Um das richtig zu verstehen
- Ticket gebucht auf Geburtsnamen
- Heirat mit Namensänderung im April 2018
- noch kein russisches Visum
- Reisezeitraum im Oktober 2018
Der offizielle Weg
- Nach der Hochzeit: sofort neuen Reisepass beantragen
- bereits jetzt: Fluggesellschaft kontaktieren, vorwarnen, dass die Daten des Fluggastes ändern werden ; Du solltest keinesfalls von Umbuchung oder Rückgabe oder Erstattung (refund) sprechen, denn der Fluggast ist derselbe, nur sein Name anders.
- nach der Hochzeit möglicherweise sinnvoll: mehrsprachige Heiratsurkunde anfordern und mit Apostille versehen lassen, alten Pass ungültig stempeln lassen und behalten
- nach der Hochzeit: Unter Vorlage der Heiratsurkunde Name correction / Namenskorrektur (nicht name change oder eben refund, rebooking, reissue) bei der Airline anfragen
- Visum im August beantragen, mit aktuellem Pass auf aktuellen Namen
- je nach Reaktion der Airline kann es sinnvoll sein, zum gültigen Pass zum Nachweis der heiratsbedingten Namensänderung den alten Pass und eine mehrsprachige Heiratsurkunde mitzuführen
- die Airline kann eine Gebühr erheben
- lasst euch nicht von der erstbesten Reaktion der meist inkompetenten oder in ihren Möglichkeiten von außen bzw. Selbstmotivation eingeschränkten Mitarbeiter abwimmeln (Abwimmeln ist deren oberste Priorität), denn deren nächstliegender Vorschlag dürfte sein: Ticket kostenpflichtig stornieren und dann ein neues zu aktuellen Bedingungen kaufen; was nicht in eurem Sinne ist.
- Argumentationshilfe: Der Fluggast ist derselbe, lediglich sein Name ist ein anderer
Nächste offizielle Alternative bei Heirat in DE zwischen Deutschen
- Heirat ohne gemeinsamen Ehenamen, jeder behält seinen
- Festlegung eines gemeinsamen Ehenamens nach der Reise, somit neue PA und Pässe
- einfach und machbar, sofern keine Kinder vorhanden oder unterwegs sind
- Beratung beim Standesamt sei empfohlen
bella_b33 Vorschlag hat auch was, jedoch, der Schilderung der TE zufolge, würde sie sechs Monate mit nicht mehr aktuellem Namen und nicht mehr aktuellen Papieren durch Deutschland laufen. Ob sie z. B. den PA neuausstellen lassen kann, den Pass aber nicht und auch nicht abgeben muss, ist fraglich.
Der Reisepass braucht noch drei Monate Restgültigkeit nach Reiseende