Viel Erfolg!
Bei uns ist es damals nicht an den Mitarbeitern der Ausländerbehörde Berlin gescheitert - die waren freundlich und kooperativ - sondern an der Rechts- und Überforderungssituation durch die damalige Flüchtlingskrise. "Mitbringen" einer Stieftochter durchläuft denselben Prozess wie den, wenn Flüchtlinge ihre Familie nachkommen lassen wollen, Zuzug zu einer in DEU wohnberechtigten Ausländerin.
Allein die Erst-Terminierung hatte damals über ein Jahr gedauert ...
Aber die Mitarbeiter Berlin hatten mMn alle ihr Bestes versucht ...
Ausländerbehörde in Deutschland
- Zejtnot
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Re: Ausländerbehörde in Deutschland
Und wie legalisiert man in diesem Jahr seinen Status? Die Fiktionsbescheinigung gib es doch erst beim Erst-Termin, oder?Berlino10 hat geschrieben: 11 Sep 2018, 12:15Allein die Erst-Terminierung hatte damals über ein Jahr gedauert ...
Re: Ausländerbehörde in Deutschland
Meine Frau war ja noch nicht in DEU.
Ich habe in Berlin versucht, für uns die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und den Prozess angestossen ... aber wie gesagt damals war nach 14 Monaten immer noch nichts erreicht, erst die Dokumentenlage vervollständigt, nur Prüfung innerhalb der nächsten 6 Monate versichert und die ohnehin nie allzu grosse Umzugsbereitschaft meiner Frau/Tochter endgültig aufgebraucht ... zumal diese dann auch zu nah an ihren Schulabschluss rückte.
Ich habe in Berlin versucht, für uns die Aufenthaltserlaubnis zu bekommen und den Prozess angestossen ... aber wie gesagt damals war nach 14 Monaten immer noch nichts erreicht, erst die Dokumentenlage vervollständigt, nur Prüfung innerhalb der nächsten 6 Monate versichert und die ohnehin nie allzu grosse Umzugsbereitschaft meiner Frau/Tochter endgültig aufgebraucht ... zumal diese dann auch zu nah an ihren Schulabschluss rückte.
