Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Mir hat O2 damals angeboten, sie können mir ja am neuen Wohnort auch Internet machen. Da meinte ich nur: "Ach, das ist ja praktisch, sie arbeiten auch in Sibirien?" 
- knutella2k
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Du hättest ja mal darauf bestehen könnenm5bere2 hat geschrieben: 27 Nov 2018, 05:28 Mir hat O2 damals angeboten, sie können mir ja am neuen Wohnort auch Internet machen.
Ich habe mich vor meiner Ausreise dann doch in D komplett abgemeldet. "Moskau" als neuer Wohnort steht allerdings nicht im Reispass. Mein altes D-Konto habe ich noch, aber bei der Bank als neuen Wohnort die Adresse meiner Eltern angegeben (Falls mal besonders "günstige Kreditkonditionen" in den Briefkasten geflattert kommen ;-) )
Ansonten habe ich nach langem hin- und her und einem kleinem Handgeld die Registrierung von meiner Vermieterin bekommen, und konnte damit auch endlich mein russ. Konto (mit Auslandskrankenversicherung) eröffnen.
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst ...
- Norbert
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Ich hatte all die Jahre, welche ich in Russland gemeldet war, ein deutsches Konto. Die Deutsche Bank konnte problemlos zwischen Wohnsitz (Russland) und Postadresse (meine Eltern in Deutschland) unterscheiden. Probleme hatte ich jedoch mit der DKB, die hat mich irgendwann rausgeschmissen.
In meinem Pass war Nowosibirsk, russische Föderation eingetragen. Ich hatte mich aber aus Novosibirsk in Dresden abgemeldet und das Konsulat in Novosibirsk hatte den Vermerk gemacht.
In meinem Pass war Nowosibirsk, russische Föderation eingetragen. Ich hatte mich aber aus Novosibirsk in Dresden abgemeldet und das Konsulat in Novosibirsk hatte den Vermerk gemacht.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Hallo Zusammen,knutella2k hat geschrieben: 08 Okt 2018, 23:01 Auch auf die Gefahr hin, dass hier alles schon X mal durchgekaut wurde..
Ich versuch das DBA mal nach meinem Verständnis runterzubrechen:
Artikel 15 (1) sagt: Wenn ich in RUSSLAND ansässig wäre und bei einem russischem Arbeitgeber in Russland arbeiten würde, wird das Einkommen in Deutschland nicht versteuert, sondern in Russland.
Artikel 15 (2) sagt: Wenn ich in DEUTSCHLAND ansässig wäre, aber in Russland, bei einem russischem Arbeitgeber arbeiten würde und ich mich dabei mehr als 183Tage im Jahr in Russland aufhalte, wird das Einkommen ebenfalls nicht in Deutschland versteuert, sondern in Russland.
Artikel 23 (2) a) Bekräftigt die 15 meiner Meinung noch einmal: Sind die o.g. genannten Bedingungen erfüllt, ist man von einer Versteuerung in Deutschland freigestellt. Wird einer dieser Punkt nicht erfüllt (z.B. weniger als 183Tage Aufenthalt in RU), greift dann in einigen bestimmten Fällen die von @m5bere2 bereits erwähnte 13%+17%-Regel, um zumindest in beiden Ländern nicht die vollen Steuersätze zahlen zu müssen.
So, nun bin ich Rechtslaie und will nicht ausschließen, dass ich diese Artikel missvertanden habe.
Hätte zu Artikel 15 (2) eine Detailfrage. Vielleicht kann jemand hier aus dem Forum weiterhelfen. Bin gerade dabei die Steuererklärung für 2017 vorzubereiten und stell mir eben auch die Frage, wie ich die Einkünfte aus RU angeben soll. Die Situation ist folgende:
1) Wohnort im Pass Deutschland, praktisch aber Moskau
2) In Russland bei einem russischen Arbeitgeber angestellt
3) Arbeitsvertrag seit 01.August 2017 (sprich 153 Tage bis Jahresende)
4) Aufgehalten habe ich mich in Russland allerdings mehr als 183 Tage in 2017, kann auch so aus Stempeln im Reisepass entnommen werden. Basis für die Aufenthalte war ein Geschäftsvisum und kein Touristenvisum.
5) Meine Arbeit in Russland bei einem russischen Arbeitgeber habe ich auch in 2018 fortgeführt
Spielt der unter 4) genannte Aufenthalt überhaupt eine Rolle oder zählt nur die Zeit basierend auf dem Arbeitsvertrag?
Artikel 15 (2a) spricht auch von einem "beliebigen 12-Monatszeitraums" der im "betreffenden Steuerjahr beginnt ODER endet". Zählt hier dann überhaupt der 31. Dezember als Stichtag. Falls nein wäre Punkt 5) oben ausreichend, um über die 183 Tage zu kommen.
Vielen Dank für Eure Hilfe
- Norbert
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Ich lese es auch so. Meine Steuerberater gehen dabei rein nach Kalenderjahr.
Ich bin nun etwas ratlos, wie es ist, wenn ich in Deutschland ansässig bin, aber über das Jahr verteilt immer mal wieder in Russland meine Rolle als Direktor ausführe. Auch solche Leistungen müssten gemäß DBA in Russland versteuert werden, wenn ich es Recht verstehe, denn der Arbeitgeber ist in Russland und die Leistung wird in Russland erbracht. In Russland wird mir mein Gehalt jedoch monatlich gezahlt, auch wenn ich in diesem Monat nicht in Russland war. So ein DBA von 1996 kennt Begriffe wie Internet, Chats und Skype leider nicht. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass ich meine Rolle vereinzelt auch aus Deutschland ausführe - theoretisch könnte man dies dann schon als Betriebsstätte werten. Aber Unterschriften und ähnliches leiste ich ausschließlich in Russland. Und nu?
Ich bin nun etwas ratlos, wie es ist, wenn ich in Deutschland ansässig bin, aber über das Jahr verteilt immer mal wieder in Russland meine Rolle als Direktor ausführe. Auch solche Leistungen müssten gemäß DBA in Russland versteuert werden, wenn ich es Recht verstehe, denn der Arbeitgeber ist in Russland und die Leistung wird in Russland erbracht. In Russland wird mir mein Gehalt jedoch monatlich gezahlt, auch wenn ich in diesem Monat nicht in Russland war. So ein DBA von 1996 kennt Begriffe wie Internet, Chats und Skype leider nicht. Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass ich meine Rolle vereinzelt auch aus Deutschland ausführe - theoretisch könnte man dies dann schon als Betriebsstätte werten. Aber Unterschriften und ähnliches leiste ich ausschließlich in Russland. Und nu?
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
@Norbert:
Dein FAll wird doch eindeutig in Absatz 2 abgehandelt:
Steuern sind in RU zu entrichten, da dein AG in Russland ansässig ist und keine Niederlassung in D hat
Der Rest spielt keine Rolle
AUsnahme wäre maximal die Betriebsstätte:
Das einzige wäre wie gesagt, Betriebsstätte, die ist in Artikel 5 des DBA definiert. Gehörst du zur Geschäftsleitung?
Die anderen Sachen dürften nicht zutreffen
Da GEschäftsleitung nicht im ABkommen definiert ist, findet nach Artikel 3 Absatz 2 §10 ABgabenordnung Anwendung, wo Geschäftsleitung in D definiert ist. KOmmentar dazu findest du beispielsweise hier
https://www.haufe.de/steuern/steuer-off ... 94144.html
Dein FAll wird doch eindeutig in Absatz 2 abgehandelt:
Steuern sind in RU zu entrichten, da dein AG in Russland ansässig ist und keine Niederlassung in D hat
Der Rest spielt keine Rolle
AUsnahme wäre maximal die Betriebsstätte:
Das einzige wäre wie gesagt, Betriebsstätte, die ist in Artikel 5 des DBA definiert. Gehörst du zur Geschäftsleitung?
Die anderen Sachen dürften nicht zutreffen
Da GEschäftsleitung nicht im ABkommen definiert ist, findet nach Artikel 3 Absatz 2 §10 ABgabenordnung Anwendung, wo Geschäftsleitung in D definiert ist. KOmmentar dazu findest du beispielsweise hier
https://www.haufe.de/steuern/steuer-off ... 94144.html
- Norbert
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Als Direktor bin ich der Geschäftsführer. Nun ist aber die deutsche Formulierung in § 5, Absatz 5 schwammig, denn ich mache ja keine Rechtsgeschäfte in Deutschland, führe also die Rolle als Geschäftsführer nur in Russland aus. Wie ist in diesem Zusammenhang aber zu werten, dass ich dennoch einen monatlichen Lohn erhalte?! Und eventuell halt doch mal zum Telefonhörer greife?
Aber Dein Link äußert sich dazu recht gut: "Greift der inländische Mehrheitsgesellschafter in den gewöhnlichen Geschäftsverkehr der ausländischen Gesellschaft nicht aktiv ein und überwacht ihn nur, so fehlt i. d. R. eine Geschäftsleitung im Inland. Das Büro oder die Wohnung eines Aufsichtsrats werden i. d. R. nicht den Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens begründen."
Danke.
Aber Dein Link äußert sich dazu recht gut: "Greift der inländische Mehrheitsgesellschafter in den gewöhnlichen Geschäftsverkehr der ausländischen Gesellschaft nicht aktiv ein und überwacht ihn nur, so fehlt i. d. R. eine Geschäftsleitung im Inland. Das Büro oder die Wohnung eines Aufsichtsrats werden i. d. R. nicht den Ort der Geschäftsleitung eines Unternehmens begründen."
Danke.
Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Ist dies bestätigt in der Praxis?
- Norbert
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Vertraglich vereinbart ist es, in der Praxis hatte ich keine Hinweise darauf. ABER deswegen anzunehmen, dass es nicht stattfindet, halte ich für sehr gewagt.
- Bluewolf
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Re: Arbeit in Russland: Abmelden in Deutschland?
Es findet wohl statt, im Dezember hatten eigentlich noch Unterlagen bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in RUS gefehlt. Auskunft des deutschen FAs am Wohnort,"Kein Problem wir werden um Auskunft ersuchen".
Bis heute haben wir nichts mehr gehört, also gehe ich davon aus, dass sie eine Antwort bekamen.
Bis heute haben wir nichts mehr gehört, also gehe ich davon aus, dass sie eine Antwort bekamen.

