Ich habe auch wie in der Vergangenheit den Antrag zur Staatsbürgerschaft ausgefüllt und ausgedruckt ( auf Ст. 14, ч. 6, п. «а») . Nun nach 8 Wochen Wartezeit war ich alleine im Generalkonsulat und wollte das Dokument abgeben.
Die haben mir die Unterlage nicht angenommen mit der Begründung im unteren Feld (подпись другого усыновителя, дата)7 fehlt die Unterschrift von meiner Ehefrau. Unter Punkt 7 steht aber 7 "Подписывается в случае, предусмотренном частью третьей статьи 26 Федерального закона "О гражданстве
Российской Федерации". Если один из заявителей не может присутствовать при подаче заявления, подлинность его
подписи свидетельствуется в соответствии с законодательством Российской Федерации о нотариате"
Nach meiner Meinung braucht meine Frau doch nicht noch extra dieses Feld zu unterschreiben. Sie hat doch mit der not. beglaubigten Erklärung ihrer Einverständniserklärung schon ein ausreichendes Dokument erstellt. Dort steht in ihrer Sayevleniye die genaue Angabe die der Notar im Generalkonsulat auch 8 Wochen vorher abgenommen hat.
Insoforn haben wir das in Bern und auch in Genf die so gehabt. Die haben das niemals von uns verlangt. Wie ist eure Meinung? wie versteht ihr den Punkt 7 ?

