Ich verstehe nicht, was die Anmeldung mit dem Führungszeugnis zu tun hat. Im Gegenteil, wenn du abgemeldet bist und eine Abmeldebestätigung hast, dann kannst du das Führungszeugnis samt Apostille recht unkompliziert in deinem Konsulat beantragen.m1009 hat geschrieben: 30 Sep 2018, 11:02 Nun mal im Ernst.... wenn das wirklich so ist, meld ich mich wieder in DE ab. Ich erhalte die Anmeldung einzig wegen des Fuerhrungszeugnis aufrecht.
Aber wie gesagt ... die Forderung eines Führungszeugnisses für die Beantragung des Vid ist ohnehin unzulässig.

