Wohnungsnachweis für RVP
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Wir haben heute mit einer Anwältin gesprochen, die sich mit Migrationsfragen in Moskau beschäftigt. Diese meinte, dass das Gesetz nur Anwendung findet, bei den Gummiwohnungen, wo mehr als ein Ausländer fiktiv registriert wurden. Ich frage mich allerdings welches Gesetz bei nur einem fiktiv registrieren Ausländer greift
Weiterhin meinte sie, das in Moskau erst beim BID einer zur Haustür kommt, um sich davon zu überzeugen, dass man dort auch wirklich wohnt.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Die hättet ihr besser fragen sollen, auf welcher Rechtsgrundlage der 3-jährige Mietvertrag verlangt wird, um das Problem an der Wurzel zu packen, denn:Julian hat geschrieben:Wir haben heute mit einer Anwältin gesprochen, die sich mit Migrationsfragen in Moskau beschäftigt.
da hat sie sich entweder ungenau ausgedrückt, ihr habt es ungenau verstanden, oder ungenau übersetzt. Denn Anwendung findet es bei allen fiktiv registrierten Aus- und Inländern, da gibt es keine gesetzlichen Ausnahmen. Die andere Sache ist, dass das Gesetz, wie in Russland üblich, sehr selektiv durchgesetzt wird.Diese meinte, dass das Gesetz nur Anwendung findet, bei den Gummiwohnungen, wo mehr als ein Ausländer fiktiv registriert wurden.
Das schützt dich aber nicht davor, dass es in deinem Fall doch durchgesetzt werden wird, wenn ihr Vater oder du selbst jemandem unbequem werdet oder euch ein korrupter Polizist ein Schweigegeld abringen möchte.
Nun, das von mir genannte greift auch bei einem einzigen fiktiv registrierten, egal ob Aus- oder Inländer. Nur die tatsächliche Durchsetzung liegt im Ermessen der Tageslaunen der Polizei und Politik.Ich frage mich allerdings welches Gesetz bei nur einem fiktiv registrieren Ausländer greift
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Also es gibt Fälle, wo jemand in Moskau bereits bei fiktiver Registrierung von ZWEI Ausländern in den Knast kam: https://rg.ru/2014/09/17/prigovor.html Zwei Leute sind ja definitiv noch nicht das, was man unter "Gummiwohnung" verstehen würde.
Hängt alles von der guten Laune und Kulanz des Abschnittsbevollmächtigten (участковый) ab.
Hängt alles von der guten Laune und Kulanz des Abschnittsbevollmächtigten (участковый) ab.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
In russischen Migrationsforen wird diese neue Forderung von Mietverträgen vom Migrationszentrum auch als gesetzeswidrig erkannt http://forum.legallabor.ru/viewtopic.ph ... &start=240
Dort gibt es aber die Aussage, dass wenn man RWP zum russischen Ehepartner in Moskau beantragt, dann ist es genug, wenn der Ehepartner in Moskau registriert ist. Muss man wohl probieren ohne so einen Mietvertrag.
Ah, die haben sich dort auch noch eine Begründung für die Gesetzesmäßigkeit der Forderung ausgedacht: man braucht den Vertrag ja gar nicht, um den RWP zu beantragen (das wäre ja nicht gesetzeskonform), sondern nur um eine Nummer zu bekommen. Na dann ist ja alles gut.
Dort gibt es aber die Aussage, dass wenn man RWP zum russischen Ehepartner in Moskau beantragt, dann ist es genug, wenn der Ehepartner in Moskau registriert ist. Muss man wohl probieren ohne so einen Mietvertrag.
Ah, die haben sich dort auch noch eine Begründung für die Gesetzesmäßigkeit der Forderung ausgedacht: man braucht den Vertrag ja gar nicht, um den RWP zu beantragen (das wäre ja nicht gesetzeskonform), sondern nur um eine Nummer zu bekommen. Na dann ist ja alles gut.
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Hab mir das ganze mal durchgelesen. So werden wir es dann wohl probieren. Kann mich eigentlich auch meine Frau registrieren, obwohl sie nicht die Eigentümerin ist sondern der Vater?
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Das kommt darauf an, was du mit "Registrieren" meinst. So wie sich die Situation für mich bisher darstellt: im Moment ist das einzige Problem, um den Mietvertrag drumherum zu kommen. Das müsste nach den Erfahrungen in dem Migrationsforum wohl gehen.
NACH Erhalt des RWP musst du schon irgendwo registriert werden. По месту жительства braucht man dazu die Einverständnis des Eigentümers und irgendeinen Vertrag. Aber niemand zwingt dich, по месту жительства zu registrieren. Du kannst dich auch по месту пребывания registrieren lassen, wie ein Tourist. Und das müsste auch deine Frau können in der Wohnung, wo ihr tatsächlich wohnt.
Wie immer: in Moskau kann alles anders sein.
Wenn ich dieses Forum da oben lese, bin ich richtig froh, nicht in Moskau wohnen und arbeiten zu wollen... und das obwohl ich es mittlerweile dürfte.
NACH Erhalt des RWP musst du schon irgendwo registriert werden. По месту жительства braucht man dazu die Einverständnis des Eigentümers und irgendeinen Vertrag. Aber niemand zwingt dich, по месту жительства zu registrieren. Du kannst dich auch по месту пребывания registrieren lassen, wie ein Tourist. Und das müsste auch deine Frau können in der Wohnung, wo ihr tatsächlich wohnt.
Wie immer: in Moskau kann alles anders sein.
Wohnungsnachweis für RVP
Ich häng mich hier mal mit rein.
Wie ist es denn nun eigentlich genau + absolut richtig ?
Ich bin am 3.11. in RUS eingereist - schlief bis zum 5.11. in Moskau im Hotel - hab dort KEINE Registrierung bekommen - man nannte etwas von 7 Tagen ...?
Dann vom 5. - 7.11. mit dem Zug - auch keine Registrierung !!!
Dann HOTEL VORKUTA vom 7.-14.11. - habe dort Registrierung auf der "Immigration Card" bekommen.
Dann wieder eine Nacht im Zug OHNE Registrierung - MINI OTEL Kotlas gab mir den Registrierungsstempel für 15.-19.11. . . .
Wie muß es denn jetzt richtig + gesetzestreu sein - sind die russ. Gesetze so schwer und so kompliziert zu verstehen?
Gibt es überhaupt EINDEUTIGE - VERSTÄNDLICHE GESETZE - ändern die sich auch laufend, wie ich das von afrik. Diktatoren her kenne?
Danke + gutes Nächtle.
Wie ist es denn nun eigentlich genau + absolut richtig ?
Ich bin am 3.11. in RUS eingereist - schlief bis zum 5.11. in Moskau im Hotel - hab dort KEINE Registrierung bekommen - man nannte etwas von 7 Tagen ...?
Dann vom 5. - 7.11. mit dem Zug - auch keine Registrierung !!!
Dann HOTEL VORKUTA vom 7.-14.11. - habe dort Registrierung auf der "Immigration Card" bekommen.
Dann wieder eine Nacht im Zug OHNE Registrierung - MINI OTEL Kotlas gab mir den Registrierungsstempel für 15.-19.11. . . .
Wie muß es denn jetzt richtig + gesetzestreu sein - sind die russ. Gesetze so schwer und so kompliziert zu verstehen?
Gibt es überhaupt EINDEUTIGE - VERSTÄNDLICHE GESETZE - ändern die sich auch laufend, wie ich das von afrik. Diktatoren her kenne?
Danke + gutes Nächtle.
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Re: Wohnungsnachweis für RVP
Also Registrierungen als Stempel auf der Migrationskarte habe ich wiederum überhaupt noch nicht gesehen.
Züge registrieren nicht, Hotels müssen dich innerhalb eines Tages registrieren, Private innerhalb von 7 Werktagen. Wie dem auch sei, für Nichtregistrierung ist alleine die Aufnehmende Seite zur Verantwortung zu ziehen, nicht der Ausländer.
Züge registrieren nicht, Hotels müssen dich innerhalb eines Tages registrieren, Private innerhalb von 7 Werktagen. Wie dem auch sei, für Nichtregistrierung ist alleine die Aufnehmende Seite zur Verantwortung zu ziehen, nicht der Ausländer.
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m1009
Re: Wohnungsnachweis für RVP
Stempel waren bis 2005/07 Standard. Gibt es immer noch ich vielen Hotels....m5bere2 hat geschrieben:Also Registrierungen als Stempel auf der Migrationskarte habe ich wiederum überhaupt noch nicht gesehen.![]()

