dazu kommt, dass deutsch-amerikanische Doppelstaatler selten integrationsunwillige Migranten sind. Die Beschränkung der doppelten Staatsangehörigkeit hat ja vor allem das Ziel, dass sich keine Parallelgesellschaften bilden. Bei Deutschamerikanern ist dieses Risiko nicht so gigantisch.
Re: Doppelte Staatsbürgerschaft RU/DE
In erster Linie ist es teuer. Wenn man also durch Abgabe der russischen StAng bei der deutschen Einbürgerung Rentenansprüche in etwa dieser Höhe verliert, dann müsste man das doch als Argument anbringen können.inorcist hat geschrieben:Es ist relativ schwierig die US-amerikanische Staatsbürgerschaft abzugeben. Deshalb dürfte das in der Regel genehmigt werden. Daher nicht verwunderlich.
Leider habe ich keine Statistik zu Russen gefunden, die unter Beibehaltung eingebürgert wurden. Die wäre wohl aber eh durch Spätaussiedler verfälscht.
