knutella2k hat geschrieben: 07 Okt 2018, 16:09
Wenn dem so ist
Das ist Paragraph 1 Punkt 1 des Einkommenssteuergesetzes:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html
Im Übrigen: wenn du dich nicht abmeldest, fühlt sich in Russland auch kein Konsulat für dich zuständig. Also einen Reisepass verlängern, ein beglaubigtes/apostilliertes polizeiliches Führungszeugnis bestellen, eine Geburt anmelden, eine neue Geburtsurkunde für dich bestellen, das geht dann alles nicht über das Konsulat, die wollen immer die Abmeldebestätigung.
Wegen der Krankenversicherung nach Deutschland: du kannst, wenn du nach Deutschland möchtest, auch eine deutsche Incoming-Versicherung abschließen, die man normalerweise für Ausländer abschließt, die man nach Deutschland einlädt. Aber immer schön das Kleingedruckte lesen, ob sie auch für deutsche Staatsbürger gilt, die in Deutschland abgemeldet sind. Bei russischen Auslandskrankenversicherungen auch immer schön das Kleingedruckte lesen, ob sie auch in dem Land gilt, wo der Versicherte die Staatsangehörigkeit hat (viele schließen das aus).
Viele russische Banken bieten wohlhabenden Kunden kostenlos eine Auslandskrankenversicherung an. Bei Alfabank und VTB weiß ich, dass sie auch im Land der Staatsangehörigkeit gelten, ich habe aber zum Glück noch keinen Versicherungsfall gehabt, sodass ich nicht weiß, wie gut diese Versicherungen in der Praxis sind.