Du unterliegst einem Irrtum bzw. es liegt ein Missverstaendnis vor.Bobsie hat geschrieben: 18 Feb 2019, 13:20Falsch!m1009 hat geschrieben: 18 Feb 2019, 11:37 Dann darf, streng genommen, nur die Frau fahren. Ist in der Regel kein Problem, wenn die Frau neben dem Fahrzeuglenker sitzt. Im Falle eine Unfalls wird es jedoch zum Problem. Russische Haftpflicht ist auf 400.000 Rubel max. Schadenssumme begrenzt.
..... Die Auskunft der Versicherungsdame: Bei ausländischen Fahrzeugen besteht keine Eintragsnotwendigkeit, die Versicherung ist ohne Eintrag für alle Fahrer, die mit dem Fahrzeug fahren, gültig.
Was in der Versicherungspolice eingetragen wird, ist voellig unwichtig.
Nach Russischen Recht darf NUR die Person ein Fahrzeug lenken, die das Kfz voruebergehend in die RF einfuehrt. Das heisst, wenn auf Deiner Deklaration das Fahrzeug vermerkt ist, darfst auch nur Du das Fahrzeug lenken. Ende der Geschichte.
Was die Versicherung am Ende in die Police eintraegt, ist uninteressant.
OT. Deine Frau darf, wenn Sie die RUS Staatsbuergerschaft hat und keinen Aufenthaltsstatus z.B. in Deutschland, ein in DE zugelassenes Fahrzeug weder in die RF voruebergehend einfuehren noch lenken.
Die Informationen die Du im Forum preisgibst, sind leider falsch. Sorry. Da hilft keine Vollmacht, notariell beglaubigt usw.
PS: Ich habe in meiner Zeit in Sibirien oft Russen mit meinem Auto fahren lassen.... war ein Glueckspiel... Angehalten, weiterfahren lassen.... so war es meist... Bis dann irgendwann der "Richtige" Beamte die Papiere kontrollierte... Am Ende stand der Werkstattwagen auf dem Zollhof. Strafe, Ausreise innerhalb von 14 Tagen.


