Meine Familie zieht im Sommer nach Deutschland um. Das nationale Visum wurde in Rekordzeit von nur zwei Wochen bestätigt, jedoch müssen wir noch eine Krankenversicherung beziehungsweise die Bestätigung der künftigen KV vorzeigen. Wie haben andere Umsiedler dies gelöst?
Mein Arbeitgeber hat aktuell noch keine deutsche Niederlassung, vermutlich muss ich diese zunächst gründen, um mich dann anzumelden und dann eine gesetzliche KV für die ganze Familie zu bekommen. Oder hat es irgendwer geschafft, in so einer Konstellation freiwillig von einer gesetzlichen KV aufgenommen zu werden?
KV für Familienzusammenführung
Re: KV für Familienzusammenführung
- Du selber wirst ja bei der KK aufgenommen, in der Du auch früher mal (vor deiner Ausreise aus D) versichert warst, auch OHNE die lfd. Anwartschaftszahlungen (ist alles ges. so geregelt).
- Sofern dein Jahresgehalt (brutto) bestimmte Grenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt, kannst dich ja von der Pflicht befreien lassen u. in die private od. freiwillige wechseln.
- Für die Fam.angehörigen (zur Einreise nach D) reicht wohl eine normale russ. KV – etwa für halbes Jahr – aus (wie z.B. bei Studenten aus RUS der Fall ist), die dann vor Ort in eine deutsche "umgeschrieben" werden würde..
- Der nicht-berufstätige Ehepartner kann/kommt dann automatisch in die Fam.KV (samt Kindern)
/bei der privaten KV des berufstätigen Partners fam.versichert zu sein, besteht es, soweit ich weiß, keine Möglichkeit/
- Soweit der Status bzgl. KV für den nicht-berufstätigen Partner noch nicht geklärt werden kann, wird man euch i. d. Regel die freiwillige KV anbieten (an sich keine schlechte Option, hier für deine Frau – die Kinder sind dann bei der Mutter (evtl. gar kostenfrei) familienversichert.
Kann aber in dem Fall durchaus so sein, dass diese an bestimmte Bedingungen geknüpft werden könnte:
so an den Status eines Freiberuflers/Selbsständigen, Spätaussiedlers (od. Abkömmlinge) etc..
Normal sollte bei einer Person mit Gegebenheit(en) wie "ohne eig. Einkommen" (od. halt max. bis zur Höhe einer geringfügigen Beschäftigung), "keine Möglichkeit der Familienversicherung" u.a. völlig ausreichend sein, um in der freiwilligen (ges.) KV versichert zu werden.
- Wenn nix mehr hilft – wird man euch (letztendlich) dann sowieso zu privaten schicken.
Da gibt`s nämlich sog. Basistarife (evtl. auch mit Zuschüssen, sofern der Mann in derselben versichert ist).
Mein Arbeitgeber hat aktuell noch keine deutsche Niederlassung, vermutlich muss ich diese zunächst gründen, um mich dann anzumelden
Im Prinzip hättest Du von Anfang an (nach der Rückkehr nach D als Deutscher) den Anspruch auf die freiwillige KV!
Die Rechtsgrundlage (die relevant wäre) ist hier: §§9, 188 SGB V
Wobei diese o.g. Frist mit "zwei Monaten" durchaus auch als "vorherigen Urlaub" auslegen könnte (damit mehr Zeit zur Verfügung stünde).5. Arbeitnehmer, deren Mitgliedschaft durch Beschäftigung im Ausland oder bei einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation endete, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nach Rückkehr in das Inland oder nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation wieder eine Beschäftigung aufnehmen,
Genau, man ist selbst in der Übergangsphase freiwillig versichert u die Angehörigen fam.versichert.und dann eine gesetzliche KV für die ganze Familie zu bekommen.
ALTERNATIV:
Man geht (vorerst) alleine nach D, regelt alles mit der Beschäftigung (so dass auch der reg. Fall mit Beitritt in die ges. Pflicht(KV) eintritt/erfüllt ist) u. lässt die Familie erst dann nachziehen.
Re: KV für Familienzusammenführung
Wann wird es deine Firma denn geben?
Wann hast wirst du einen Vertrag in der Hand haben? Ab wann ist der dann gültig?
Ich bin damals mit dem Arbeitsvertrag zur Krankenkasse und habe mir bescheinigen lassen, dass meine Frau ab Tag X mitversichert ist, wenn ich meine Stelle angetreten habe und selbst Mitglied der Krankenkasse bin.
Wobei es natürlich hilfreich war, dass es sich dabei um die BKK meines Arbeitgebers handelte ;-)
Wann hast wirst du einen Vertrag in der Hand haben? Ab wann ist der dann gültig?
Ich bin damals mit dem Arbeitsvertrag zur Krankenkasse und habe mir bescheinigen lassen, dass meine Frau ab Tag X mitversichert ist, wenn ich meine Stelle angetreten habe und selbst Mitglied der Krankenkasse bin.
Wobei es natürlich hilfreich war, dass es sich dabei um die BKK meines Arbeitgebers handelte ;-)
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: KV für Familienzusammenführung
Ich bin freiwillig In der ges. Krankenkasse und die Stellen dir eine Bescheinigung aus, dass die Familie mitversichert ist.
Musst halt wissen ab wann du die Fa. eröffnest
Musst halt wissen ab wann du die Fa. eröffnest


