Hochzeit und Visum

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
shakermaker13
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Hochzeit und Visum

Beitrag von shakermaker13 »

Hallo
ich werde im September meine russische Freundin in Deutschland heiraten und danach wollen wir in Deutschland leben.

Drei Fragen, vieleicht hat jemand Erfahrungswerte und weiß Bescheid:

-sie hat zur Zeit ein Einjähriges Schengenvisum. Sie schafft hoffentlich im Sommer das Goethe Sprachzertifikat und dann wollen wir zur Hochzeit rechtzeitig ein Visum Zur Familienzusammenführung beantragen damit sie auch direkt hierbleiben kann. Falls sie das Zertifkat nicht besteht, kann sie trotzdem mit dem Schengenvisum auf dem Standesamt heiraten?? (natürlich mit Ausreise danach)

- Wir werden in etwas größerem Rahmen (ca 50 Personen) feiern und natürlich soll auch Ihre Familie und ein paar enge Freunde aus Vladiwostok kommen:
alle haben einen festen Job bzw Wohneigentum in Russland (außer ihr Vater, der ist schon pensioniert). Reicht dann ein Einladungsschreiben von mir? Ich kann ja nicht für 15 Leute eine Verpflichtungserklärung abgeben.

- sie wird meinen Namen annehmen. Wenn ich es recht verstanden habe gehen wir nach der Heirat zum Ausländeramt (natürlich für den Fall, dass das mit dem Sprachzertifikat und dem "Heiratsvisum" geklappt hatte) und dort bekommt sie eine Aufenhaltserlaubnis in ihren Pass eingeklebt. Auf welchen Namen ist die dann? - auf ihren Mädchennamen oder auf meinen ? Und Wie lange dauert dieser Prozess? Wir wollen circa 6 Wochen später in die Flitterwochen außerhalb der EU und wollen nicht dass es Probleme bei der Ein/Ausreise gibt !!!
Ist das ohne Probleme möglch ??

Danke sehr für Eure Hilfe!!!!
Grüße
Tobias
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Norbert
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von Norbert »

shakermaker13 hat geschrieben:-sie hat zur Zeit ein Einjähriges Schengenvisum. Sie schafft hoffentlich im Sommer das Goethe Sprachzertifikat und dann wollen wir zur Hochzeit rechtzeitig ein Visum Zur Familienzusammenführung beantragen damit sie auch direkt hierbleiben kann. Falls sie das Zertifkat nicht besteht, kann sie trotzdem mit dem Schengenvisum auf dem Standesamt heiraten?? (natürlich mit Ausreise danach)
Soweit mir bekannt: Ja, darf man, wenn man das Visum nicht bewusst irreführend beantragt habt. Wenn man also nicht ein Businessvisum beantragt hat, obwohl man genau wusste, dass man damit heiraten möchte. Aber prüfen kann das sowieso keiner, das ist allen bewusst.

Wenn danach sowieso eine Ausreise geplant und nachweisbar ist, sollte es keine Probleme geben. Es gibt kein Gesetz, was spontane Hochzeiten verbietet.
- Wir werden in etwas größerem Rahmen (ca 50 Personen) feiern und natürlich soll auch Ihre Familie und ein paar enge Freunde aus Vladiwostok kommen:
alle haben einen festen Job bzw Wohneigentum in Russland (außer ihr Vater, der ist schon pensioniert). Reicht dann ein Einladungsschreiben von mir? Ich kann ja nicht für 15 Leute eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Ein Schengenvisum kann auch mit Eigenfinanzierung beantragt werden. Dafür sind 50 Euro pro Aufenthaltstag sowie Unterkünfte nachzuweisen. Du kannst also formlos einladen mit Information, dass die Leute bei Dir oder in Hotel XY (möglichst Buchungsbestätigung beilegen) unterkommen werden. Die Gäste müssen dann aber mit aktuellen und glaubwürdigen Kontoauszügen nachweisen, dass sie sich die Reise leisten können und danach auch zurückkehren werden (Wohneigentum, Auto, Haustiere, fester Job).

Zur Namensfrage bin ich nicht kompetent.
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olexpert
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von olexpert »

shakermaker13 hat geschrieben:
- sie wird meinen Namen annehmen. Wenn ich es recht verstanden habe gehen wir nach der Heirat zum Ausländeramt (natürlich für den Fall, dass das mit dem Sprachzertifikat und dem "Heiratsvisum" geklappt hatte) und dort bekommt sie eine Aufenhaltserlaubnis in ihren Pass eingeklebt. Auf welchen Namen ist die dann? - auf ihren Mädchennamen oder auf meinen ?
Das ist alles nicht so einfach. Wenn Deine Frau deinen Namen annehmen will, kann das im Pass nur durch den ausstellenden Staat also Russland geschehen. Dass heisst aber auch, dass keine elektronische Aufenthaltsbescheinigung (Plastekarte) ( in den Pass wird meines Erachtens nach nichts mehr geklebt) erstellt wird, solange kein neuer Pass und als Voraussetzung dafür kein neuer Nationaler Pass Deiner Frau mit dem neuen Namen zur Verfügung stellt. Dass muss über das russische Konsulat, am besten vorher, geklärt werden.
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von m5bere2 »

olexpert hat geschrieben:Dass heisst aber auch, dass keine elektronische Aufenthaltsbescheinigung (Plastekarte) ( in den Pass wird meines Erachtens nach nichts mehr geklebt) erstellt wird, solange kein neuer Pass und als Voraussetzung dafür kein neuer Nationaler Pass Deiner Frau mit dem neuen Namen zur Verfügung stellt.
Naja ... wir haben einfach den Aufenthaltstitel halt noch auf den alten Namen gekriegt. Dann in Russland den Nationalpass aktualisiert, wieder nach Deutschland eingereist (mit Reisepass und Aufenthaltstitel, die noch auf alten Namen lauteten), und dann in Deutschland neuen Reisepass und Aufenthaltstitel gemacht.
Anelya
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von Anelya »

m5bere2 hat geschrieben:
olexpert hat geschrieben:Dass heisst aber auch, dass keine elektronische Aufenthaltsbescheinigung (Plastekarte) ( in den Pass wird meines Erachtens nach nichts mehr geklebt) erstellt wird, solange kein neuer Pass und als Voraussetzung dafür kein neuer Nationaler Pass Deiner Frau mit dem neuen Namen zur Verfügung stellt.
Naja ... wir haben einfach den Aufenthaltstitel halt noch auf den alten Namen gekriegt. Dann in Russland den Nationalpass aktualisiert, wieder nach Deutschland eingereist (mit Reisepass und Aufenthaltstitel, die noch auf alten Namen lauteten), und dann in Deutschland neuen Reisepass und Aufenthaltstitel gemacht.
So würde ich es auch machen. Die Auslandsreise/Flitterwochen würde ich auf den Mädchennamen buchen, dann habt ihr keinen Stress mit der Neubeantragung der Pässe.
shakermaker13
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von shakermaker13 »

Danke für die Hilfe und Tips!! Wir werden es so probieren. Drückt die Daumen dass alles gut geht ;-)
Tobias, mit Masha
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von Hoppala11 »

Ich möchte mich hier einmal dranhängen, weil es zum Thema passt.

Meine Frau hat meinen Namen angenommen und jetzt schon einen neuen Inlandspass mit meinem Nachnamen und den alten Reisepass mit ihrem Namen. Weiß jemand, ob bei der Antragsstellung zum Visum für die Familienzusammenführung der Pass und die Hochzeitsurkunden (Original) die 3 Monate behalten wird? Wie sollte man im Antragsformular die Daten ausfüllen? So wie diese im Inlandspass stehen?
m5bere2
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von m5bere2 »

Hm, also wenn sie erst noch ein neues Visum zur Einreise nach Deutschland braucht, nehme ich an, man sollte wohl erst einen Reisepass auf den neuen Namen machen.
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inorcist
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von inorcist »

m5bere2 hat geschrieben:Hm, also wenn sie erst noch ein neues Visum zur Einreise nach Deutschland braucht, nehme ich an, man sollte wohl erst einen Reisepass auf den neuen Namen machen.
So war es bei uns. Nachdem der Inlandspass meiner Frau schon auf meinen Nachamen ausgestellt war, konnten wir kein Visum mehr im alten Reisepass beantragen. So zumindest die Aussage des deutschen Konsulats in Moskau. Ich hatte das damals hier auch gepostet. Kannst ja mal suchen.
Hoppala11
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Re: Hochzeit und Visum

Beitrag von Hoppala11 »

Hmm.. Interessant. Einmal habe ich von der Botschaft eine Nachricht erhalten, dass es durchaus möglich ist. Der neue Pass MUSS dann aber bei der Visaausstellung auch vorliegen.
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