Ja, ein ganz großes Problem. Theoretisch müsste man ausreisen, weil man ja für den Zeitraum kein Aufenthaltsdokument (und Arbeitsgenehmigung!) hat. Und wie kommt man dann überhaupt wieder rein? Visum?jackie_rs hat geschrieben:Und was passiert dann? Man läuft 'ne Weile ohne Aufenthaltstitel rum oder wie?
Allerdings rückdatieren die Behörden das Ausstellungsdatum des verlängerten Vids, sodass das Ausstellugnsdatum innerhalb der gesetzlich vereinbarten 2 Monate ab Antragsstellung liegen wird. In der eigenen Migrationsgeschichte wird es folglich auch keine Lücken von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben. Ein Problem kriegt man nur, wenn man ohne diese Dinger auf der Straße erwischt wird, oder wenn man seinen jährlichen Bericht abgeben muss, während man gerade kein Dokument auf der Hand hat. Mehreren Berichten zu Folge kann sich die Verlängerung in Moskau derzeit mehr als 4 Monate hinziehen und Leute bekommen tatsächlich Probleme, weil sie dachten "ich verlängere jetzt erst und in zwei Monaten mache ich meinen Bericht wie immer".
Also DAS scheint hier tatsächlich Allgemeinwissen zu sein. :-)wann genau die Leibeigenschaft abgeschafft wurde (und von wem)
Naja, diese Fragen lassen sich in der Regel doch mittels Ausschlussverfahren recht leicht beantworten. 1380 war z.B. sicher nicht die Schlacht bei Borodino (gegen Napoleon). Das war wahrscheinlich eher Alexander Newski gegen die Skandinavier (sage ich jetzt mal, ohne nachzuschlagen).oder welche Schlacht im Jahre 1380 ausgefochten wurde? Ganz zu schweigen von diesen ganzen Feldherren...
