Mit Schengen-Visum für Italien Einreise nach Deutschland?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
borris98

Mit Schengen-Visum für Italien Einreise nach Deutschland?

Beitrag von borris98 »

Hallo!
Weiß jemand, ob man als Russe dann erst nach Italien muß, um dann nach Deutschland zu reisen? Freundin hat Bus-Ticket gebucht Moskau-München. Geht das?
MfG
Borris
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7punkt
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Re: Mit Schengen-Visum für Italien Einreise nach Deutschland

Beitrag von 7punkt »

borris98 hat geschrieben:Weiß jemand, ob man als Russe dann erst nach Italien muß, um dann nach Deutschland zu reisen? Freundin hat Bus-Ticket gebucht Moskau-München.
Ganz bestimmt, wenn sie ein italienisches Schengen-Visum hat. Die Regel lautet eigentlich (geht um Schengener-Staate): die erste Grenze soll die des Staates sein, dessen Konsulat das Visum gegeben hat. D.h.: hat man ein italienisches Schengen-Visum, soll dann ueber Italien einreisen, egal welchen Zielstaat man hat.

LG,
7punkt
Bephep

Beitrag von Bephep »

7punkt
Nein,das glaube ich nicht.
Ich weiss das eine Gruppe aus RU mit dem Bus nach Italien gefahren ist ( Einladung aus Italien)und sie sind ueber Deutschland gefahren.
Vor einer Woche war ein anderer Bus hier der ist in Frankreich gewesen und hier vorbei gekommen.
Mit dem Bus kann man aus Russland Frankreich,Holland, Belgien,Spanien nicht direkt erreichen also kann man auch in ein anderes Schengener Land ,Deutschland, einreisen.
Uwe
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Beitrag von Uwe »

Mit einem Schengenvisum kann man über jeden Schengenstaat einreisen um in das ausstellende Land zu kommen.

Allerdings ist ein ein Visaverstoß, wenn man z.B. ein Visum für Italien hat und damit in Deutschland bleibt.

Aber wer merkt das schon. Aber immer schön sagen man sei geflogen. Da wird nicht kontrolliert.

Gruß

Uwe
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Beitrag von Uwe »

Tschuldigung Borris,

ich habe das noch einmal nachgelesen um sicher zu sein.

Hier ein Ausschnitt aus den vorläufigen Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz des BMI zum § 2 Aufenthaltsgesetz:

2.5.2 Das Schengen-Visum wird für den zweckgebundenen Kurzaufenthalt bis zu drei Monaten ausgestellt (z.B. für Touristenreisen, Besuchsaufenthalte, Geschäftsreisen) und berechtigt nach Maßgabe der Artikel 10, 11 und 19 SDÜ zum freien Reiseverkehr im Hoheitsgebiet
der Schengen-Staaten. Für die Erteilung von Schengen-Visa mit dem Hauptreiseziel Deutschland sind grundsätzlich die deutschen Auslandsvertretungen zuständig (vgl. Artikel 12 Abs. 2 SDÜ); solche Visa können jedoch auch von den Auslandsvertretungen der anderen Schengen-Staaten mit Wirkung für Deutschland ausgestellt werden.

Also kein Problem.

Gruß aus Nowosibirsk

Uwe
borris98

Danke Euch allen!

Beitrag von borris98 »

Danke für die freundliche Hilfe!
Borris
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7punkt
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Beitrag von 7punkt »

Bephep hat geschrieben:7punkt
Nein,das glaube ich nicht.
Glaubst Du nicht oder weisst Du ganz bestimmt, weil Du es selbst mal erlebt hast? :reiter:
Wenn man nach DE (mit dem deutschen Schengen-Visum) ueber ein anderes Land einreist, fragt man dann beim naechsten Mal in der Visastelle der deutschen Botschaft, warum man net direkt nach DE eingereist war. Und es kann Probleme geben, denn es ist ja auch schon gut bekannt, dass alles von dem Beamten abhaengt, der die Unterlagen nimmt. Ja, man kann versuchen ueber ein anderes Land das Visum zu "oefnen", also einzureisen, muss man aber bereit sein, dass es spaeter auch Schwierigkeiten beim Antragen des DE-Visums geben koennen. Kenne ich aus meiner eigenen Erfahrung.
Vielleicht muss ich doch praezisieren, dass das o.g. die Faelle betrifft, wenn man mit dem FLIEGER reist. Bin nie mit dem Bus nach DE gefahren :roll:

Gruss,
7punkt
Michael

Beitrag von Michael »

Also die Sache ist ganz einfach,

mit einem Schengenvisa MUSST Du als erstes in den Staat einreisen, der das Visa ausgestellt hat. Danach kannst Du dich mitt dem Schengenvisa innerhalb der Vertragsstaaten frei bewegen.

In dem Fall, wo Du ein italienisches Schengenvisa hast, muss der Erste Bestimmungsort in Italien liegen. Bei der Busreise nach München muss die Weiterreise nach Italien nachgewiesen werden, anssonsten haben die deutschen Grenzbeamten das Recht, die Einreise zu verweigern.

Schönen Gruß
Michael
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7punkt
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Beitrag von 7punkt »

Dance fuer dje Zusammenfassung Mjchael :lol:

LG
7punct
borris98

Ich würde so gerne Euch allen glauben...

Beitrag von borris98 »

...aber die Meinungen scheinen ja doch auseinanderzugehen. Nicht einmal die Staatspolizei (so heißt der Bundesgrenzschutz jetzt) ist sich sicher und einig:
Dienststelle Frankfurt/Oder sagt: Einreise mit Schengen-V. kein Problem.
" München sagt: Es hilft, wenn die Weiterreise nach Italien belegt wird.
Die definitive Auskunft von beiden Stellen war: "Hängt immer von dem Kollegen ab!
:pirat:
Ja, kann das denn jeder Grenzfuzzy nach eigenem Gutdünken entscheiden? Gibt's denn keine Vorschriften, an die man sich halten kann?
Trotzdem, Danke!
Borris
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