FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

Hallo zusammen!

Ich hätte da mal wieder 3 Fragen.


1 Frage: Weißt jemand aus Erfahrung oder Gesetzgebung, zu welchem Zeitpunkt nach dem Heiraten einer Frau mit RU Pass man sich scheiden lassen kann, damit man nach der Scheidung den Aufenthaltstitel nicht aberkannt bekommt, den man durchs Heiraten ohne Quote automatisch bekommen hat?

2 Frage: Wäre es sinnvoll sich scheiden zu lassen, wenn noch RWP oder besser VID hat?

3 Frage: Wenn man eine Frau, zum Beispiel aus Lipezk Region (offiziell dort gemeldet) in Kaliningrad heiraten würde, würde man in dem Fall RWP für Kaliningrader Region bekommen oder nur für die Region, in der Frau gemeldet ist, also Lipezk?
m5bere2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Zu 3: seit diesem Jahr gibt es RWP nur in der Region, wo der russische Partner gemeldet ist.
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bella_b33
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

zu 3: Ich dachte, daß das zu meiner Zeit auch schon so war(2009)
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
m1009

Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m1009 »

2015 auch. Ich wollte RVP in Moskau machen, Frau und Kinder haetten eine Meldeadresse in Moskau oder Oblast benoetigt.
m5bere2
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

Bis zu diesem Jahr stand das aber nicht im Gesetz und war ortsabhängige Behördenwillkür. Jetzt ist es landesweit Gesetz. Ich habe 2015 in Nowosibirsk RWP gekriegt, obwohl meine Frau in Tomsk gemeldet war.
pushkin
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von pushkin »

Kann jemand was zu Frage 1 und 2 schreiben?????

Vielen Dank!
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Laut https://razvozhus.ru/brakorazvodnyiy-pr ... zvoda.html und diversen anderen Quellen wird die RVP nicht annulliert, es sei denn die russischen Organe bewerten die Ehe grundsätzlich als fiktiv, was dann aber auch gleich eine Straftat wäre. Ohne Ehe kannst Du aber keinen Vid beantragen, also nur die RVP verlängern.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von m5bere2 »

RVP wird grundsätzlich nicht verlängert, die ist unverlängerbar.
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Und wie lange gilt die RVP im Moment? 1 oder 3 Jahre? (Zu meiner Zeit 1 Jahr, aber 2 mal verlängerbar. Aber das ändert sich halt alle Nase lang.)
Berlino10
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Berlino10 »

Ich habe meine RVP letztes Jahr für 3 Jahre bekommen, musste sie dieses Jahr aber quasi per Einkommensnachweis, Jahresbericht quasi bestätigen lassen.
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