Meine Frau brauchte vor rund zehn Jahren für eine Reise zusammen mit mir eine EEA family permit, damals wohnten wir in Russland, also außerhalb der EU. Meine Deutung: Bei Wohnsitz in der EU reicht die deutsche Aufenthaltsgenehmigung / Niederlassungserlaubnis. Ist diese nicht vorhanden, ist eine EEA family permit nötig.
Aber ab März ist es damit eh vorbei - dann ist GB raus aus der EU und wird darauf pfeifen.
Kein / Kostenloses Visum für England für verheiratete Russin
Re: Kein / Kostenloses Visum für England für verheiratete Russin
Gemeinsame Reisen mit dem deutschen Ehepartner richten sich nach EU-Recht.
Wenn die Ehe nachgewiesen ist, dürfen die Briten (noch nicht) zurückweisen, höchstens ein Visum kostenfrei an der Grenze ausstellen.
Bei Wohnsitz in Deutschland hat der ausländische Ehepartner meist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Damit benötigt man für ein sorgenfreies Einchecken den "EEA family permit", der kostenlos sein soll.
Bei gemeinsamem Wohnsitz in einem anderen EU-Land sollte der ausländische Partner das lokale Gegenstück zur deutschen "Aufenthaltskarte" haben und man braucht sicher kein Visum und keinen EEA family permit.
Wenn die Ehe nachgewiesen ist, dürfen die Briten (noch nicht) zurückweisen, höchstens ein Visum kostenfrei an der Grenze ausstellen.
Bei Wohnsitz in Deutschland hat der ausländische Ehepartner meist eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Damit benötigt man für ein sorgenfreies Einchecken den "EEA family permit", der kostenlos sein soll.
Bei gemeinsamem Wohnsitz in einem anderen EU-Land sollte der ausländische Partner das lokale Gegenstück zur deutschen "Aufenthaltskarte" haben und man braucht sicher kein Visum und keinen EEA family permit.
