Hallo liebe Forenteilnehmerinnen und -teilnehmer,
meine Lebenspartnerin ist Russin; sie hat in DE eine befristete Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der Arbeitsaufnahme und kann noch keine Niederlassungserlaubnis beantragen. In Russland ist sie noch in der Wohnung ihrer Mutter gemeldet. Die Mutter möchte aber nun ihre Wohnung verkaufen und umziehen und sie dafür aus der Wohnung abmelden.
Meine Fragen:
1. Wenn meine Freundin nicht mehr in Russland gemeldet ist, gibt das Probleme wenn sie nach Russland einreist oder wieder ausreisen will?
2. Was ist, wenn ihr Auslandspass abläuft und sie ihn verlängern will, ohne einen Wohnsitz in Russland zu haben?
3. Gibt es Probleme mit der Ausländerbehörde, wenn sie keinen Wohnsitz mehr in Russland hat? Sie hat ja noch keine Niederlassungserlaubnis, nur eine zum Aufenthalt.
4. Theoretisch könnte sie sich auch zu ihrer Oma o. ä. ummelden. Ist es aber nicht illegal, sich zu einem Ort umzumelden, an dem man nicht wirklich wohnt?
Vielen Dank für Eure Antworten und Erklärungen im Voraus
Gruß
jolorant
Aufenthaltsgenehmigung in DE, Abmeldung in Russland?
- Wladimir30
- Globaler Moderator

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- Registriert: 07 Okt 2014, 11:14
- Wohnort: Celle / Wladimir
Re: Aufenthaltsgenehmigung in DE, Abmeldung in Russland?
Ich bin mir nicht sicher, ob es noch so ist. Die sog. "propiska", also das, was gemeinhin (aber absolut unvollständig) mit "Anmeldung" ins Deutsche übersetzt wird, ist ein Relikt aus Sowjetzeiten. Dort musste jeder einen Wohnort haben, und es gab fest genormte Regeln für den Erhalt dieser Art der sowjetischen Anmeldung. Es war zuweilen schwierig, diese zu bekommen. Andererseits, wenn man sie hatte, hatte man eine ganze Reihe von Rechten dadurch. Eines davon war, dass man nicht gegen seinen Willen sprich ohne eigene dezidierte Zustimmung einfach abgemeldet werden durfte. Man war dadurch geschützt, was den Wohnort betraf.
Inwieweit das heute noch so ist, weiß ich nicht. Aber Deine Freundin sollte sich erkundigen, ob es überhaupt geht, dass sie "einfach so" abgemeldet wird.
Inwieweit das heute noch so ist, weiß ich nicht. Aber Deine Freundin sollte sich erkundigen, ob es überhaupt geht, dass sie "einfach so" abgemeldet wird.
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee
- Zejtnot
- Globaler Moderator

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- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in DE, Abmeldung in Russland?
Die Registrierung lässt sich in der Tat nicht so einfach löschen. Dies kann nur auf Antrag des Betroffenen erfolgen, wenn dieser im Ausland ist, so per vom Konsulat beglaubigten Brief - so zumindest die Theorie.
Theoretisch ist diese Abmeldung vollkommen korrekt und an sich sogar nötig, denn sie wohnt ja schon jetzt nicht mehr dort.
Nachteile bei der Einreise gibt es später keine. Aber die Problematik wird, sobald sie später mal den russischen Inlandspass wechseln muss (spätestens mit 45). Dies geht nur in Russland am Ort der Registrierung. Und wenn man keine hat, so hängt man da irgendwie in der Luft. So richtig habe ich dazu keine Regelung gefunden.
Faktisch lassen nahezu alle Auslandsrussen ihre Propiska einfach stehen, weil es weniger Probleme bereitet.
Theoretisch ist diese Abmeldung vollkommen korrekt und an sich sogar nötig, denn sie wohnt ja schon jetzt nicht mehr dort.
Nachteile bei der Einreise gibt es später keine. Aber die Problematik wird, sobald sie später mal den russischen Inlandspass wechseln muss (spätestens mit 45). Dies geht nur in Russland am Ort der Registrierung. Und wenn man keine hat, so hängt man da irgendwie in der Luft. So richtig habe ich dazu keine Regelung gefunden.
Faktisch lassen nahezu alle Auslandsrussen ihre Propiska einfach stehen, weil es weniger Probleme bereitet.