Bobsie hat geschrieben: 13 Mär 2020, 11:13Und ich habe bereits einmal 2000 Rubel an der Grenze bezahlt, da ich keine Rubel mehr hatte, musste ich mit dem Auto bis zum nächsten Geldautomaten zurückfahren. Die Behlehrung war die, dass ich mich bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Werktagen (damals 5Tage) zu registrieren habe, und wenn ich mich jeden Tag an einem anderen Ort aufhalte. Eine grosse Quittung gab es unaufgefordert.
Das steht aber im Gesetz gänzlich anders drin. Es ist eindeutig formuliert, dass man sich innerhalb von 7 Tagen an einem Aufenthaltsort registrieren muss. Nicht 7 Tage nach Einreise.
Einen entsprechenden Widerspruch habe ich wie gesagt auch schon gewonnen, zunächst mit dem Argument: "An jenem Ort, für den Ihr mich bestraft habt, war ich keine 7 Tage." Da meinten sie noch ganz hochnäsig zu mir: "Dann bestrafen wir sie eben für einen anderen Ort!" Nach meinem Widerspruch, dem stattgegeben wurde, fand eine erneute Prüfung statt. Dort habe ich dann schriftlich mitgeteilt: "Ich war nirgends länger als 7 Tage, muss aber nicht meine Unschuld beweisen. Sondern die Migrationsbehörde muss meine Schuld beweisen, also nachweisen, dass ich irgendwo länger als 7 Tage war." Die Prüfung wurde wegen "отсутствие правонарушение" eingestellt.
Ja, ich habe genau das, was Du schilderst, bei Freunden und Kollegen mehrfach gehört. Dies wird immer mal wieder versucht. Aber sobald die Grenzer merken, dass man das Gesetz doch sehr genau kennt, ist es doch kein Verstoß mehr.
P.S.: Dennoch empfiehlt sich eine Registrierung 7 Tage nach Einreise, sonst hat man später Probleme ein Hotel zu finden. Diese nehmen ungern Gäste ohne durchgehende Registrierungen.
P.P.S.: 5 Tage waren es nie. 3 Tage waren früher. In Einzelfällen kam man wegen einem Wochenende - es zählen nur Arbeitstage - auf 5 Tage.