Hallo zusammen. Sorry falls es das falsche Unterforum ist.
Folgende Situation: Ich habe mit einer russischen Frau ein Kind. Wir sind noch nicht verheiratet. Das Kind ist in Russland auf die Welt gekommen. Beide sind mittlerweile in Deutschland. Ich möchte für unsere Sohn jetzt Kindergeld beantragen. Im Antrag auf das Kindergeld gibt es eine Frage ob ich oder eine andere Person Anspruch auf eine kindbezogene Geldleistung haben. Da meine verlobte eine Tochter aus 1. Ehe hat, hat sie für unsere Sohn 450.000 rubel bekommen. Das Geld gibt es aber nicht in bar. Wir haben mit diesem Geld den Kredit für Ihre Eigentumswohnung getilgt. Muss ich dieses Geld bei der Beantragung angeben?
Danke schön mal für die Infos.
Mutterkapital und deutsches Kindergeld
- Zejtnot
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Re: Mutterkapital und deutsches Kindergeld
Ich habe es angegeben, aber explizit geschrieben, dass es nur in sachbezogen ausgezahlt wurde.
Einen Einfluss auf das Kindergeld hat es aber nicht, da es bei diesen Fragen vor allem um Ansprüche aus anderen EU-Staaten geht. Dein Anspruch auf Kindergeld kann Dir meiner Meinung nach nicht wegen dem Mutterkapital gestrichen werden - ich wüsste jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür.
Einen Einfluss auf das Kindergeld hat es aber nicht, da es bei diesen Fragen vor allem um Ansprüche aus anderen EU-Staaten geht. Dein Anspruch auf Kindergeld kann Dir meiner Meinung nach nicht wegen dem Mutterkapital gestrichen werden - ich wüsste jedenfalls keine Rechtsgrundlage dafür.