jackie_rs hat geschrieben:Da wurde mir erklärt, im umgekehrten Fall muss der russische Partner sich vom EFZ vom Landesgericht befreien lassen (denn das gibts in Russland nicht), und dazu sämtliche Dokumente (mehr als ein halbes Dutzend) mit Apostille und amtlicher Übersetzung.
Also wir sind den Weg mit Landesgericht gegangen, weil wir zu der Zeit in Deutschland wohnten, und brauchten keine Apostillen und auch nicht viele Dokumente. Nur ihre Geburtsurkunde, einen Ledigkeitsbrief vom Konsulat, und ihre eidesstattliche Erklärung, dass sie nie verheiratet war und nicht ist. Das schlimmste war also die Gerichtsgebühr, aber die hat uns jetzt auch nicht umgebracht. Nach Russland fliegen wäre allemal teurer gewesen.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob es besonders gut ist, in Russland zu heiraten, wenn man dann in Deutschland leben will. Ob man sich damit nicht nur Probleme macht. Denn bei der Familienzusammenführung werden am Ende sowieso die Dokumente fällig, die man sonst für die Hochzeit bräuchte.
Wir haben einfach in Deutschland geheiratet und durften dann sofort weiter dort gemeinsam wohnen. Naja ... und dann haben wir plötzlich 8-monatiges Kind und Sachen gepackt und sind nach Sibirien gezogen.
