Moin,
Im Dezember 2018 soll eine Aenderung des Absatz 20 (Anforderungen Fuehren von Kfz fuer IP und Juristische Personen) erfolgen.
Angeblich soll das Fuehren von Firmen-Kfz nur mit einer, neu zu schaffenden. Berufskraftfahrer-Fahrerlaubnis erfolgen. Ausserdem sollen Fahrtenschreiber, unabhaengig von zGG, generell Vorschrift werden.
Frage... gilt das nur fuer Personenbefoerderung und Gueterkraftverkehr? Oder generell?
Федеральный закон N 196-ФЗ
- Zejtnot
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Re: Федеральный закон N 196-ФЗ
Solche Deutungen gab es ja schon nach der letzten Gesetzesänderung, die nur für Busse o.ä. gemeint war, aber letztlich auf alle Dienstwagen gedeutet werden konnte. Nun wollen sie vermutlich die Lkws dazunehmen und wieder hängen die Dienstwagen in der Luft. Zwei Monate wird es alles unklar sein und dann wird es konkretisiert - so meine Prognose.
Ansonsten zieht man ja auch steuerrechtlich die Daumenschrauben an. Irgendwann wird man auch Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern müssen, da bin ich mir sicher.
Ansonsten zieht man ja auch steuerrechtlich die Daumenschrauben an. Irgendwann wird man auch Dienstwagen als geldwerten Vorteil versteuern müssen, da bin ich mir sicher.