und danke erstmal für die Antworten. Da war wieder viel dabei, was ich so noch nicht wusste!
Das lag wohl eher an meiner verschwurbelten Fragestellungm1009 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 00:17 2. Frage hab ich nicht verstanden. Kann an meinem IQ liegen.
...aber deineAussage ist meinem IQ wohl zu hoch *kopfkratz* Zumindest komme ich nicht ganz dahinter, was du damit sagen möchtest ;-)m1009 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 00:17
Hut Szenen hab ich leider nicht. Auch keine von Bars aus Afrika.
Sie besitzt kein Visum - Aufgrund zwischentaatlicher Abmachungen kann Sie als KAZ-Staatsbürgerin in Russland visumlos einreisen. Sie erhält bei der Einreise lediglich eine Mirgrationskarte (ich weiß nicht, ob ich das richtig bezeichne), wie es auch z.Bsp. jeder Ausländer mit Visum erhält. Mit dieser Migrationskarte musste sie sich ihre Registrierung als Studentin alle 3Monate verlängern lassen. Jetzt arbeitet Sie und benötigt noch immer kein Visum, sondern besitzt nach wie vor nur eine Migrationskarte - nun mit Status "Arbeit". Momentan ist sie sich nicht sicher, ob sie nach wie vor ihr Reg. alle drei Monate verlängern lassen muss, oder ob sich als ausländischer Arbeiter ohne Visum da etwas geändert hat.m5bere2 hat geschrieben: 19 Jul 2018, 04:58 Als Arbeiter (mit Arbeitsvisum) musst du dich nur nach jeder Wiedereinreise und jeder Hotelübernachtung wieder am Wohnort registrieren, alle drei Monate ist unnötig.
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Sicherlich ist das Thema Niederlassungserlaubnis oder gar Einbürgerung nicht das, was uns gleich als erstes beschäftigen wird. Vielmehr heißt es wohl erstmal zurechtkommen und sich einleben. Dennoch gut zu wissen, dass die vereinfachte Einbürgerung für ausländische Studenten mit sehr gutem Abschluss in Zukunft vielleicht möglich ist und auch HQs leichter an eine Niederlassungserlaubnis kommen können, wenn der AG mitspielt.
Außerdem gut zu wissen, dass es ein Forum gibt, in dem einem kompetent und schenll geholfen wird ;-) Danke nochmals dafür. VG aus FFO

