Meine Frau war heute in Moskau und hat das Familienzusammenführungsvisa beantragt.
Neben vielen normalen Fragen waren auch mehrere persönliche Fragen dabei, soweit so gut. Kann man schon mal machen, ob das Scheinehen verhindert wage ich mal zu bezweifeln.
Danach hat die Dame meine Frau noch mal angerufen und gebeten ihr unseren Whatsappverlauf der letzten 3 Monate zuzusenden.
Das, so finde ich, geht nun aber doch ein wenig weit, meine Frau ist ganz aufgelöst und sagt es fühlt sich so an als jemand mit seinen dreckigen Fingern in Ihrer Seele schnüffelt.
Ich habe natürlich direkt beim Auswärtigen Amt nachgefragt, die meinten wenn es mir nicht passen würde kann ich ja klagen.
Selbstverständlich mit dem Hinweis das in der Zeit der Antrag nicht angefasst wird.
Wie seht ihr denn das, ist sowas wirklich rechtlich zulässig ?
In der jetzigen Situation werde ich mich dagegen natürlich nicht zur Wehr setzen, aber in mir brodelt es und ich überlege wirklich anschließend dagegen zu klagen.



